…sich kein Unbilligkeitsgrund. Die Frage der Zumutbarkeit der Haftungsinanspruchnahme könnte sich allenfalls deshalb stellen, weil zwischen der Entstehung der Steuerschulden und der Geltendmachung der Haftung ein langer Zeitraum verstrichen ist. Dabei dürfen aber weder der zeitliche Ablauf des Geschehens noch die Gründe außer Betracht bleiben…
…da für die Rückgängigmachung ausschließlich zwingende gewerberechtliche Gründe bestimmend gewesen wären. Im Fall eines Rückkaufs wäre für den Zeitraum 1997 bis 2000 auch ein Nutzungsentgelt vereinbart bzw. bezahlt worden. In der Stellungnahme zum Vorlageantrag wiederholte der Betriebsprüfer zunächst den festgestellten Sachverhalt und führte sodann aus…
…dies schon deshalb, da die Abstattung ungefähr 13 Jahre dauern würde, wobei noch dazukommt, dass in diesem Zeitraum noch Einkommensteuervorauszahlungen anfallen würden, zumal die Bw. laut telefonischer Auskunft der Rechtsanwaltskammer und der Pensionsversicherungsanstalt vom 21. Oktober 2008 bis dato keinen Antrag auf gemeinsame Versteuerung der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Donau Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien vom 11. März 2003 betreffend Zahlungserleichterung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…schwer erkrankt, dass sich seine Genesung bedingt durch längere Krankenhausaufenthalte bis in den Jänner 2003 hingezogen habe. Die Behandlung im Ausland und der Rücktransport nach Österreich habe zudem erhebliche Kosten verursacht. Infolgedessen habe er in diesem Zeitraum auch seinen Abgabenverpflichtungen nicht nachkommen können, sodass sich…
…dessen Anlagevermögen verwendet wurden; andererseits deshalb, weil zwischen der Anschaffung des ersten und zweiten Kfz durch den Bw. ein (relativ langer) Zeitraum von rund einem Jahr liegt (Juni 2004 bzw. Mai 2005, siehe oben Punkt 2.) und das nächste Kfz (das "Raucherfahrzeug", dazu gleich unten…
…worden wären. Mit den angebotenen Monatsraten von 200 € würde die Abstattung des Rückstandes (Stundungszinsen nicht miteinberechnet) nahezu fünf Jahre dauern. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes könne ein so langer Zeitraum nicht toleriert werden. Da zudem keine geeigneten Sicherheiten zur Verfügung stünden bzw. angeboten worden…
…wird, ist auch die Frage der Zumutbarkeit der Haftungsinanspruchnahme unter dem Aspekt zu prüfen, dass zwischen dem Entstehen der Steuerschuld und der Geltendmachung der Haftung ein langer Zeitraum liegt. War die Einhebung der Abgaben beim Primärschuldner ausgesetzt und folglich die Erlassung eines Haftungsbescheides unzulässig, so…
…absolvieren und möchte danach auch Arbeit in Österreich in meinem erlernten Fach zu finden. Die Erreichung meines Studienzieles wird voraussichtlich noch weitere 3 Jahre erfordern. All das ist ein langer Zeitraum, der einem andauernden, einen geschlossenen Lebensabschnitt kennzeichnenden Aufenthalt und nicht nur einem "vorübergehenden" Aufenthalt…
…wenn sie nach der Veräußerung erfolgt sind. Im Grundstückshandel seien drei Jahre vor bzw. drei Jahre nach der Veräußerung kein langer Zeitraum. Das Finanzamt habe nahegelegene (nicht weiter als 1.200 Meter entfernte) Grundstücke aus der Kaufpreissammlung herangezogen, die in ähnlicher Lage gelegen seien (Entfernung…
…Beweispflicht des Bw. geradezu unterlaufen habe, indem der Haftungsbescheid zu einem Zeitpunkt erlassen worden sei, als beinahe schon Verjährung eingetreten bzw. "ein sehr langer Zeitraum" vergangen sei. Dies habe dazu geführt, dass die Position des Bw. "durch die für ihn nicht greifbaren, zumindest aber nur…
…Beweispflicht des Bw. geradezu unterlaufen habe, indem der Haftungsbescheid zu einem Zeitpunkt erlassen worden sei, als "beinahe" schon Verjährung eingetreten bzw. "ein sehr langer Zeitraum" vergangen sei. Dies habe dazu geführt, dass die Position des Bw. "durch die für ihn nicht greifbaren, zumindest aber nur…
…haben. Ergänzungsaufträge und amtliche Ermittlungen hätten sich erübrigt, da zwischen dem Tag der Annahme der Ausfuhranmeldungen und dem Einreichen der Unterlagen ein zu langer Zeitraum (mehr als vier Jahre) liege. Mit Schreiben vom 27. Juli 2005 brachte die Bf gegen diesen Bescheid Berufung ein. In…
…Die Begründung, die vorangegangenen Betriebsprüfungen hätten die Nachhaltigkeit der anerkannten Privatverkäufe nicht erkennen können, sei angesichts des langen Zeitraumes und der Mehrmaligkeit der Prüfungen nicht zu akzeptieren. Damit sei auch der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt worden. Betriebsausgaben W-Gasse Die Bp. habe als…
…die verbliebene relativ geringe Haftungsschuld von nur mehr € 2.427,79 beim Haftungspflichtigen uneinbringlich wäre. Die Geltendmachung der Haftung war daher zweckmäßig. Der Einwand, dass zwischen dem vom Finanzamt durchgeführten Vorhalteverfahren und der Erlassung des angefochtenen Bescheides ein ungewöhnlich langer Zeitraum liege, ist berechtigt…
…Bauprojekts mit 38 Wohnungen minimal. Der BP vermöge nicht anzugeben, warum diese geringen Projektvorlaufkosten nachhaltige Gewinne in Zukunft verhindern sollten. In Anbetracht der langen Vorlaufzeit seit 1988 sei ein langer Zeitraum für die Beurteilung der Gesamtrentabilität zu Grunde zu legen. Selbst wenn man den relativ…
…die nicht strafbefreiende Selbstanzeige und das lange Zurück liegen der Taten, als erschwerend der mehrmalige Tatentschluss anzurechnen. Zudem hat nach ständiger Judikatur die überlange, nicht vom Bw. zu vertretende, Verfahrensdauer, sowie der Umstand, dass seit der letzten Tathandlung ein langer Zeitraum des Wohlverhaltens vergangen ist…
…erfolgt (Entgelte für Nutzungsrechte für 2003 teilweise und für 2004 und 2005 vollständig nicht bezahlt und Entgelte für Schotterabbau 2005 vollständig noch nicht bezahlt). Ein derart langer Zeitraum von der Leistungserbringung bis zur Abrechnung verbunden mit einer Stundung von beträchtlichen Nutzungsentgelten erscheint aber nicht fremdüblich…
…einen Studienwechsel im Sinne der genannten Bestimmung ohne rechtserhebliche Bedeutung, ob der Studierende unmittelbar im Anschluss an den Abbruch des Vorstudiums ein neues (anderes) Studium aufnimmt oder ob dazwischen ein mehr oder weniger langer Zeitraum liegt (vgl dazu VwGH 2.9.1998, 98/12/0099)…
…der Summe der Strafdrohungen. Die somit im Ergebnis äußerst milde Bestrafung rechtfertigt sich aus dem Abschwächen der geforderten Spezialprävention: Da - wie von der Verteidigung zu Recht angemerkt - seit Begehung der Taten ein entsprechend langer Zeitraum ohne - jedenfalls laut Aktenlage - neue Finanzvergehen des S verstrichen ist…