…der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit Schreiben vom 14. Februar 2002 teilte das Finanzamt dem Bw mit, dass bei der W Betriebs GmbH Abgaben im Umfang v. € 49.810,83 aushafteten, er als Geschäftsführer für deren Entrichtung verantwortlich gewesen wäre, und daher…
…dieser Faktenlage und angesichts der Tatsache, dass der Abgabengläubiger in der Zeit zwischen März 2000 und April 2002 nur Zahlungen im Gesamtumfang von rd. S 22.000,-- (rd. € 1.600,--) erhalten hat, für die erkennende Behörde daher kein Zweifel, dass es unter der Geschäftsführung…
…im Konkurs nicht voll eingegangen sei. Es werde daher beantragt, den angefochtenen Haftungsbescheid aufzuheben bzw. in eventu die Sache an die I. Instanz zurückzuverweisen um die richtige Höhe der haftungsrelevanten Abgabenschuldigkeiten festzustellen. Die im Berufungsschriftsatz gestellten Beweisanträge würden aufrechterhalten: Beschaffung des Konkurs-, der Straf- und…
…vom Hauptschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeit rasch eingebracht werden kann. In der Berufung wird der lange Zeitraum zwischen der ersten Erhebung zur Geltendmachung einer Haftung am 8. November 2006 (Stellungnahme der Bw. dazu vom 14. Dezember 2006) und der Erlassung des Haftungsbescheides am 22…
…Ch-GmbH in der Zeit vom 9. bis 16.7., 16. bis 23.7., 30.7. bis 6.8. sowie 13. bis 20.8.2009 vorgelegt. Das Fahrzeug wird darin mit "Mercedes ML" bezeichnet; eine konkretere Beschreibung des Mietgegenstandes (Fahrzeugtype ? Fahrgestellnummer ?) und die Angabe des…
…der der Bw. nachfolgende Geschäftsführer zu verantworten, weil die GmbH während der Zeit der Geschäftsführung der Bw. keine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat. Offensichtlich wurde der Zeitraum des Haftungsbescheides für die Kapitalertragsteuer der Monate 3-8/2007 (aus welchen Gründen auch immer) auf den Zeiträume Jänner und…
…den vorliegenden Akten ebenso wenig konkrete Anhaltspunkte wie für eine bedingt vorsätzliche Schädigung des Abgabengläubigers. Der angefochtene Haftungsbescheid umfasst (von relativ unbedeutenden Nachforderungen an Lohnabgaben aus einer anlässlich der Konkurseröffnung durchgeführten Prüfung abgesehen) im Wesentlichen Fälligkeiten zwischen dem 15.1.2010 und 15.3.2010…
…In der fristgerechten Berufung gegen den Haftungsbescheid wurde ausgeführt, dass der Berufungswerber und Herr R. Geschäftsführer der X. GmbH gewesen seien. Im Jahr 2000 sei es zwischen ihnen zu einem groben Zerwürfnis gekommen, aufgrund dessen Herr R. dem Berufungswerber den Zutritt zum Geschäftslokal der Gesellschaft…
…In der fristgerechten Berufung gegen den Haftungsbescheid wurde geltend gemacht, dass der Berufungswerber und Herr R. Geschäftsführer der X. GmbH gewesen seien. Anfang 1998 seien die Aufgabenbereiche zwischen den Geschäftsführern in der Weise aufgeteilt worden, dass der Berufungswerber für die Bereiche Einkauf, Bestellung und Werbung…
…Diese Dauer erscheint jedenfalls zu lange, um von keiner Gefährdung sprechen zu können (Vgl. VwGH 26.1.1989, 88/16/0015): Weiters ist zu berücksichtigen, dass der Bw. neben den offenen Abgabenverbindlichkeiten noch andere Gläubiger hat, und zwar jedenfalls die Bank und nach eigenen Angaben…
…somit im Haftungsbescheid festzusetzen gewesen wäre. Es wären keine Gründe vorgebracht worden, die Anhaltspunkte für einen Ausschluss des Kausal- bzw. Rechtswidrigkeitszusammenhanges bieten würden, solche wären auch nicht aktenkundig. Die pauschale Behauptung, dass weder Pflichtverletzung noch Ursächlichkeit zwischen einer allfälligen Pflichtverletzung und der Einbringlichkeit der Abgaben…
…und Verkehrsteuern Wien zu St.Nr.xxx ein Betrag von € 3.349,96 gutgeschrieben, sodass der aushaftende Betrag auf diesem Steuerkonto derzeit € 19.754,49 beträgt. Feststellungen zur derzeitigen wirtschaftlichen Lage der Bw. sowie Feststellungen darüber, ob die mit dem Haftungsbescheid von der…
…Betreffend Körperschaftsteuer 1995 bis 1998 und Haftungsbescheid KESt gebe es laut Bw. zum Zeitpunkt der Abschreibung folgende Varianten: Variante "Beteiligung" laut Niederschrift UFS: Die G-GmbH habe 1999 den Konkurs anmelden müssen. Die Ergebnisse der G-GmbH seien in den Jahren davor schon stark negativ…
…die "Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschäftsführers" vom Finanzamt aus dem Jahr 2009); die eingeforderten Abgabenschulden seien demnach auf Grund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des "Haftungspflichtigen" bei diesem selbst uneinbringlich. Im Hinblick auf die Länge der verstrichenen Zeit zwischen Entstehen des Abgabenanspruches und Haftungsinanspruchnahme…
…würde. Die Beschuldigte sei aufgrund ihrer Erkrankung zum Tatzeitpunkt auch nicht in der Lage gewesen, im gemeinschuldnerischen Betrieb mitzuarbeiten. Sie sei bettlägerig gewesen, habe sich den ganzen Tag zu Hause aufgehalten und habe daher auch weder die Buchhaltung bearbeiten noch die entsprechenden Erklärungen abgeben können…
…Die Berufungsausführungen hinsichtlich einer allenfalls unrichtigen Abgabenfestsetzung sind daher nicht im Haftungsverfahren zu prüfen. Geht nämlich einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und sie hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung der Haftung grundsätzlich an diesen Bescheid zu halten…
…gerade wenn zwischen der möglichen Ausfertigung eines Haftungsbescheides und der tatsächlichen Ausfertigung eines Haftungsbescheides viel an Zeit vergehe, wie im gegenständlichen Fall, verlange der VwGH in seinem Erkenntnis vom 18.10.1995, 91/13/0037, dass neben allen anderen Elementen, die die Billigkeit und Zweckmäßigkeit…
…Vertretenen haben und daher nur er in der Lage sein, seine Behauptungen durch entsprechende Nachweise zu seiner Entlastung zu präzisieren. Die Behörde hat den Bw nachweislich aufgefordert, eine ihn entlastende Aufstellung zur von ihm behaupteten Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt der in…
…dass es ein Bankkonto der Firma bei der Bank gegeben hat. Mein Mann hat mir auch öfters gesagt, dass sie die Firma gemeinsam führen und die Gewinne 50:50 teilen. Mein Mann hatte vorher schon einen Konkurs, daher konnte er nicht als Geschäftsführer eingetragen werden…
…der Funktionsperioden und entsprechende Anpassung bzw. Aufhebung der Haftungsbescheide ersucht, da ein Geschäftsführer nur für ein ihm zuzuschreibendes Fehlverhalten, das wiederum nur innerhalb seiner Funktionsperiode sein könne, in Haftung genommen werden könne. Weiters sei die Haftung des Geschäftsführers als verschuldensabhängige Ausfallshaftung konzipiert. Es gelte daher…