…unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde entstehen. Selbst wenn die Verfahrensverzögerung oder die lange Verfahrensdauer allein aufgrund des Verhaltens des Finanzamtes entstanden ist, hat dies auf die Festsetzung von Anspruchszinsen keine Auswirkung. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 25…
…einer Verschuldensprüfung hinsichtlich der Verantwortung für eine lange Verfahrensdauer) hievon abzusehen. Es ist somit vom Abgabepflichtigen bei Inanspruchnahme dieses Zahlungsaufschubes, wenn er seine Berufung verliert auch in Kauf zu nehmen, dass er für die von ihm nicht beeinflussbare Dauer eines Rechtsmittelverfahrens (es liegt in der…
…als 90 Minuten aber nicht mehr als 2,5 Stunden, ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauert als die Fahrzeit mit dem KFZ (vgl. VwGH 24.09.2008, 2006/15/0001…
…generell die Benützung von Massenverkehrsmitteln dann unzumutbar ist, wenn die Fahrt mit diesen einerseits 90 Minuten (1,5 Stunden) überschreitet und andererseits die Fahrt mit den Massenverkehrsmitteln mehr als drei Mal so lang dauert wie mit dem Auto. Der Hinweis auf den Nahebereich ist bei…
…dass es in der Ingerenz des Abgabepflichtigen liegt, das Entstehen der Aussetzungszinsen in gegebenenfalls beträchtlicher Höhe zu verhindern, kann auch eine allfällige lange Dauer des Berufungsverfahrens keine sachliche Unbilligkeit in der Einhebung der dadurch aufgelaufenen Aussetzungszinsen begründen. (VwGH, Zl. 99/13/0065 vom 16.10…
…212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden könne. In einigen anderen Beschwerdefällen hat der Verwaltungsgerichtshof auch darauf hingewiesen, dass den durch eine lange Dauer des Berufungsverfahrens aufgelaufenen Aussetzungszinsen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub beim Steuerpflichtigen gegenüberstehe (vgl. dazu etwa VwGH 20.9.2007, 2002/14…
…weil es das Vorliegen von Unbilligkeitsgründen im Sinn des § 236 BAO verneinte. Dem Vorbringen betreffend die lange Dauer des obigen Berufungsverfahrens hielt das Finanzamt entgegen, dass der Bw. eine Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof hätte erheben können. In der Berufung vom 28.8.2012 wurde auf…
…Abgabenvorschreibung zu Unrecht, fielen ohnehin keine Aussetzungszinsen an. Die lange Dauer eines Berufungsverfahrens rechtfertige keine Nachsicht von Aussetzungszinsen, weil auf die Aussetzung bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch bestehe und alle Gestaltungsmöglichkeiten (Einflussnahme auf die Höhe der Zinsen) ausschließlich beim Abgabepflichtigen lägen. Aus dem Vorbringen…
…eine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vorgelegen hat. Dazu ist zu bemerken, dass der Bw. immer wieder Arbeitsverhältnisse eingegangen ist, die aber nie sehr lange gedauert haben. Dennoch kann hieraus keine Selbsterhaltungsfähigkeit abgeleitet werden, da die Beschäftigungszeiten oft durch länger dauernde Krankenstandszeiten…
…durch die im § 212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden könne. In einigen anderen Beschwerdefällen hat der Gerichtshof auch darauf hingewiesen, dass den durch eine lange Dauer des Berufungsverfahrens aufgelaufenen Aussetzungszinsen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub beim Steuerpflichtigen gegenüberstehe (vgl. z. B. VwGH 20.9…
…mehrere Arbeitsversuche scheiterten nach einigen Monaten bzw. Wochen. Die vielen und z.T. sehr lange dauernden stat. Behandlungen in der LNK Mauer und die weitere Unterbringung im LPPH Mauer ab 1.1.1999 lassen auf die Schwere des Krankheitsverlaufes rückschließen. Trotz hoher medikamentöser Einstellung besteht…
…212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden könne. In einigen anderen Beschwerdefällen hat der Verwaltungsgerichtshof auch darauf hingewiesen, dass den durch eine lange Dauer des Berufungsverfahrens aufgelaufenen Aussetzungszinsen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub beim Steuerpflichtigen gegenüberstehe (vgl. dazu etwa VwGH 20.9.2007, 2002/14…
…Bw. bekämpft die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen mit der Begründung, dass die lange Verfahrensdauer (bzw. die lange Dauer des Außenprüfungsverfahrens) nicht dem Bw. angelastet werden kann und die Vorschreibung von Anspruchszinsen in keiner vernünftigen Relation zur eigentlichen Abgabenhöhe stehen. Dazu ist festzuhalten, dass…
…den amtlichen Erläuterungen (Regierungsvorlage) zum EStG 1988 die Fahrt mit dem Massenbeförderungsmittel insbesondere dann unzumutbar wäre, wenn sie mehr als dreimal so lange dauert wie mit dem eigenen Kraftfahrzeug. Allerdings sei im Nahebereich von bis zu 25 km die Benützung des Massenbeförderungsmittels auch dann zumutbar…
…VwGH vom 11.9.1997, 96/15/0173). Dem Vorbringen, des Bw., dass durch die lange Dauer des Berufungsverfahrens und damit auch der Aussetzung der Einhebung die Zinsenbelastung zu hoch ausgefallen sei, ist entgegenzuhalten, dass es am Bw. gelegen wäre, durch Einbringung einer Säumnisbeschwerde beim…
…Ansuchen angeführt worden. Da die lange Verfahrensdauer nicht durch das Berufungsverfahren sondern durch andere Umstände, die der Bw telefonisch mitgeteilt habe, entstanden ist, sei eine sachliche Unbilligkeit nach Meinung des Bw auf jeden Fall gegeben. Der Bw ersuche daher um vollinhaltliche Stattgabe seines Nachsichtsansuchens vom…
…auslösenden Sachverhalt ist. Eine solche Unbilligkeit liegt nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Die Einhebung von Aussetzungszinsen ist nicht sachlich unbillig (auch nicht bei einer langen Dauer des Berufungsverfahrens). Dies wegen der Antragsgebundenheit der Aussetzung der Einhebung, wegen des Zinsengewinnes…
…beabsichtigtes Ergebnis nach sich gezogen habt, nichts zu ändern, zumal dieser - wie bereits ausgeführt wurde - in keinem Zusammenhang mit der Einhebung der antragsgegenständlichen Anspruchszinsen stehen. Die umfangreichen Ausführungen hinsichtlich der außerordentlich langen Dauer der Berufungsverfahren betreffend Umsatzsteuer 1992, 1993, 1995 und 1996 der D-KG…
…Er ist daher nicht zum Bezug der italienischen Familienbeihilfe berechtigt. Auch für Frau Bw konnten wir keine Bestätigung erhalten, dass Sie zum Bezug der Familienbeihilfe in Italien nicht berechtigt ist. Aufgrund der gesetzlichen Lage ist Frau Bw in Italien nicht zum Bezug von Familienleistungen berechtigt…
…dem Pkw andererseits. Unzumutbar ist die Fahrt mit dem Massenbeförderungsmittel insbesondere dann, wenn sie mehr als dreimal so lange dauert wie mit dem eigenen Kfz. Im Nahbereich von 25 km ist nach amtlichen Erläuterungen die Benützung eines Massenverkehrsmittels aber auch dann zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit…