…Bw. wird die Rechtsmeinung vertreten, dass im Verfahren zur kridamäßigen Verteilung des Nachlassvermögens gemäß § 154 AußStrG nicht nur die konkursrechtlichen Bestimmungen über die Verteilung der Aktiva des Nachlasses anzuwenden seien, sondern sämtliche Regelungen der Konkursordnung, insbesondere die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkungen der §§ 19 und 20 KO. Gemäß …
…angemeldete Forderung des Fiskus) eine Exekutionssperre und damit verbunden auch eine Fortdauer der Aufrechnungsbeschränkungen der KO. Die gegenteilige, im angefochtenen Bescheid vertretene Ansicht würde dazu führen, dass sich der Fiskus über konkursrechtliche Beschränkungen hinsichtlich der Forderungseinbringung hinwegsetzen und unter vorauseilender Spekulation auf die Anordnung des…
…Konkursforderung betreffend Umsatzsteuer 1999 verrechnet worden. Die Aufrechnung eines nach Konkurseröffnung entstandenen Guthabens des Schuldners gegen eine Konkursforderung sei nach konkursrechtlichen Bestimmungen unzulässig (§§ 19, 20 KO). Insolvenzrechtliche Aufrechnungsbeschränkungen seien auch nach Aufhebung des Konkursverfahrens und Einleitung des Abschöpfungsverfahrens beachtlich. Andernfalls würde bei einer nachträglich entstandenen…
…aushaftenden Konkursforderungen mit der Gutschrift betreffend Forschungsprämie 2010 im Ausmaß von € 95.743,13 unter dem Blickwinkel der §§ 1438ff ABGB, der konkursrechtlichen Aufrechnungsbeschränkungen und auch der Verrechnungsvorschriften der BAO zulässig und rechtmäßig war. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 9. Juli 2012
…unter dem Blickwinkel der §§ 1438ff ABGB, der konkursrechtlichen Aufrechnungsbeschränkungen und auch der Verrechnungsvorschriften der BAO zulässig und rechtmäßig war. Im Ausmaß von 2.398,94 € wurde die Umsatzsteuer 2008 getilgt. Insofern war daher die gegenständliche Berufung als unbegründet abzuweisen. Hinsichtlich des Betrages von 36…
…diesem Zeitpunkt, daher aber nach Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens. Zu diesem Zeitpunkt stand die konkursrechtliche Aufrechnungssperre einer Verrechnung mit der Konkursforderung nicht entgegen. Der Bw. vertritt die Auffassung, § 206 KO stehe der vorgenommenen Aufrechnung entgegen. Soweit der Bw. die Auffassung des Finanzamtes bekämpft, die Aufrechnungsbeschränkung des §…
…Jänner 2007 und damit nach Konkursaufhebung, sodass, wie oa., die konkursrechtlichen Aufrechnungsbeschränkungen grundsätzlich keine Anwendung mehr fanden. Allerdings kommen während der Dauer des Zahlungsplans besondere Beschränkungen zur Anwendung. Nach § 193 Abs. 1 zweiter Satz KO gelten für den Zahlungsplan grundsätzlich die Bestimmungen über den Zwangsausgleich…
…angemeldet gewesenen Einkommensteuervorauszahlungen des ersten, zweiten und vierten Quartals 2006 (470,00 €; 470,00 €; 471,84 €) und der Einkommensteuernachforderung für 2004 im Hinblick auf die konkursrechtlichen Aufrechnungsbeschränkungen zulässig bzw. rechtsfolgewirksam war. Ein solcher Streit ist aber nicht im Rückzahlungsverfahren gemäß § 239 BAO…
…unter dem Blickwinkel der §§ 1438 ff ABGB, der konkursrechtlichen Aufrechnungsbeschränkungen und auch der Verrechnungsvorschriften der BAO insgesamt zulässig und rechtmäßig war. Aufgrund dieser Aufrechnung ist der Einkommensteuerrückforderungsanspruch des ehemaligen Gemeinschuldners für 2006 erloschen bzw. wurden dadurch die Einkommensteuervorauszahlungsschuldigkeiten des ersten, zweiten und vierten Quartals 2006…
…die Rechtmäßigkeit der Gebarung bestehe. Strittig sei nämlich, ob die vom Finanzamt im Wege der Aufrechnung vorgenommene Verrechnung der Einkommensteuergutschriften für 2008 und 2009 mit den bestehenden abgabenbehördlichen Insolvenzforderungen im Hinblick auf angeblich bestehende insolvenzrechtliche Aufrechnungsbeschränkungen zulässig bzw. rechtsfolgewirksam gewesen sei. Ein solcher Streit sei…
…Abgabenbehörde vorgeht. Sein diesbezüglicher Einwand übersieht aber, dass diese Einschränkung der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkursverfahrens gilt. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840, mit dem…
…zukommt. In diesem Zusammenhang ist zunächst festzustellen, dass die genannten insolvenzrechtlichen Einschränkungen der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkursverfahrens gelten. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840…
…aber, dass diese Einschränkung der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkursverfahrens gilt. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840, mit dem Hinweis auf Schubert in Konecny/Schubert…
…diesbezüglicher Einwand übersieht aber, dass diese Einschränkung der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkursverfahrens gilt. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. dazu Fischerlehner in SWK 2002, S 840, mit dem Hinweis auf…
…gegen den Gemeinschuldner erst nach der Konkurseröffnung erworben wurde. Diese Einschränkung der Aufrechnung gilt jedoch nur während der Dauer des Konkursverfahrens. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840…
…§ 19 und 20 KO keine Anwendung mehr finden (VwGH 2.5.2005, 2001/10/0230). Ebenso kann sich der frühere Gemeinschuldner auch nach der herrschen Lehre nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840, mit dem Hinweis auf Schubert…
…KO keine Anwendung mehr finden (VwGH 2.5.2005, 2001/10/0230). Ebenso kann sich der frühere Gemeinschuldner auch nach der herrschen Lehre nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840, mit dem Hinweis auf Schubert in Konecny/ Schubert…
…aber, dass diese Einschränkung der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkursverfahrens gilt. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840, mit dem Hinweis auf Schubert in Konecny/Schubert…
…allgemeinen Vorschriften über die Aufrechnungsbefugnis der Abgabenbehörde vorgeht und diese Einschränkung der Aufrechnung nur während der Dauer des Konkursverfahrens gilt. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. dazu Fischerlehner in SWK 2002, S 840…
…den Gemeinschuldner erst nach der Konkurseröffnung erworben worden ist. Diese Einschränkung der Aufrechnung gilt jedoch nur während der Dauer des Konkursverfahrens. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840…