…Bw. mit ihren 4 Kindern am Existenzminimum lebe, könnte allenfalls eine persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung indizieren; allerdings sei eine konkrete Darstellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse unterblieben. Aber selbst bei einer Bejahung einer persönlichen Unbilligkeit hätte eine Ermessensentscheidung zu Ungunsten der Bw. getroffen werden müssen, weil…
…entspreche und sie mit keinem Wort auf ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse eingegangen sei. Dennoch unterließ sie auch im Vorlageantrag, die Höhe ihres Einkommens und Vermögens, ihrer Verbindlichkeiten und sonstigen Zahlungsverpflichtungen - mit Ausnahme der an die Bank zu zahlenden 500,00 € monatlich - an Hand konkreter…
…Abgabenschuld sei eine Gefährdung deren Einbringung gegeben, ohne allerdings darin diese Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen (und auch nicht der übrigen Gesamtschuldner) konkret darzustellen, geschweige denn eines der oben aufgezählten, von Lehre und Rechtsprechung anerkannten Gefährdungskriterien überhaupt zu nennen. Soweit der Unabhängige Finanzsenat diesbezüglich aus…
…16/0209, und 26.6.1996, 95/16/0262). Sowohl bezüglich der Verhängung der Geldstrafe als auch der Festsetzung des (reduzierten) Wertersatzes hat der Berufungssenat bedacht, dass seinerzeit im erstinstanzlichen Erkenntnis keine konkreten Feststellungen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten getroffen worden sind. Diese…
… 34 Abs. 2 und 5 EStG, 2, samt Hinweisen auf VwGH-Erkenntnisse betreffend die Beschäftigung einer Haushaltshilfe). Der Begriff "gleiche Einkommens- und Vermögensverhältnisse" umfasst auch steuerfreie Einkommens- bzw. Vermögensteile, ferner die Familienbeihilfen und als Sonderausgaben abgezogene Beträge. Es handelt sich um eine Art wirtschaftliches Nettoeinkommen…
…Gewährung einer Zahlungserleichterung eine allenfalls bestehende Gefährdung der Einbringlichkeit zu beseitigen und damit die Einbringlichkeit "zu verbessern". Im Übrigen konnte wie bereits oben ausgeführt mangels konkreter Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Berufungswerberin und dem tatsächlichen Umfang des Großauftrages sowie der Anschaffungskosten der Maschine…
…nicht auszusagen. Dieses Aussageverweigerungsrecht bezieht sich jedoch nicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, die der Beschuldigte nach der ausdrücklichen Anordnung des § 84 Abs. 3 FinStrG auch im Finanzstrafverfahren offen legen muss. Durch die Weigerung der Offenlegung der Vermögensverhältnisse wird die Einbringung der Abgaben erschwert, das…
…Gewährung eines steuerlichen Abzugsposten für eine auswärtige Berufsausbildung - hier die Teilnahme an einem Schüleraustauschprogramm - davon abhängig macht, ob auf Grund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern eine Unterhaltsverpflichtung vorliegt, weil damit auch die Bildungschancen der Kinder nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern unsachlich differenziert werden…
…tatsächliche und endgültige, wirtschaftliche Belastung eingetreten sein, die außergewöhnlich ist, zwangsläufig erwächst und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Abgabepflichtigen wesentlich beeinträchtigt. Nach § 34 Abs. 2 EStG 1988 ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse…
…liegt vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Im Gegenstandsfall hatte die Abgabenbehörde erster Instanz von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Berufungswerberin auszugehen, wie sie…
…sämtliche Merkmale gemeinsam) erfüllen. Die Belastung muss außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Eine Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Zwangsläufigkeit liegt vor, wenn sich der Abgabepflichtige der…
…Belastung durch diese Mehraufwendungen sei höher als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwachse, und insofern außergewöhnlich. Das gelte für die Belastung, die sie (die Bw) betroffen hätte; und es würde ebenfalls für die Belastung gelten, die ihren Sohn getroffen hätte…
…nach - ablehnt. Beim Merkmal der Außergewöhnlichkeit von Belastungen ist ein Abgabepflichtiger, der Krankheitskosten oder Kosten einer Behinderung geltend macht, mit (kranken und gesunden) Abgabepflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu vergleichen. Aufwendungen, die bei der Mehrzahl der Abgabepflichtigen auftreten, die also im täglichen Leben üblich sind…
…insbesondere das Alter, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und der Gesundheitszustand der Bw.. Für die Prüfung der Durchsetzbarkeit muss nach Ansicht des UFS auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme Dritter im Haftungswege beurteilt werden. Im konkreten Fall kommt nur die Haftung eines Dritten als Beteiligungstäter (§ 11 BAO…
…bezüglich zinsenloser und rückzahlungsvereinbarungsfreier Darlehensgewährungen durch M.M. und B.B. (Seiten 55-58 des Arbeitsbogens 102031/01, Kassabericht mit dem Vermerk eines Darlehens von 32.000,00 S Seite 15) in einer Größenordnung, die von diesen Personen nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen kaum erbracht…
…Zwangsläufigkeit und Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Belastung durch die Heimkosten sei sicherlich außergewöhnlich, da die Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit vergleichbaren Einkommens- und Vermögensverhältnissen auf die Betreuung in einem Heim angewiesen seien. Die Belastung sei zwangsläufig, da die Bw. allein stehend sei und unter anderem…
…34 EStG weiters voraus, dass die Belastung außergewöhnlich ist, zwangsläufig erwächst und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Abgabepflichtigen wesentlich beeinträchtigt. Eine Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Zwangsläufigkeit liegt vor, wenn sich der…
…§ 4 Tz 78). Beim Merkmal der Außergewöhnlichkeit von Belastungen ist ein Abgabepflichtiger, der Krankheitskosten oder Kosten der Behinderung geltend macht, mit (kranken und gesunden) Abgabepflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu vergleichen. Aufwendungen, die bei der Mehrzahl der Abgabepflichtigen auftreten, die also im täglichen Leben üblich…
…Vorsprache im Amt im Jänner 2002 teilte der Bw. unter Darstellung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit, dass der Betrag zur Zahlung der angebotenen Abschlagszahlung nicht aufgebracht werden könne und deshalb um Löschung des Rückstandes ersucht werde. Auf Grund der geschilderten wirtschaftlichen Verhältnisse erklärte sich das…
…Rückstandes mit Bescheiden vom 22. Dezember 2003 und 29. Dezember 2004 rechtskräftig eingestellt worden. Eine einmal eingestellte Exekution dürfe auf Grund desselben Exekutionstitels nach der ständigen Rechtsprechung nie mehr fortgesetzt werden. Auch hätten seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse keine Änderung erfahren, sodass eine Wiederaufnahme des Vollstreckungsverfahrens…