…behauptet wurden (es wurde ein Umsatz 2000 in Höhe von ca. 1.000.000,00 S angegeben, weiters 2001 ein geringerer Umsatz aufgrund des "Auslaufens"): Es kann in der Folge schon aufgrund des Nichtvorliegens einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit 2002 dazu keine Nebentätigkeit vorgelegen haben…
…unabdingbar sei, spreche dafür, dass die wirtschaftliche Unterordnung bzw. Hilfsfunktion dieses Nebenbetriebes zum Hauptbetrieb nicht gegeben sei. In Schreiben vom 25. Mai 2004 führte der Bw. ergänzend aus, dass sein Betrieb von der Größenstruktur in keiner Weise mit jenem des Erkenntnisses vom 16. 9. 2003…
…die Größe des örtlichen Einsatzbereiches und die Höhe der Vergütungen maßgebend sein (Jilich, Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte, 3. Auflage, S 220 f). Nach der Rechtsprechung könne die wirtschaftliche Unterordnung aus dem Verhältnis des Gewinnes (Umsatzes) aus der Nebentätigkeit zu jenem aus der Haupttätigkeit…
…gegenüber Dritten eine gravierende steuerliche Benachteiligung. Im zweiten Fall bei Lieferungen an Dritte Unternehmer kann er 12 % Umsatzsteuer verrechnen und hat in gleicher Höhe die Vorsteuer. Im ersten Fall bei Innenumsätzen darf er keine Umsatzsteuer verrechnen - wo erhält er die Vorsteuer? Angesichts des Tatbestands der…
…werden - sofern keine Risikoparameter entdeckt werden - freigegeben. Bei Fragen steht WettveranstalterA zur Verfügung (Beilage 7: Telefonliste). 1.3.2 Infrastruktur Der Berufungswerber ist für die gesamte Infrastruktur in den Wettlokalen verantwortlich. Er betonte in der mündlichen Verhandlung, dass die Höhe des "Hold" vom Umsatz abhängt…
…G. B.. Für den Steyr Fiat habe trotz mehrerer Anfragen bei diversen Landmaschinen-Vertretungen kein Wert aus den 80er Jahren in Erfahrung gebracht werden können. "Auf Grund der hohen Neupreise der Traktoren in den 80er Jahren können die Aussagen im Schreiben vom 30. Oktober 2008…
…ebenfalls keinen Einfluss. Der Bw. wusste jedenfalls, dass er für den Firmenkomplex tätig war, dass er ein fixes Gehalt, das jedenfalls Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit darstellte, bezog, sowie, dass er darüberhinaus für die von ihm erzielten Umsätze Provsionen bezog, deren Höhe nicht nur vom Umsatz…
…Einkommensteuer. Aufgrund der wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Eingliederung in den Betrieb des Architekturbüros XY, Vaduz, (Nutzung des bisherigen Arbeitsplatzes samt Infrastruktur und Arbeitsmitteln) und des Fehlens einer Haftpflichtversicherung seien die Einkünfte weiterhin als solche aus unselbständiger Tätigkeit zu werten. Selbst wenn keine unselbständige Tätigkeit vorliege…
…Abfällen stelle einen Nebenerwerb dar, der nur bei Unterordnung unter den Haupterwerb zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führe. Da auf Grund der Höhe der vom Bw. erzielten Umsätze keine Unterordnung gegeben sei, lägen diesbezüglich auch keine von der Pauschalierung erfassten Umsätze bzw. Einkünfte vor. …
…daneben auch aus den Umsätzen. Erst in den Einkommensteuerrichtlinien 2000, welche zum Einreichungszeitpunkt noch nicht erlassen waren, werden im Übrigen hinsichtlich der Wertgrenzen betreffend der wirtschaftlichen Unterordnung einer Nebentätigkeit exaktere Aussagen getroffen, welche aber bei dieser Beurteilung der Unterordnung auch heranziehbar sind. Nach RZ 4203…
…1994 umfasst. Ist zufolge Überschreitens der wirtschaftlichen Unterordnung kein land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeit gegeben, liegt steuerlich ein Gewerbebetrieb vor; § 22 UStG 1994 ist nicht anwendbar. Schließlich kann auch die Ansicht vertreten werden, es lägen zwar Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor, die der Umsatzsteuerpauschalregelung unterliegen…
…Die wirtschaftliche Unterordnung muss sowohl hinsichtlich der Zweckbestimmung (die Nebentätigkeit darf keinen eigenständigen Tätigkeitszweck annehmen, sondern muss lediglich als Ausfluss der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit anzusehen sein) als auch hinsichtlich des wirtschaftlichen Umfanges vorliegen. Bei Prüfung der Unterordnung stellt das Verhältnis der Umsätze ein taugliches…
…der Nebentätigkeit keine Be- und/oder Verarbeitung betrieben wird und die Einnahmen aus der Nebentätigkeit die Freigrenze laut § 6 Abs. 4 LuF PauschVO 2006 überschreiten, kann gestützt auf EStR 2000 Rz 4203 , und die Judikatur der Nachweis erbracht werden, dass die wirtschaftliche Unterordnung der Nebentätigkeit…
…den in der Landwirtschaft üblichen Methoden stelle einen Nebenerwerb dar, der nur bei Unterordnung unter den Haupterwerb zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führe. Da im vorliegenden Fall auf Grund der erzielten Umsätze keine Unterordnung gegeben sei, lägen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Die dagegen erhobene…
…bis Mitte 2008 noch nicht durchgeführt waren, ändere in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts daran, dass ab 7. März 2005 keine Weisungsgebundenheit im Sinne einer sich in persönlicher Abhängigkeit äußernden, durch weitgehende Unterordnung gekennzeichneten Weisungsgebundenheit gegeben gewesen sei (VwGH-Beschwerde 2008/15/0238, Seite 11f). Das Finanzamt…
…Die wirtschaftliche Unterordnung muss sowohl hinsichtlich der Zweckbestimmung (die Nebentätigkeit darf keinen eigenständigen Tätigkeitszweck annehmen, sondern muss lediglich als Ausfluss der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeit anzusehen sein) als auch hinsichtlich des wirtschaftlichen Umfanges vorliegen. Bei Prüfung der Unterordnung stellt das Verhältnis der Umsätze ein taugliches…
…keine Betriebseinnahmen und an Betriebsausgaben der Verlustbetrag, resultierend u.a. aus Inseraten, Werbungsausgaben und Beratungshonoraren erklärt. Es erfolgte eine erklärungsgemäße Veranlagung. Aus den am 19. September 2003 eingereichten Steuererklärungen für 2002 ergeben sich u.a. folgende Daten (Beträge in Euro): Umsatzsteuer:Lieferungen und sonstige Leistungen…
…stellen nur jene Tätigkeiten, die keine Ausübung der Land- und Forstwirtschaft oder selbständigen Arbeit sind, und den Rahmen der reinen Vermögensverwaltung überschreiten, gewerbliche Einkünfte dar. Genau dies liegt in meinem Fall vor. Ich arbeite selbständig, nehme nachhaltig am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil, arbeite für mehrere…
…stellen nur jene Tätigkeiten, die keine Ausübung der Land- und Forstwirtschaft oder selbständigen Arbeit sind, und den Rahmen der reinen Vermögensverwaltung überschreiten, gewerbliche Einkünfte dar. Genau dies liegt in meinem Fall vor. Ich arbeite selbständig, nehme nachhaltig am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil, arbeite für mehrere…
…Tätigkeit. Die bisherige Tätigkeit des Bw für die M O KG war nach dem derzeitigen Verfahrensstand keine unternehmerische im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Es ist ihm daher nach dem derzeitigen Verfahrensstand auf Grund dieser Tätigkeit (derzeit) keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu vergeben. Unselbständige Personen handeln nur unselbständig…