…der Rechtssicherheit zu. Trotz dieses Vorranges des Prinzips der Rechtsrichtigkeit werden Aufhebungen vor allem dann zu unterbleiben haben, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat, etwa weil Fehler sich inner- oder überperiodisch im Wesentlichen ausgleichen (vgl…
…€ 4.123,83 anfallen. Bei der Veranlagung laut Ansuchen des Bw. ergäbe sich ein Betrag von € 708,09. Die Mehrbelastung von insgesamt € 3.418,74 sei keine geringfügige Rechtswidrigkeit, welche eine Ablehnung der Aufhebung nach § 299 BAO rechtfertige. Das Finanzamt habe sich…
… 299, Tz 14). Da, wie vom Finanzamt in den angefochtenen Aufhebungsbescheiden unter Bezugnahme auf den Betriebsprüfungsbericht vom 5. November 2008 zutreffend festgestellt, es sich um keine geringfügige Rechtswidrigkeit handelt, erweisen sich diese als rechtmäßig. Umstände, die die Ermessensübung als rechtswidrig erscheinen ließen, werden weder vom…
…der Rechtssicherheit (Rechtsbeständigkeit) zu. Die Verfügung der Aussetzung der Einhebung von Abgaben, die nicht berufungsabhängig sind, stellt keine geringfügige Rechtswidrigkeit dar, daher sprachen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die Zweckmäßigkeitsgründe jedenfalls für die Aufhebung des Bescheides. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 27…
…das Ermessen richtig geübt. Im Streitfall liegt keine geringfügige Rechtswidrigkeit vor. Ein schutzwürdiges Interesse des Berufungswerbers am Rechtsbestand des mit einer keineswegs geringfügigen Rechtswidrigkeit belasteten Erstbescheides ist nicht zu ersehen. Im Übrigen hat das Finanzamt das ihm eingeräumte Ermessen gesetzmäßig ausgeübt, weil das öffentliche Interesse…
…nicht möglich. Da der Einkommensteuerbescheid vom 5. Juni 2002 mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet war, erfolgte dessen Aufhebung zu Recht. Das Finanzamt hat aber auch das Ermessen richtig geübt. Im Streitfall liegt keine geringfügige Rechtswidrigkeit vor. Die Nichtgewährung des Verlustvortrages führt nämlich zu einer erheblichen…
…musste die Abgabenbehörde erster Instanz von einer langen Verfahrensdauer ausgehen. Die Verfügung der Aussetzung der Einhebung von Abgaben, die nicht berufungsabhängig sind, stellt daher keine geringfügige Rechtswidrigkeit dar. Hinzu kommt, dass dem Bw. in weiterer Folge Aussetzungszinsen für die Aussetzung der Einhebung von Abgaben vorgeschrieben…
…2007 und in der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2007 ein Jahresverlust in Höhe von 1.572,90 € ausgewiesen wird. Da es sich im gegenständlichen Fall somit um keine bloß geringfügige Rechtswidrigkeit handelt, sind der Umsatzsteuer- und der Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2007 vom 23…
…von über 800,00 € zu Unrecht gewährter Vorsteuerabzug stellt jedoch keine bloß geringfügige Rechtswidrigkeit dar. Anders als bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens und anders als von Ritz, BAO4, § 299 Tz 57, vertreten kann bei Bescheidaufhebungen nach § 299 BAO kein Missverhältnis zwischen dem Aufhebungsgrund (bzw…
…der Besteuerung eine zentrale Bedeutung zu. Eine Aufhebung wird jedoch nur dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat. Der Verwaltungsgerichtshof (siehe etwa VwGH vom 26.11.2002, 98/15/0204 oder mwN…
…der Besteuerung eine zentrale Bedeutung zu. Eine Aufhebung wird jedoch nur dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat. Der Verwaltungsgerichtshof (siehe etwa VwGH vom 26.11.2002, 98/15/0204 oder mwN…
…Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung kommt dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine zentrale Bedeutung zu. Eine Aufhebung wird jedoch nur dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat (vgl. Ritz, BAO-HB, 250…
…Eine Aufhebung wird jedoch nur dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 299 BAO zu der in der vor dem Abgabenrechtsmittelreformgesetz gültigen Fassung kommt für…
…vor jenem der Rechtsbeständigkeit. Eine Aufhebung wird dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat. Diesbezüglich ist in concreto die Frage, was als Bemessungsgrundlage für die GrESt herangezogen wird, nicht bloß von untergeordneter…
…Alleinverdienerabsetzbetrages von € 494,00 nicht um eine bloß geringfügige Rechtswidrigkeit. Im Lichte dieser Überlegungen ist daher davon auszugehen, dass es im vorliegenden Berufungsfall bei der Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2004 im Rahmen des § 299 BAO zu keiner Ermessensüberschreitung der Abgabenbehörde erster Instanz gekommen ist und…
…Bedeutung zu. Grundsätzlich kommt dem Prinzip der Rechtmäßigkeit (Rechtsrichtigkeit) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtssicherheit (Rechtsbeständigkeit) zu. Eine Aufhebung wird idR nur dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat (Ritz, BAO³, §…
…Bedeutung zu. Grundsätzlich kommt dem Prinzip der Rechtmäßigkeit (Rechtsrichtigkeit) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtssicherheit (Rechtsbeständigkeit) zu. Eine Aufhebung wird idR nur dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat (Ritz, BAO³, §…
…hätte keine endgültige, sondern - der Unsicherheit Rechnung tragend - nur eine vorläufige Veranlagung vorgenommen werden dürfen. Die gegenständlichen Bescheide seien daher inhaltlich rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit sei keine geringfügige, weshalb im Rahmen des Ermessens dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit Vorrang gegenüber über dem Prinzip der Rechtssicherheit einzuräumen gewesen…
…Berufungsfall wurde vom Finanzamt als Grund zur Wiederaufnahme von Amts wegen zu Recht das "kleine Pendlerpauschale" als "Sache" je Streitjahr herangezogen. Auf Grund dieser zu beurteilenden Sach- und Rechtslage, und insbesondere unter Bedachtnahme auf die - gemessen an der jährlichen steuerlichen Auswirkung - nicht bloß geringfügige Rechtswidrigkeit…
…Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine zentrale Bedeutung zu. Eine Aufhebung wird jedoch nur dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat. Der Verwaltungsgerichtshof hielt in der bisherigen Rechtsprechung zu § 299 BAO in der vor…