…zutreffend beschrieben. Darin findet eigenverantwortliche Kreditvermittlung keine Erwähnung. Dass die Kredite sodann auf Grund der Verwaltungsarbeit der Bw. tatsächlich zustande kamen, macht diese Tätigkeit noch zu keiner Vermittlung im eigenen Namen. Der Bw schwebt die umsatzsteuerliche Anerkennung ihrer behaupteten Sub-Vermittlerfunktion vor, und zwar durch…
…dass die Vermittlung nebengewerblicher Dienstleistungen durch Maschinenringe nicht der GewO unterliege und daher keine gewerbliche Tätigkeit darstelle. Dem ist zu entgegnen, dass im Berufungsfall einerseits keine Vermittlung von Leistungen vorliegt, weil die Bw. im eigenen Namen und für eigene Rechnung als Auftragnehmerin tätig wird und…
…Handelsvertreter für die C-AG, sondern auch aus der Vermittlung von Grundstücken. Bei den Gesprächen des Herrn X mit Herrn B über den Verkauf der Liegenschaft ist Herr X im eigenen Namen und nicht im Namen der C-AG aufgetreten. Herr X hat Herrn B…
…Wohnsitz (Sitz) außerhalb des Bundesgebietes hat, b) eine Zweigniederlassung oder Organgesellschaft eines im Bundesgebiet ansässigen Unternehmers, die ihren Sitz außerhalb des Bundesgebietes hat, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen hat. Eine im Bundesgebiet befindliche Zweigniederlassung oder Organgesellschaft eines Unternehmers ist nicht ausländischer Abnehmer…
…14/S 800,00, für Jahresabschluss € 65,41/€ 900,00 und für Schreibarbeiten € 32,70/S 450,00 verrechnet werden. Seit Jahren sei sein Sohn nachweislich für einzelne namentlich genannte Firmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Die von seinem…
…keinen eigenen Gewebebetrieb zu gründen, gehe der Bw. weiter davon aus, dass der Fall als Vermietung und Verpachtung behandelt werde und es keinen betrieblichen (also gewerblichen) Bereich gebe. Wenn keine Änderung der Verhältnisse vorliege, könne es auch zu keiner Berichtigung der Vorsteuer im Sinne der…
…Der Bw. trat sowohl gegenüber seinen Auftraggebern als auch gegenüber den von ihm organisierten Arbeitern als eigenständiger Unternehmer in Erscheinung. Er trat gegenüber beiden Seiten im eigenen Namen auf und wurde auf eigene Rechnung tätig (s. dazu zB die Angaben des Bw. in der Verhandlung…
…der Gemeinschaft im eigenen Namen entrichtet werden. Auf die persönliche Vorsprache sowie die Telefongespräche wird verwiesen." In der gegen den oa. USt-Bescheid für das Jahr 2002 erhobenen Berufung machte der steuerliche Vertreter der Bw. erneut die seiner Auffassung nach bestehende Gemeinschaftsrechtswidrigkeit im Zusammenhang mit…
…Übernahme der Kundengelder und die Weiterleitung an den Broker könne ebenfalls nicht als Beratung gewertet werden. Dieses Vorgehen sei - wo im eigenen Namen und auf fremde Rechnung aufgetreten werde - wesentlicher Teil der Besorgung. Da die Kunden keinen direkten Kontakt zum Broker haben, müsse die Bw…
…dass sich die Ltd. im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vertraglich gegenüber dem österreichischen Auftraggeber verpflichtet hat, da als Vertragspartner der Bw. eindeutig die LL hervorgehen. Darüber hinaus bedurfte es keiner weiteren rechtsgeschäftlicher Vereinbarungen der Künstler mit der Ltd., um aus dem Vertrag der…
…zwischen G (im eigenen Namen) und dem Künstler (niedrigerer Betrag). G verpflichtet sich weiters auf Rechnung des Künstlers für Anreise und Hotel, etc zu sorgen. Wie kann dabei von einem Einkauf und Verkauf die Rede sein? Dieser Sachverhalt deutet vielmehr auf Vermittlung und Besorgung hin…
…13/0066). Dem Unternehmer sind bei Tätigwerden im eigenen Namen daher auch Leistungen zuzurechnen, die er durch Arbeitnehmer, Organwalter oder Stellvertreter erbringen lässt (vgl. VwGH 22.11.2006, 2003/15/0143; 18.12.1996, 95/15/0149). Vermittler (Agent) im umsatzsteuerlichen Sinn ist, wer einen…
…Der Besorgende schuldet nicht die besorgte Leistung, sondern die Besorgung dieser Leistung. Da der Besorgende im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung auftritt, ist er mittelbarer Stellvertreter (verdeckte Vermittlung). Der besorgende Unternehmer ist so zu behandeln, als hätte er die Dienstleistung selbst erbracht oder erhalten…
…dass A***B*** nicht im eigenen Namen sondern im Namen des Betreibers des Gästehauses auftrat. Ein weiteres Indiz dafür, dass A***B*** nicht in seinem eigenen Namen aufgetreten ist, ist die Tatsache, dass er selbst unbestrittenermaßen keinen Anteil an den Provisionen erhalten hat. Dem Unabhängigen…
…allgemeiner Büroaufwendungen gedacht. Eine gesicherte Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten werde mit derartigen Pauschalzahlungen nicht erwirkt. Gleiches gelte für die im Eigentum der Mitarbeiter stehenden PC-Anlagen. Der auf den Namen der V-AG abgeschlossene Wartungsvertrag vermöge kein Verfügungsrecht über die Anlagen begründen. Dabei sei zu…
…dennoch kein Erfolg beschieden: Besorgt ein Unternehmer eine sonstige Leistung, so sind zufolge § 3a Abs. 4 UStG 1994 die für die besorgte Leistung geltenden Rechtsvorschriften auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden. Ein Besorgen liegt vor, wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen…
…1 bezeichneten Umsätzen im Inland zuzurechnen sind." § 23 UStG 1994 lautet wie folgt: "Abs. 1: Die nachfolgenden Vorschriften gelten für Reiseleistungen eines Unternehmers, - die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind, - soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt und - Reisevorleistungen…
…besondere Besteuerungsform des § 23 gilt nicht, soweit der Unternehmer im eigenen Namen Reiseleistungen mit eigenen Mitteln und Einrichtungen erbringt, also keine Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Das ist der Fall bei Beförderungsleistungen mit eigenen Beförderungsmitteln, bei Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen in selbst betriebenen Hotels, Pensionen und Gasthäusern…
…dass die Erwerber hinsichtlich der Gebäudeerrichtung keinen Handlungsspielraum hatten. Im Übrigen ist die R-Projekt im Bauverfahren im eigenen Namen und nicht in dem der Erwerber aufgetreten. Im Berufungsfall wurden außerdem das Baubewilligungsansuchen und die für das Gesamtprojekt im Bauverfahren erforderlichen Eingaben bereits 1995 von…
…der gegenständlichen Entscheidung herangezogen werden. Gemäß Art. 6 Abs. 4 der Sechsten MwSt-Richtlinie 77/388/EWG werden Steuerpflichtige, die bei der Erbringung von Dienstleistungen im eigenen Namen, aber für Rechnung Dritter tätig werden, so behandelt, als ob sie die Dienstleistungen selbst erbracht oder erhalten…