…werden, wenn die Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Primärschuldner gegeben ist. Den Berufungen gegen die Abgabenvorschreibungen nach der Betriebsprüfung wurde mit Berufungsvorentscheidungen vom 21. Februar 2005 stattgegeben. Das Abgabenkonto ist ausgeglichen, daher besteht keine Rechtsgrundlage für eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. Der Bescheid war spruchgemäß aufzuheben. Wien…
…1 BAO von der Einbringung ausgesetzt hat. Da es wegen der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten und der verfügten Maßnahme nach § 231 BAO zu keinerlei Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommen kann, liegt entgegen der Ansicht des Bw. keine persönliche Unbilligkeit im…
…11. Mai 2004 als handelsrechtlicher Geschäftsführer, daher oblag ihm generell die Obsorge für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der P.GesmbH im Zeitraum seiner handelsrechtlichen Geschäftsführung. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem…
…10.2000, 95/15/0137). Dem Bw. oblag generell die Obsorge für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der verfahrensgegenständlichen Firma im Zeitraum seiner handelsrechtlichen Geschäftsführung. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der…
…18. Dezember 2002 als handelsrechtliche Geschäftsführerin und war daher grundsätzlich verpflichtet, für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Zeitraum ihrer Geschäftsführung Sorge zu tragen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der…
…vorzuwerfen, keine Vorsorge gegen die bedingt durch den Zessionsvertrag eingetretene Benachteiligung des Abgabengläubigers getroffen zu haben, kann doch die vom Bw. ins Treffen geführte Uneinbringlichkeit von Kundenforderungen und eine starre Haltung der Banken nicht als grundsätzlich unvorhersehbares Ereignis gewertet werden. Eine Gleichbehandlung der Abgabenschuldigkeiten gegenüber…
…Sie setzt eine objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftungsbeteiligten voraus. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Die Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin ist außer Streit gestellt. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehören insbesondere die Abgabenentrichtung aus den Mitteln…
…von € 6.325,83 gemeldet und bis 17. März 2008 auch restlos entrichtet wurde. Die letzte Umsatzsteuerzahllast wurde für Jänner 2008 mit € 640,00 gemeldet und am 9. April 2008 entrichtet. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten…
…also nicht im hier fraglichen Zeitraum gesetzt. Im Übrigen lag letztlich Uneinbringlichkeit gar nicht vor, da die Schulden von der Bw offensichtlich beglichen worden sind. Zusammenfassend hat sich gezeigt, dass der angefochtene Bescheid von keinem tauglichen Widerrufsgrund getragen ist, da er die konkretisierte und begründete…
…Fall sei kein derartiger Verzicht erfolgt, sondern eine teilweise Abschreibung von Abschuldigkeiten gemäß § 235 BAO unter der Bedingung, dass künftigen Abgabenverpflichtungen voll entsprochen werden, in Aussicht gestellt worden. Aus der Sicht des Finanzamtes sei es zulässig, die in Aussichtstellung einer teilweisen Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten im…
…auch A.K. als handelsrechtlicher Geschäftsführer und ab 7. Jänner 2008 bis zur Konkurseröffnung im Juni 2010 W.F. als Liquidator. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der vorgibt, dass er…
…16/0123). Demnach konnte in diesem Fall dem Bw. im zweitinstanzlichen Verfahren der Kapitalertragsteuerbescheid formlos zur Erstattung eines allfälligen weiteren Vorbringens zugestellt werden. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der vorgibt…
…1999 zusammen mit H.S. als handelsrechtlicher Geschäftsführer und war daher grundsätzlich verpflichtet für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Zeitraum seiner Geschäftsführung Sorge zu tragen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt…
…1999 zusammen mit M.W. als handelsrechtlicher Geschäftsführer und war daher grundsätzlich verpflichtet für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Zeitraum seiner Geschäftsführung Sorge zu tragen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt…
…wurde, daher bestand für den Bw. keine Möglichkeit mehr für die Bezahlung bei Fälligkeit der Abgabe aufzukommen, weswegen der Haftungsbescheid in diesem Punkt aufzuheben war. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem…
…Dem Bw. oblag generell die Obsorge für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der verfahrensgegenständlichen Firma im Zeitraum seiner handelsrechtlichen Geschäftsführung. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist auszuführen: Für das Jahr 2003 wurden sämtliche Umsatzsteuervoranmeldungen fristgerecht eingebracht. Das Vorbringen…
…hinsichtlich einer Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten werde in Abrede gestellt. Zu Unrecht erhobene Abgaben schließen von vornherein eine Pflichtverletzung des Vertreters aus. Die Prüfung habe in Abwesenheit des Bw. stattgefunden und ihm sei keine Gelegenheit eingeräumt worden hinsichtlich der nicht anerkannten Vorsteuern einen Belegnachweis zu erbringen…
…August 2003 als handelsrechtlicher Geschäftsführer, daher oblag ihm generell die Obsorge für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der S.GesmbH im Zeitraum seiner handelsrechtlichen Geschäftsführung. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist allgemein auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem…
…des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches, so gilt § 245 Abs. 2 und 4 sinngemäß. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der vorgibt, dass er an der Erfüllung seiner gesetzlichen…
…80 BAO aus, dass die Bw. laut Firmenbuch seit XX. Dezember 2004 Geschäftsführerin der GmbH und daher zu deren Vertretung berufen sei. Was die Frage der Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin betreffe, werde ausgeführt, dass über die Gesellschaft das Konkursverfahren eröffnet worden sei. Zu jenem…