…um einen Programmfehler bzw. eine Programmlücke in der EDV des BRZ, da eine - nach Sicht des UFS allerdings etwas eigenartige - Möglichkeit für die Darstellung eines Dienstverhältnisses für Arbeitnehmerveranlagungen in der Programmierung der EDV des BRZ nicht berücksichtigt worden ist, und die Bearbeiter bis zur Kenntnis…
…die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Im vorliegenden Fall ist das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel (insbesondere alle Beweismittel und die näheren Umstände betreffend die Geschäftsführungsbezüge von der VPO…
…einem Abstand von zwei Jahren) die Meldung bzw. Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben laufend ordnungsgemäß erfolgt ist. Es konnten im Verfahren keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gefunden werden, dass der im Betrieb vorwiegend für die Produktion und die Kundenbetreuung verantwortliche Bw. Kenntnis von der Unterlassung der Entrichtung der…
…dass nach Abschluss des wiederaufgenommen Verfahrens neue Tatsachen oder Beweismittel Verfahrens hervorgekommen seien. In diesem Zusammenhang sei ein Veranlagungsverfahren und die darauf bezogene Außenprüfung als eine Einheit zu betrachten. Von der Abgabenbehörde ursprünglich als unwesentlich betrachtete Umstände würden keine Wiederaufnahme rechtfertigen. Relevant seien nur Sachverhaltselemente…
…aus Gründen, die in der Sphäre des Spielveranstalters bzw. dessen Annahmestellen liegen, nicht möglich ist, Tipps rechtzeitig zu placieren. Sollten automatisationsunterstützte Geräte der AB***, des Spielveranstalters oder Dritter fehlerhaft arbeiten und kein Verschulden von AB*** vorliegen, so ist eine Haftung von AB*** ausgeschlossen. Im Übrigen…
…günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sind und daher kein zu Werbungskosten führender Mehraufwand für Verpflegung entsteht (VwGH 29. 5. 1996, 93/13/0013; VwGH 5. 10. 1994, 92/15/0225). Tagesgelder stehen daher nur für eine Anfangsphase zu. Der die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen tragende Gedanke besteht darin…
…keine zentrale Erdung gehabt, die elektrischen Leitungen seien völlig veraltet und brüchig gewesen, etc.. Bei so niedrigen Mieten (103 € bzw. 110 €) hätte eine Erhöhung nicht wirklich etwas gebracht, selbst bei Verdoppelung drehe es sich nur um 200 €/Monat. Das könne bei der…
…Der Unabhängige Finanzsenat kann es - mangels Kenntnis der Akten des Finanzamtes Eisenstadt bzw. Bruck Eisenstadt Oberwart - vorerst dahingestellt lassen, ob im Jahr 2008 Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind (die gutgläubige Antragstellung in den Steuererklärungen würde einer Wiederaufnahme nicht entgegenstehen), da selbst bei Neuvorkommen von…
…untersuchte Ware von einem anderen Hersteller. Im übrigen haben vor dem EU-Beitritt erteilte Untersuchungsbefunde und daraus resultierende Feststellungen aufgrund der geänderten Rechtslage mit dem Zeitpunkt des Beitritts ihre Gültigkeit verloren. Zur Abgabenerhöhung gem. § 108 ZollR-DG wurde ausgeführt, dass es keines Verschuldens einer Partei…
…eingehalten worden wären und keine Situation aufgetreten wäre, die verhindert hätte werden sollen bzw. müssen. Hinsichtlich des Zeitpunktes, zu dem die Bw. zum ersten Mal Kenntnis von dem Umstand erhielt, dass beim Finanzamt keine Berufung einlangte, ist auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom…
…dass der Betrieb ab dem Zeitpunkt der Pensionierung des Bw., also ab 1. Oktober 1999, auf seine Gattin übergehe. Die formularmäßigen Verträge ("Pachtvertrag [einzelne Grundstücke]", "Bewirtschaftungsvertrag") enthalten keine ausdrückliche Aussage darüber, wem die Ernte des Jahres 1999 zuzurechnen bzw. von wem die Betriebsausgaben für das…
…untersuchte Ware von einem anderen Hersteller. Im übrigen haben vor dem EU-Beitritt erteilte Untersuchungsbefunde und daraus resultierende Feststellungen aufgrund der geänderten Rechtslage mit dem Zeitpunkt des Beitritts ihre Gültigkeit verloren. Zur Abgabenerhöhung gem. § 108 ZollR-DG wurde ausgeführt, dass es keines Verschuldens einer Partei…
…untersuchte Ware von einem anderen Hersteller. Im übrigen haben vor dem EU-Beitritt erteilte Untersuchungsbefunde und daraus resultierende Feststellungen aufgrund der geänderten Rechtslage mit dem Zeitpunkt des Beitritts ihre Gültigkeit verloren. Zur Abgabenerhöhung gem. § 108 ZollR-DG wurde ausgeführt, dass es keines Verschuldens einer Partei…
…keine nachträgliche buchmäßige Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vernünftigerweise vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Um von einer…
…untersuchte Ware von einem anderen Hersteller. Im übrigen haben vor dem EU-Beitritt erteilte Untersuchungsbefunde und daraus resultierende Feststellungen aufgrund der geänderten Rechtslage mit dem Zeitpunkt des Beitritts ihre Gültigkeit verloren. Zur Abgabenerhöhung gem. § 108 ZollR-DG wurde ausgeführt, dass es keines Verschuldens einer Partei…
…dass jeweils eine Berufung der GmbH und der Bw. von dem Bearbeiter B betreffend jeweils K und U 00-04 an das Finanzamt 9/18/19 und Klosterneuburg übermittelt worden wäre: | Porto | Wohin | Klient | Text | Bearbeiter | ... | ... | ... |…
…sich einem Abzug als Werbungskosten bei den Geschäftsführereinkünften entziehen (Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Oktober 2003, Zl. 2003/14/0076, und 31. März 2004, Zl. 2004/13/0021). Ausgehend von der Überlegung, dass es einkommensteuerlich keinen Unterschied darstelle, ob der Gesellschafter seine Gesellschaft von vornherein…
…dieser Zeugenaussage als reine Schutzbehauptung, zumal eine Vereinbarung bzw. ein Gespräch dahingehend, dass und in welcher Höhe der "Geschenkgeber" ein Entgelt erhalten sollte, von x G nicht erwähnt wurde. Vielmehr bestand für x G offensichtlich kein Zweifel, dass der Bw. die vereinbarte Provision für seine…
…untersuchte Ware von einem anderen Hersteller. Im Übrigen haben vor dem EU-Beitritt erteilte Untersuchungsbefunde und daraus resultierende Feststellungen aufgrund der geänderten Rechtslage mit dem Zeitpunkt des Beitritts ihre Gültigkeit verloren. Zur Abgabenerhöhung gem. § 108 ZollR-DG wurde ausgeführt, dass es keines Verschuldens einer Partei…
…entspricht. Herr A hatte auch zum damaligen Zeitpunkt keine Kenntnis, dass die Zurückweisungsbescheide mit Einschreibpost (RSb-Briefe) zugestellt wurden. Tatsache ist auch, wie sich bei einer nun erfolgten Überprüfung der Originalkuverts ergab, dass auf diesen als Eingangsdaten zwei verschiedene Daten, nämlich der 27. bzw. 28…