…Zahlungserleichterung ebenso kein Raum, wie wenn die Einbringlichkeit erst durch die Zahlungserleichterung selbst gefährdet würde (VwGH 24.11.1998, 94/14/0036; VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056, VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112). Für die Annahme einer Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben…
…Zahlungserleichterungen hin. Auch ein solches Verhalten spricht für eine Gefährdung der Einbringlichkeit (UFS 6.10.2009, RV/0943-L/09). Da es somit bereits an den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 212 BAO fehlte, blieb für eine Ermessensentscheidung kein Raum und war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am…
…weshalb auch keine entsprechenden Rücklagen gebildet werden haben können. Das Unternehmen sei die einzige Erwerbsquelle der unbeschränkt haftenden Gesellschafterin und stelle daher die Aufrechterhaltung des Betriebs ein durchaus berechtigtes Interesse dar. Die Einbringlichkeit der Abgabenschuld sei durch die Gewährung durch den Aufschub nicht gefährdet. Das…
…Argumente seitens des Berufungswerbers bedurft, dass ungeachtet der angeführten Umstände mit einem weiteren Zahlungsaufschub keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben verbunden wäre. Da es somit schon an den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 212 BAO fehlte, blieb für eine Ermessensentscheidung kein Raum, und war daher spruchgemäß zu…
…liegt, und von der Berufungswerberin keine sonstigen Vermögenswerte bekannt gegeben wurden, muss davon ausgegangen werden, dass die gegenständlichen Abgaben bei ihr derzeit im Exekutionsweg uneinbringlich sind. In einem solchen Fall liegt aber eine massive Gefährdung der Einbringlichkeit vor, die der Bewilligung einer Zahlungserleichterung entgegensteht. Die…
…und vom Berufungswerber keine sonstigen Vermögenswerte bekannt gegeben wurden, muss davon ausgegangen werden, dass die gegenständlichen Abgaben bei ihm derzeit im Exekutionsweg uneinbringlich sind. In einem solchen Fall liegt aber eine massive Gefährdung der Einbringlichkeit vor, die der Bewilligung einer Zahlungserleichterung entgegensteht. Der Berufungswerber hat…
…Danach hätte die Bw. mit A. überhaupt keine Geschäfte mehr getätigt und zwar nicht, weil sie erkannt hätte oder erkennen hätte müssen, dass umsatzsteuerliche Malversationen vorlägen, sondern schlicht und einfach aus Eigeninteresse hinsichtlich der Einbringlichkeit ihrer Forderungen. Was die am 27. September 2007 zugestellte Pfändung…
…Von der Abgabenbehörde erster Instanz wurden auch anlässlich der Vorlage des Rechtsmittels keine Gründe angeführt, die für eine Gefährdung der Einbringlichkeit sprechen würden. Werden Raten angeboten, die die Entrichtung des offenen Rückstandes in nicht einmal einem Jahr gewährleisten, ist entgegen der Ansicht der Abgabenbehörde erster…
…dadurch eine Gefährdung der Einbringlichkeit des Abgabenrückstandes nicht gegeben wäre, mangels näherer Konkretisierung nicht gefolgt werden. Auch die Feststellung der Bw., dass sie an vielen öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen und auf Grund der Erfüllung der strengen Kriterien auch immer wieder Aufträge bekommen würde, konnte keinen darauf…
…Gefährdung der Einbringlichkeit liegt nach Lage des Falles nicht vor. Der Berufungswerber hat die von ihm angebotenen bzw. zugesagten Zahlungen bis dato pünktlich entrichtet. So wurden bis jetzt fünf Teilzahlungen zu je € 20.000.-geleistet und damit der Rückstand nachhaltig verringert. Es gibt keinen…
…verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum und der Antrag ist aus Rechtsgründen…
…aufbringen könnte, würde die Einbringlichkeit bestätigen. Die Steuernachzahlung habe ihre Ursache eben in diesen Mietzahlungen. Es werde auch klar angegeben, dass der Verein über keine Vermögensmittel verfüge, um die Zahlung sofort in voller Höhe zu leisten. Gerade die sofortige Eintreibung könnte die Einbringlichkeit gefährden, weil…
…bereits bestehender Gefährdung der Einbringlichkeit ist für die Gewährung einer Stundung kein Raum (VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112). Das Zahlungserleichterungsansuchen wird mit dem Vorliegen einer erheblichen Härte begründet, jedoch gesteht die Bw. in der mündlichen Berufungsverhandlung zu, dass die Einbringlichkeit der Abgabenschuld gefährdet…
…gegenständlichen Fall stünden der Finanzverwaltung sichere Pensionseinkünfte zur Befriedigung zur Verfügung. Bei Gewährung einer angemessenen Ratenzahlung wäre der Notwendigkeit Rechnung getragen, die finanzielle Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten und wäre aber dadurch die Einbringlichkeit der Abgabenforderung in keiner Weise gefährdet. Er gäbe keinen sachlich gerechtfertigten Grund…
…verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum und der Antrag ist aus Rechtsgründen…
…könne keine erhebliche Härte erblickt werden. Gemäß § 212 Abs. 1 BAO können Zahlungserleichterungen nicht bewilligt werden, wenn die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Zahlungsaufschub gefährdet werde. Eine solche Gefährdung erscheine durch die Angaben im Ansuchen gegeben. Im Schreiben vom 27. November 2005 wird der Antrag…
…die Einbringlichkeit erst durch die Zahlungserleichterung gefährdet würde. Trotz Ergänzungsersuchens des Unabhängigen Finanzsenates war der Bw. nicht bereit jene Umstände darzulegen, die eine Gefährdung der Einbringlichkeit ausschließen würden. Da die Tatbestandvoraussetzungen des § 212 BAO nicht erfüllt sind, bleibt für eine Ermessensentscheidung der Behörde kein Raum…
…212 BAO im vorliegenden Fall nicht erfüllt sind, bleibt für eine Ermessensentscheidung der Behörde kein Raum. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof grundsätzlich keinen Grund für die Gewährung einer Zahlungserleichterung darstellt. Daher war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 1…
…dass keine Gefährdung der Einbringlichkeit vorliegt. Insgesamt gesehen kann im vorliegenden Fall keine Rede davon sein, dass einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände dargelegt worden wäre, die für die Gewährung einer Zahlungserleichterung erforderlich wären. Mangels Erfüllung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des…
…womit diese in keiner Weise in Einklang zu bringen sei, so dass diese Argumentation nicht nachvollziehbar sei und sich somit aus dem gesamten bisherigen Verfahren wie auch aus der nunmehrigen Begründung kein Anhaltspunkt auf eine mögliche Gefährdung der Einbringlichkeit ableiten lasse. Es werde daher beantragt…