…der Gesetze ausgeübt werden darf und jede Verwaltungsbehörde auf Grund der Gesetze innerhalb ihres Wirkungsbereiches Verordnungen erlassen kann. - Erlässe haben in der Folge keinen Normcharakter und ist es somit obsolet, inhaltlich auf den bezogenen Erlass einzugehen. Es war aus den angeführten Gründen spruchgemäß zu entscheiden…
…2003, UFS-Akt Bl 92: "Das DBA-Deutschland-1954 enthält kein dem Artikel 24 Abs. 3 OECD-MA nachgebildetes Betriebstättendiskriminierungsverbot. Dieses Abkommen vermag daher keine geeignete Rechtsgrundlage für eine Gleichstellung der von beschränkt Steuerpflichtigen in Österreich unterhaltenen Betriebstätten mit jenen der unbeschränkt Steuerpflichtigen abzugeben. Die…
…Daraus folgt, dass dann, wenn kein Risiko einer Verlustdoppelverwertung besteht, die inländische Betriebsstätte unter den gleichen Bedingungen wie ein unbeschränkt steuerpflichtiges Unternehmen das Recht des Verlustvortrages in Anspruch nehmen kann. Das Verbot der Betriebsstättendiskriminierung findet auch bei der Einschränkung des Verlustabzuges nach § 102 Abs. 2…
…der Ungewissheit zu einer Berichtigung der vorläufigen Festsetzung keinen Anlass, so ist ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen zum endgültigen Abgabenbescheid erklärt. Da die Rechtsmeinung vertreten wird, dass die Anerkennung des begehrten Verlustabzuges trotz geltenden Betriebsstättendiskriminierungsverbotes den Nachweis der Nachversteuerung in der Schweiz zur…
…die der österreichischen Betriebsstätte zuzurechnenden Ergebnisse in Österreich steuerlich zu erfassen seien. Auf Grund des in Artikel 24 DBA-Schweiz festgelegten Betriebsstättendiskriminierungsverbotes stehe aber der uneingeschränkte Verlustabzug zu. Das DBA-Schweiz enthalte keine Regelung, wonach die Geltendmachung der Verlustabzüge der österreichischen Betriebsstätte von der Behandlung…
…Daraus folgt, dass dann, wenn kein Risiko einer Verlustdoppelverwertung besteht, die inländische Betriebsstätte unter den gleichen Bedingungen wie ein unbeschränkt steuerpflichtiges Unternehmen das Recht des Verlustvortrages in Anspruch nehmen kann. Das Verbot der Betriebsstättendiskriminierung findet auch bei der Einschränkung des Verlustabzuges nach § 102 Abs. 2…
…Daraus folgt, dass dann, wenn kein Risiko einer Verlustdoppelverwertung besteht, die inländische Betriebsstätte unter den gleichen Bedingungen wie ein unbeschränkt steuerpflichtiges Unternehmen das Recht des Verlustvortrages in Anspruch nehmen kann. Das Verbot der Betriebsstättendiskriminierung findet auch bei der Einschränkung des Verlustabzuges nach § 102 Abs. 2…
…der Ungewissheit zu einer Berichtigung der vorläufigen Festsetzung keinen Anlass, so ist ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen zum endgültigen Abgabenbescheid erklärt. Da die Rechtsmeinung vertreten wird, dass die Anerkennung des begehrten Verlustabzuges trotz geltenden Betriebsstättendiskriminierungsverbotes den Nachweis der Nachversteuerung in der Schweiz zur…
…Daraus folgt, dass dann, wenn kein Risiko einer Verlustdoppelverwertung besteht, die inländische Betriebsstätte unter den gleichen Bedingungen wie ein unbeschränkt steuerpflichtiges Unternehmen das Recht des Verlustvortrages in Anspruch nehmen kann. Das Verbot der Betriebsstättendiskriminierung findet auch bei der Einschränkung des Verlustabzuges nach § 102 Abs. 2…
…Nr. 361/1994 ist eine dem Art. 24 Abs. 2 des DBA-Schweiz vergleichbare Bestimmung nicht enthalten. Das DBA-Deutschland 1954 enthält kein dem Art. 24 Abs. 3 OECD-Musterabkommen nachgebildetes Betriebsstättendiskriminierungsverbot (Art. 24 Abs. 3 OECD-Musterabkommen entspricht der Regelung des Art. 24 Abs…
…Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwarth erlassenen Bescheides zugelassen worden ist. Ein solcher Bescheid darf nur erlassen werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die Pflichten des Arbeitgebers im Sinne der §§ 76, 78…
…des in Art. 25 DBA-Niederlande festgeschriebenen Betriebsstättendiskriminierungsverbotes und infolge der in freier Beweiswürdigung als erwiesen zu beurteilenden Tatsache, dass die in der österreichischen Betriebsstätte entstandenen Verluste nicht verwertet worden sind und somit keine doppelte Verlustverwertung vorliegt, vertritt der erkennende Senat die Ansicht, dass die…
…folgenden Jahre übersteigt. Der Inlandsverlust sei somit vorrangig mit Gewinnen des Stammhauses auszugleichen. Art. 25 Abs. 3 des DBA-Niederlande sehe jedoch ein Betriebsstättendiskriminierungsverbot vor, wonach die Besteuerung einer Betriebsstätte, die ein Unternehmen eines der beiden Staaten in dem anderen Staat hat, in dem anderen…
…aus faktischen Gründen (d.h. weil kein positives Welteinkommen vorgelegen sei) nicht im Ausland verrechenbar gewesen sei, könne ein Verlustvortrag in Österreich berücksichtigt werden. Wenn Auslandseinkünfte im Ansässigkeitsstaat nicht besteuert würden und somit ein Verlustausgleich dort ohne steuerliche Wirkung bliebe, lasse dies nach dem Wortlaut…
…Betriebsteil ausreichende positive Einkünfte für den Ausgleich mit den Verlusten aus Österreich hat. Wenn nun die Bw. im Hinblick auf das Betriebstättendiskriminierungsverbot den Verlustabzug unter den gleichen Bedingungen wie österreichische Unternehmen in Anspruch nehmen kann, so darf es jedoch zu keiner Doppelverlustverwertung kommen. Im Falle…
…Der Verfassungsgerichtshof wiederum habe in seinem Erkenntnis vom 18.6.2001, B 1437/00, keine verfassungsrechtlichen Bedenken gehegt, wenn es aus der Sicht des einzelnen Steuerpflichtigen zu Härten kommen könne, weil er von den begünstigenden Sondervorschriften oder Dispositionsmöglichkeiten "seiner" Einkunftsart im Einzelfall nicht oder nur…
…November 2008. (a) Unter Hinweis auf die nachstehende Begründung werde seitens der Bw. die Kammerumlage II mit 0,00 € berechnet und somit keine Zahlung geleistet. Rechnerisch würde sich für die Kammerumlage II für November 2008 ein Zahlungsbetrag von 115.004,84 € ergeben, den…
…Mit dieser Bestimmung wird im Rahmen der Veranlagung für beschränkt Steuerpflichtige ein Existenzminimum nur mehr im Umfang von 2.000 Euro steuerfrei gestellt sowie ein Ausgleich geschaffen für den ab 2005 in den allgemeinen Steuertarif integrierten Steuerabsetzbetrag auf den beschränkt Steuerpflichtige keinen Anspruch haben. Zu …
…Der Verfassungsgerichtshof wiederum habe in seinem Erkenntnis vom 18.6.2001, B 1437/00, keine verfassungsrechtlichen Bedenken gehegt, wenn es aus der Sicht des einzelnen Steuerpflichtigen zu Härten kommen könne, weil er von den begünstigenden Sondervorschriften oder Dispositionsmöglichkeiten "seiner" Einkunftsart im Einzelfall nicht oder nur…
…die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hätten, ebenso leicht erfüllt werden könne wie von jenen Inländern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit keinen Gebrauch gemacht hätten. Das Ergebnis dieses Paarvergleiches sei eindeutig, das Erfordernis der Auszahlung von Sonderzahlungen stelle eine verdeckte Diskriminierung von…