…genutzt hat, hat sie, wie das Finanzamt in den Berufungsvorentscheidungen zutreffend ausgeführt hat, mangels Ausübung einer zur Erzielung von Einnahmen ausgerichteten Tätigkeit keine Unternehmereigenschaft erlangt. Eine die Unternehmereigenschaft begründende Tätigkeit muss auf Leistungen iSd § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 gerichtet sein. Somit wird…
…halten. Dagegen betrifft keine dieser Bestimmungen einen Bescheid, gegen welchen die Einbringung eines Rechtsmittels ex lege ausgeschlossen ist. Der normative (rechtsbegründende bzw. -feststellende) Inhalt eines Bescheides hat ausschließlich in seinem Spruch zum Ausdruck zu kommen. Anderen Bescheidbestandteilen, wie etwa der Begründung aber auch der Rechtsmittelbelehrung…
…1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die Begründung des Aufhebungsbescheides hat das Vorliegen der Voraussetzungen darzustellen (Ritz, BAO, Kommentar…
…ausgesprochen, dass die mangelnde Zumutbarkeit der Arbeitsleistung für den Arbeitnehmer nach einem "Acht- bis Neun-Stundentag" unter der Woche noch keine zwingenden betrieblichen Gründe für die Erbringung dieser Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen darstellt. Diese Rechtsansicht des VwGH ist auch für den gegenständlichen Fall von…
…Vorsteuer daher nicht in Abzug gebracht werden könne. Eine Begründung zum Wiederaufnahmebescheid erging nicht. Der Bw. brachte rechtzeitig Berufungen ein gegen den Wiederaufnahmebescheid und den in der Folge ergangenen Umsatzsteuerbescheid 2000. Darin wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass keine Begründungen gebracht wurden, die eine Wiederaufnahme gem. …
…weist zutreffend darauf hin, dass die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1998 bis 2002 keine Begründung dafür enthalten, auf Grund welcher Überlegungen das FA bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von den Abgabenerklärungen abgewichen ist. Eine fehlende Bescheidbegründung hindert grundsätzlich nicht den Beginn der Rechtsmittelfrist…
…fristgerecht Berufung eingebracht. Die Berufung enthielt folgenden Wortlaut: "Die Berufungen richten sich gegen die im Schätzungswege festgesetzten Abgabenbemessungsgrundlagen und daraus resultierenden Abgaben sowie der Nichtberücksichtigung von Vorsteuern. Zur Begründung führen wir aus, dass die geschätzten Abgabenbemessungsgrundlagen nicht den tatsächlichen entsprechen und keine Vorsteuern berücksichtigt wurden…
…neuen Sachbescheides darlegen. Die Wiederaufnahmegründe sind in der Begründung anzuführen. Dies ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sich die Berufungsbehörde bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Berufung auf keine neuen Wiederaufnahmegründe stützen kann. Sie hat lediglich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr.M, vom 13. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 6. September 2004 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für den Zeitraum 2001 bis 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…und 1993 (und zwar sowohl die Wiederaufnahms- als auch die neuen Sachbescheide, weshalb die folgenden Ausführungen auch für die Einkommensteuerbescheide Geltung haben) enthalten hingegen tatsächlich (zunächst) keinerlei Begründung bzw. auch keinen Hinweis auf die im Prüfungsbericht dargestellten Feststellungen. Dem Berufungsvorbringen in der Eingabe vom 28…
…Feststellungen der Betriebsprüfung eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben wurde, ändert nichts daran, dass bis zum Ablauf der Mängelbehebungsfrist am 5. Mai 2006 keine Begründung der gegenständlichen Berufung vorgebracht wurde. Somit ist die Abgabenbehörde verpflichtet, einen Zurücknahmebescheid zu erlassen, zumal dem berechtigten Mängelbehebungsauftrag des Finanzamtes nicht zeitgerecht…
…Aus der Begründung gehe hervor, dass bei Rückerstattung der KEST die endbesteuerten Kapitalerträge in das steuerpflichtige Einkommen einzubeziehen seien, weshalb der vorgenommene Verlustausgleich zu unrecht erfolgt sei und in der Höhe des festgesetzten Verlustabzuges von 3.314.314 ATS keine Änderung eintrete. Mit Schreiben vom…
…dass der Bw den Einkommensteuerbescheid 2009 selbst anfechten möchte. Irreführend mag für den Bw gewesen sein, dass der neu erlassene Einkommensteuerbescheid 2009 keine Begründung enthält. Nach dem Grundsatz "falsa demonstratio non nocet" ist daher der Amtspartei beizupflichten, wenn sie ausschließlich den neu erlassenen Sachbescheid als…
…2011 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, gemäß § 212 Abs. 1 BAO könnten Zahlungserleichterungen nicht bewilligt werden, wenn die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Zahlungsaufschub gefährdet werde. Eine solche Gefährdung erscheine durch die Angaben im Zahlungserleichterungsansuchen gegeben. Im Vorlageantrag wurde kein ergänzendes Vorbringen erstattet. …
…nicht nachträglich wieder beseitigt werden (vgl. Ritz, aaO Tz 16 u. 17). Im Hinblick darauf, dass die Berufung der Bw. keine Begründung enthielt, erging der Mängelbehebungsauftrag zu Recht. Da diesem nicht bis spätestens 23. Dezember 2009 nachgekommen wurde, ist die unverbesserte Berufung gemäß § 85 Abs…
…Berufung und führte in der Begründung aus: "1. Die in Ihrem Schreiben angeführten ersten drei "Begründungspunkte" sind keine Begründungspunkte, sondern eine teilinhaltliche Zusammenfassung meines Antrags. 2. zu Ihrem Punkt 04) - natürlich bestand für die Vor- Ausbildung keine Verpflichtung - es handelte sich ja um ein "freiwilliges…
…inhaltsgleichen Sachverhalten durchgeführt und in diesem Verfahren erst eruiert worden wäre, ob die seitens der Steuerpflichtigen vertretene Rechtsansicht zutreffe. Zudem beinhalte der Bescheid keine Begründung hinsichtlich der Ermessensübung. Der Berichtigungsbescheid sei daher ersatzlos aufzuheben. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung wurde auf § 293b BAO und darauf verwiesen…
…inhaltsgleichen Sachverhalten durchgeführt und in diesem Verfahren erst eruiert worden wäre, ob die seitens der Steuerpflichtigen vertretene Rechtsansicht zutreffe. Zudem beinhalte der Bescheid keine Begründung hinsichtlich der Ermessensübung. Der Berichtigungsbescheid sei daher ersatzlos aufzuheben. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung wurde auf § 293b BAO und darauf verwiesen…
…bekämpfte der Berufungswerber (Bw.) sowohl den Einkommensteuer- wie auch den Anspruchszinsenbescheid 2002. Hinsichtlich des angefochtenen Anspruchszinsenbescheides enthielt die Berufung keine Begründung. Auf Grund des Mängelbehebungsauftrages vom 26. Juli 2004 reichte der Bw. mit Schreiben vom 24. August 2004 eine Begründung nach. Daraus ist einzig ableitbar…
…Wesentlichen mit der Begründung Berufung, dass seine Tochter mit dem Lehrabschlussprüfungszeugnis ihre Berufsausbildungszeit bis Ende 2012 nachweisen habe können. Weiters sei am Bescheid keine Geschäfts- oder Aktenzahl angeführt, er enthalte keinen Spruch und keine Begründung, und es sei der Erlassung des Bescheides kein Ermittlungsverfahren vorangegangen…