…unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zu Grunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Nach § 212a Abs…
…der S-AG und der B-GmbH. Die B-GmbH habe die Vertretung im Frühjahr 2007 gekündigt. Die Abrechnung offener Honorare sei abgeschlossen. Es werde von der B-GmbH keine weiteren Eingänge geben. Der Bw. führe eine monatliche Saldenliste, in der die Honorare ohne Umsatzsteuer…
…dass es entgegen seinen Angaben unter Tz 4 PB 000000/07 gar keinen derartigen Prüfungsauftrag lautend auf die Bw. gegeben habe. Die Ausführung des Prüfers, derzufolge die Ausdehnung des Prüfungsauftrags auf das im Zuge der Bp festgestellte Vorliegen eines begründenden Verdachts auf Steuerhinterziehung hinauf erfolgt…
…den Veranlagungszeitraum 2007 nicht festgestellt werden (Veranlagung/ Jahresbetrachtung, keine Ausdehnung des nachfolgenden Betriebsprüfungszeitraumes für das Vorjahr). Veranlagung 2007: Im Fragebogen betreffend Eröffnung seines Gewerbebetriebes wurden folgende Angaben getätigt: "Die Geschäftstätigkeit wurde am 18.06.2007 aufgenommen. Bisheriger Umsatz ca.€ 30.000.Voraussichtlicher Umsatz ca…
…3. Gasthaus Anbau 2001 bis 2003 (Obergeschoß) Es bestünden keine Differenzen hinsichtlich der prozentuellen Gebäudeanteile und deren Wertzusammenhänge. Hinsichtlich der in der Berufung angeführten vermeintlich nicht zulässigen Beweismittelerlangung werde folgende Gegendarstellung ausgeführt: Im Zuge einer Besichtigung anlässlich der Ausdehnung des Prüfungsauftrages (24. Mai 2006) sei…
…sich um ein typisches Vorgehen handeln, auch bei Gericht. Es wäre das Ziel gewesen, die Angelegenheit schnell und zügig zu beenden. Man hätte keine Ausdehnung auf Jahre hinaus gewollt. Von Dr. Q. sei das Risiko hoher Forderungen betont worden, auch je länger die Angelegenheit sich…
…Fall anzuwendenden Bestimmungen keine Ausdehnung des im Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. EG-RL (1.1.1995) bestehenden Vorsteuerausschlusses bei gemischt genutzten Gebäuden bewirkt hätten, sondern im Ergebnis lediglich der Beibehaltung des bestehenden Vorsteuerausschlusses dienten, bestünden gegen deren Anwendung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht keine Bedenken (vgl…
…werde lediglich der Zeitraum 01/99 bis 12/2000 angeführt. Eine Ausdehnung des Prüfungsauftrages sei nicht vorgenommen worden. Es liege somit für die mittels Haftungs- und Abgabenbescheides gesetzten Abgaben für den Zeitraum 01/96 bis 12/98 kein ordnungsgemäßer Prüfungsauftrag vor. Wiederholungsprüfung: Für einen Zeitraum…
…und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren festgelegt wird. Dies bedeutet, dass im Berufungsverfahren keine Ausdehnung der im erstinstanzlichen Haftungsbescheid enthaltenen Lohnsteuerbeträge erfolgen darf, weil der Bw. insoweit erstmalig zur Haftung herangezogen und damit eine Entscheidung getroffen würde…
…dass ein Fahrzeug, um als Kleinbus eingestuft zu werden, die in Rede stehenden Merkmale aufweisen müsse. Damit wurde keine Ausdehnung, sondern eine Auslegung der Regelungen des Erlasses durch den Verwaltungsgerichtshof vorgenommen. Vor diese Aufgabe war der Gerichtshof insbesondere vor dem Hintergrund gestellt, dass mittlerweile Fahrzeugtypen…
…Der Sinn und Zweck des Einleitungssatzes des Art 4 Abs. 2 der RL 69/335 EWG besteht darin, dass die Mitgliedsstaaten keine Ausdehnung der Gesellschaftsteuerbelastung vornehmen sollen. In Österreich wurden Vorgänge wie der vorliegende zum 1. Juli 1984 mit einem Mindeststeuersatz von 1 % und einem…
…Ausschlüsse beibehalten können, die in den in ihren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bestehenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen sind". Diese gesetzliche Maßnahme hat in ihrer materiellen Auswirkung keine Ausdehnung des zum 1. Jänner 1995 bestehenden Vorsteuerausschlusses bezüglich des privat genutzten Gebäudeteiles bewirkt. Denn während auf…
…die Vorsteuerausschlüsse "die Mitgliedstaaten alle Ausschlüsse beibehalten können, die in den in ihren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bestehenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen sind". Diese gesetzliche Maßnahme hat in ihrer materiellen Auswirkung keine Ausdehnung des zum 1. Jänner 1995 bestehenden Vorsteuerausschlusses bezüglich des privat genutzten…
…für die Bw, da der in den Berufungsjahren verwirklichte Tatbestand nicht auch den Anlass zur amtswegigen Überprüfung der Gesetzesstelle durch den Verfassungsgerichtshof gebildet hat und der Spruch des Erkenntnisses unzweifelhaft keine Ausdehnung der Anlassfallwirkung auch auf die zeitlich nachgelagerten Veranlagungsjahre der Bw enthält. Der Spruch…
…die Vorsteuerausschlüsse "die Mitgliedstaaten alle Ausschlüsse beibehalten können, die in den in ihren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bestehenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen sind". Diese gesetzliche Maßnahme hat in ihrer materiellen Auswirkung keine Ausdehnung des zum 1. Jänner 1995 bestehenden Vorsteuerausschlusses bezüglich des privat genutzten…
…Ausschlüsse beibehalten können, die in den in ihren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bestehenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen sind". Diese gesetzliche Maßnahme hat in ihrer materiellen Auswirkung keine Ausdehnung des zum 1. Jänner 1995 bestehenden Vorsteuerausschlusses bezüglich des privat genutzten Gebäudeteiles bewirkt. Denn während auf…
…die Vorsteuerausschlüsse "die Mitgliedstaaten alle Ausschlüsse beibehalten können, die in den in ihren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bestehenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen sind". Diese gesetzliche Maßnahme hat in ihrer materiellen Auswirkung keine Ausdehnung des zum 1. Jänner 1995 bestehenden Vorsteuerausschlusses bezüglich des privat genutzten…
…Ausschlüsse beibehalten können, die in den in ihren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bestehenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen sind". Diese gesetzliche Maßnahme hat in ihrer materiellen Auswirkung keine Ausdehnung des zum 1. Jänner 1995 bestehenden Vorsteuerausschlusses bezüglich des privat genutzten Gebäudeteiles bewirkt. Denn während auf…
…22.8.2001 verwiesen, in dem die bei der Gesellschaft uneinbringlich gewordenen Abgaben detailliert aufgegliedert wurden. Hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuern erfolgte dagegen keine Ausdehnung der Haftungsinanspruchnahme, sondern wurden diese nur in dem Ausmaß im Spruch der gegenständlichen Entscheidung in Ansatz gebracht, in dem sie auch…
…und damit einem Faktor, der außerhalb der Spielregel seine Wirkung entfaltet. - die namentliche Aufzählung von Poker in § 1 Abs. 2 GSpG ist keine unzulässige Ausdehnung des Glücksspielmonopols, da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG im Jahr 1925 Poker…