…Fragen geben würde, wozu er hätte Auskunft geben sollen usw. Umso mehr sei er überrascht gewesen, als er nach einiger Zeit aufgefordert wurde, "doch endlich die Unterlagen wieder abzuhoIen, da dort kein Platz sei". Auf seine Verwunderung, dass alles so "einfach?" gegangen sei, habe ihm…
…unterlaufen sei, ergeben habe, dass kein Zustellmangel vorliege. Die mit 15. November 2005 (ein Dienstag) ausgefertigten Bescheide wurden unter Einrechnung einer Frist für den Postlauf ordnungsgemäß an die vom Berufungswerber der Abgabenbehörde erster Instanz bekannten Abgabestelle (5 ) gesandt. Wegen seiner durch die mit 7. April…
…unterlaufen sei, ergeben habe, dass kein Zustellmangel vorliege. Die mit 15. November 2005 (ein Dienstag) ausgefertigten Bescheide wurden unter Einrechnung einer Frist für den Postlauf ordnungsgemäß an die vom Berufungswerber der Abgabenbehörde erster Instanz bekannten Abgabestelle (5 ) gesandt. Wegen seiner durch die mit 7. April…
…unterlaufen sei, ergeben habe, dass kein Zustellmangel vorliege. Die mit 15. November 2005 (ein Dienstag) ausgefertigten Bescheide wurden unter Einrechnung einer Frist für den Postlauf ordnungsgemäß an die vom Berufungswerber der Abgabenbehörde erster Instanz bekannten Abgabestelle (5 ) gesandt. Wegen seiner durch die mit 7. April…
…dass die bloße polizeiliche Meldung an einer Anschrift noch keine Abgabestelle im Sinne des ZustG begründe. Sämtliche Zustellungen an die Adresse in der P-Straße wären in diesem Fall rechtsunwirksam gewesen und die Zustellmängel könnten nur durch tatsächliches Beheben der Zustellstücken saniert werden. Der Leiter…
…2000 und 2001 wurden in Folge vom Finanzamt der Bw. durch Anschlag der Bekanntmachung einer Zustellung gemäß § 25 Zustellgesetz an der Amtstafel zugestellt. Die Nachforschungen des Referenten ergaben keine neuen Hinweise auf eine neue Abgabenstelle der Bw. bzw. auf den Aufenthaltsort des Geschäftsführers der Bw…
…der Aufforderung, eine Abgabestelle bekannt zu geben, an ein Postfach erfolgen. Im gegenständlichen Fall ist die Zustellung trotz ergangener Aufforderung iSd. § 8 Abs. 2 ZustellG weiterhin nicht möglich, da der Antragsteller keine wirksame Zustellungsbevollmächtigung vorgelegt hat und keine gültige Abgabestelle bekannt gegeben hat. Die Zustellung…
…30.6.2011 habe an der Abgabestelle der Bw. nicht ordnungsgemäß zugestellt werden können. Von der Aufforderung seitens der Finanz, einen Zustellbevollmächtigten oder eine neue Abgabestelle bekannt zu geben, sei Abstand genommen worden und hätte von der Abgabenbehörde auch keine neue Abgabestelle ermittelt werden können…
…schreibt vor, dass eine Partei, die von einem anhängigen Verfahren Kenntnis hat, die Änderung der Abgabestelle der Behörde bekannt zu geben hat. Da die Berufung von Li unterschrieben ist, musste sie Kenntnis vom gegenständlichen Berufungsverfahren haben. Abs 2 der genannten Bestimmung sieht weiters vor, dass…
…diesem Zeitpunkt keine Abgabestelle gewesen sei. Auch die Unterstellung, der Bw. hätte billigend in Kauf genommen, Schriftstücke nicht zugestellt zu erhalten, die noch dazu unrichtig seien, ändere nichts. Vielmehr hätte der Briefträger, dem der Umstand, dass der Bw. die Wohnung nicht bewohnt habe, bekannt gewesen…
…der Aktenlage entschieden werden. Des Weiteren wurde der Bw. ersucht, eine inländische Abgabestelle bekannt zu geben, an der an ihn wirksam zugestellt werden könne. Andernfalls werde auch die Berufungsentscheidung ohne vorangehenden Zustellversuch durch Hinterlegung zugestellt werden. Vom Amtsvertreter wurde daraufhin am 3. August 2005 mitgeteilt…
… 25 Abs. 1 ZustellG können Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, oder an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellungsbevollmächtigter bestellt ist und nicht gemäß § 8 vorzugehen ist, durch Kundmachung an…
…laut Rechtsprechung des VwGH zur Folge, dass an der der Behörde als Abgabestelle bekannt gegebenen Anschrift zugestellt werden konnte, gleichgültig, wo sich die Partei befand und welche Abgabestelle im Zeitpunkt der Zustellung für sie in Betracht gekommen wäre (VwGH 28.2.2008, 2005/18/0056)…
…ein nicht an die Abgabenstelle des Bw. zugestellter Haftungsbescheid vom 6. April 2011 zu Grunde gelegt worden wäre. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 21. Februar 2012 wäre den dagegen seitens des Bw. erhobenen Einwendungen mit der Begründung, dass der Haftungsbescheid keine Rechtswirkungen entfaltet hätte und…
…RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des C und der V, wohnhaft in der Schweiz (keine Abgabestelle in einem EWR- Staat bekannt gegeben), vom 8. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien…
…im Streitjahr kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Eine Partei, die während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige Abgabestelle ändert, hat dies nach § 8 Abs 1 ZustellG der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Im Berufungsfall ist festzuhalten, dass der Bw. unbekannt verzogen ist. Eine Bekanntgabe der…
…gibt der Vertreter an, dass sich dieser Rückschein wohl nicht auf diese Bescheide sondern offensichtlich auf den BP-Bericht beziehe und die T-GmbH in der Staudgasse keinen Firmensitz und keine Abgabestelle habe. Auch datumsmäßig passe der Rückschein nicht zum Bescheid. Mit Schreiben vom 11…
…nicht auf den Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Zustellung an, sondern ob sich eine Person nicht nur vorübergehend im Ausland aufhält. Die Bfin hat seinen Wohnsitz in Polen und verfügt über keine Abgabestelle in Österreich. Es ist daher unabhängig von kurzfristigen Abwesenheiten, etwa aufgrund von Reisen…
…nicht auf den Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Zustellung an, sondern ob sich eine Person nicht nur vorübergehend im Ausland aufhält. Der Bf hat seinen Wohnsitz in Polen und verfügt über keine Abgabestelle in Österreich. Es ist daher unabhängig von kurzfristigen Abwesenheiten, etwa aufgrund von Reisen…
…an der lt. Firmenbuch ausgewiesenen Adresse x keine Tätigkeit mehr ausübe, weshalb der Vorhalt des UFS vom 29. Juli 2009 an ihn übersendet worden sei. Die Kanzlei sei keine Abgabestelle für die Bw. St sei Masseverwalter der T (Anmerkung: die T ist seit 26.10…