…Bereich der Vermietung und Verpachtung, nach geltender Rechtslage eine atypisch stille Beteiligung nicht möglich sei und daher im Falle der Bw. keine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 188 Bundesabgabenordnung (BAO) zu erfolgen habe. Weiters hatte der Senat darauf verwiesen, dass aufgrund des nach…
…Dadurch hätte sich jedoch kein anderslautender Bescheid ergeben. Nach Ansicht des Finanzamtes sei auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes von Liebhaberei auszugehen. Zu dieser Gegenäußerung gab der steuerliche Vertreter am 17.4.2001 folgende Stellungnahme ab: Hinsichtlich der Einstufung als Einkunftsquelle habe nicht ein tatsächlicher Gesamterfolg…
…an das ZA Wr. Neustadt hervor. Dieser Verfahrensmangel war nach Ansicht des Senates auch nicht wesentlich, da auch bei ordnungsgemäßer Gewährung des Parteiengehörs kein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden können (siehe dazu VwGH-Erkenntnisse 92/13/0163 v. 31.7.1996 u. 96/15/0005…
…zum 31. Dezember 2000 blieb ohne Auswirkungen auf die Feststellung der Einkünfte. Demnach kann dies kein Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens sein, da durch diese Feststellung kein im Spruch anderslautender Bescheid herbeigeführt wird. Die Wiederaufnahme des Verfahrens allein auf Grund der Feststellungen in Tz…
…Bw. als Wiederaufnahmegrund ins Treffen geführten Umstandes hätte keinen im Spruch anders lautenden Körperschaftsteuerbescheid 2010 (Anm.: gemeint offensichtlich 2009) herbeigeführt. Die gegen den vorangeführten Bescheid eingebrachte Berufung vom 25. April 2012 wurde wie folgt begründet: Die Bw. verfüge in Österreich über keine feste örtliche Einrichtung…
…nur vermeintlich neu hervorgekommenen Tatsachen fehle die gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO erforderliche Eignung, einen "im Spruch anderslautenden Bescheid herbeizuführen". Bezüglich näherer Einzelheiten werde auf die Berufung vom 15. Juli 1993, die Ergänzungseingabe vom 15. Februar 1994 sowie auf die Seiten 29-50…
…festzuhalten, dass nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenats im Streitjahr noch keine endgültige Betriebsaufgabe erfolgte, vielmehr erst im Folgejahr. Daher war spruchgemäß zu entscheiden und der Wiederaufnahmebescheid gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2000 aufzuheben, da sich kein im Spruch anderslautender Bescheid ergeben hätte. Durch…
…1993 blieb die im wiederaufgenommenen Verfahren festgesetzte Einkommensteuer unverändert (Gutschrift in Höhe von jeweils öS 1.355,00). Da bei einem Einkommensteuerbescheid das steuerpflichtige Einkommen neben der Einkommensteuer zum Spruch zählt und diese Spruchbestandteile unverändert blieben, erging im wiederaufgenommenen Verfahren kein im Spruch anderslautender Bescheid…
…konform gehen, richtig abgefasst und gäbe es keine neue Tatsachen, welche bei richtiger rechtlicher Würdigung im Spruch anderslautender Einkommensteuerbescheide rechtfertigen würden. Anders sieht dies das Finanzamt fußend auf den Ergebnis der abgabenbehördlichen Außenprüfung und geht davon aus, dass der Berufungswerber mit Vorbedacht in der Absicht…
…Mitgliedstaat, dessen Rechtsvorschriften beide Elternteile ausschließlich unterliegen, somit Ungarn, ist daher für die Familienbeihilfe allein und ausschließlich zuständig. Das FA hat somit zu Recht erkannt, dass für den Bw kein Anspruch auf Familienbeihilfe (Differenzzahlung) besteht. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. Mai 2013
…für ein Kind bestehen kann, wenn der leibliche Vater und die leibliche Mutter im Verhältnis zum leiblichen Kind umfasst. Also wenn meine Lebensgefährtin (Gattin) und ich ein Kind adoptieren würden, würden wir überhaupt keine Familienleistungen bekommen, weil das Kind nicht unser leibliches Kind ist? Laut …
…ein Pachtvertrag vergebührt. In Punkt III des Vertrages wurde geregelt, dass eventuelle Veräußerungen beweglicher Wirtschaftsgüter von der Bewirtschaftungsberechtigten im Sinne der Substanzerhaltung durch Ersatzwirtschaftsgüter abzudecken seien. Der Vertrag enthält keine Regelungen bezüglich nicht beweglicher bzw. immaterieller Wirtschaftsgüter. Ebenfalls im April 2003 wurden dem Finanzamt folgende…
…Berechnungsfehlern beruhen und den Bw. daran kein Verschulden trifft. Hinsichtlich der unbestritten verspätet einbekannten Umsatzsteuervorauszahlungen ist ihm jedoch in dem im Spruch der Berufungsentscheidung abgeänderten Ausmaß bedingter Vorsatz hinsichtlich der Nichtentrichtung der geschuldeten Beträge spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit anzulasten, da er unzweifelhaft aus…
…von der Verwaltung ausgetauscht und bezahlt worden sind. Herr Mag [E] führt aus, dass dies kein Gerücht sei und mangels anderslautender Bestimmung im WE-Vertrag auch gesetzlich so geregelt sei. Selbstverständlich werden vor jedem Austausch die Fenster überprüft und nur wenn die Sanierung unwirtschaftlich ist…
…Spruchsenates haben, soweit sie den Zweitbeschuldigten betroffen hat, mit Schriftsatz vom 15. September 2004 sowohl UP als auch MP berufen. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Ebenso hat die Erstbeschuldigte UP gegen die Entscheidung des Erstsenates, soweit es ihre eigene Person betroffen hat, kein…
…der Begründung ab, dass sie trotz Aufforderung die abverlangten Unterlagen nicht eingebracht habe und daher angenommen werden müsse, dass im oben genannten Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestanden habe bzw besteht, ab. Weiters wurde Folgendes ausgeführt: "Die Verordnung (EWG) Nr 1408/71 regelt, welcher Mitgliedstaat…
…keine tageweise Aliquotierung statt, sondern es hat die Auszahlung für den gesamten Monat durch die Schweiz zu erfolgen. Genauso wäre im Falle der Erstbeschäftigung in Österreich aufgrund des Gegenseitigkeitsprinzips die Familienbeihilfe für den ganzen Monat von Österreich zu tragen. Insgesamt war daher wie im Spruch…
…zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten überwiegend für das Kind trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben gemäß § 3 Abs 1 FLAG nur dann…
…März 2009 wurde im Wesentlichen ausgeführt, zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresergebnisses (Unterschrift der Gesellschafter am 2.11.2006) sei kein schriftlicher Beschluss über die Gewinnverwendung vorgelegen. Die Gesellschaft sei zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresergebnisses nicht liquid gewesen bzw. seien bereits sehr weit fortgeschrittene…
…61 pro Kilogramm sondern um € 0,47 bzw. € 0,38 pro Kilogramm verkauft worden seien. Bei Zugrundlegung dieser Werte wäre kein höherer als der buchmäßig erfasste Abgabenbetrag vorzuschreiben gewesen. Die angefochtene Festsetzung erscheine daher als überhöht und unberechtigt. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen…