…Höhe von insgesamt € 3.992,28 überwiesen worden. Der Tagessatz habe nach dem (gleichzeitig vorgelegten) Nachweis der Wiener Gebietskrankenkasse € 58,71 (96 Tage à 58,71= € 5.636,16) betragen. Entgegen dem Zuflussprinzip seien Beträge, die um den Jahreswechsel ausbezahlt würden, nach …
…Monats). Ist aber die Fälligkeit von vornherein abweichend von der wirtschaftlichen Zuordnung geregelt (zB Fälligkeit der Zinsen für die abgelaufene Periode jeweils am Ersten des Folgejahres), so will das Gesetz offensichtlich den Zufluss nicht von der Fälligkeit trennen, sondern ihn in Übereinstimmung bringen. Weicht daher…
…angeführten Beträge zu begegnen und gleichzeitig festzustellen, dass der Bw. kein Vorbringen zu seiner Vemutung erstattet im Rahmen der Rollierung sei eine Berichtigung der Bezüge vorgenommen worden und habe es einen Zufluss im Jahr 2005 gegeben. Wenn der Bw. damit auf die Rückerstattung der Lohnsteuer…
…abgekürzt) verbuchten Aufwandsersätze (Kilometergelder bzw. Diäten) mangels Auszahlung keine zu versteuernden Einnahmen darstellen. Durch die Zurückziehung des Berufungsbegehrens hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2000 (vgl. Schriftsatz der steuerlichen Vertretung vom 5.7.2007) wird auf die Ausführungen zum Verfahren für das Jahr 2000 nicht näher…
…5 FZG). Im ersten Fall kann noch nicht von einem Zufluss des Altersguthabens gesprochen werden, da der Vorsorgeschutz noch gewahrt, die Verfügbarkeit über das Guthaben gesetzlich stark eingeschränkt und auch noch keine Gewissheit gegeben ist, zu wessen Gunsten (in Frage kommen neben dem Versicherten die…
…Bescheid vom 4. Mai 2001 wies das Finanzamt den Antrag mit der Begründung ab, der Arbeitgeber des Berufungswerbers habe für den Lohnzahlungszeitraum Juni 1996 keine Lohnsteuer einbehalten können, wenn er für diesen Lohnzahlungszeitraum keinen Bezug ausbezahlt habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung. …
…vorenthaltene Betrag nicht niedriger als die im Einsatzstaat anfallende (Lohn- und Einkommen-) Steuer, so würde der Arbeitgeber vereinbarungsgemäß keine Mehrkosten zu übernehmen haben und daher keinen weiteren Vorteil aus dem Dienstverhältnis gewähren. In diesem Fall sei nichts nachzuerfassen. Offenbar seien die einem "Ausgleichskonto" gutgebrachten "Hypotax…
…Der Wert wird mangels Angaben des Bw über den Zuflusszeitpunkt (Kassenwerte Mai und Juni über 11,52) unverändert belassen. | 1995 | US$ | Kassenwert | konzernintern | ATS | lt Antrag | in Lohnverrechnung erfasst: | "Wages", Annual Net | 167.570,00 |…
…denen keine faktische Auszahlung (zB. in bar oder mittels Banküberweisung) eines Entgeltes gegenübersteht, eine Einlage bzw. eine Nutzungseinlage, allenfalls in verdeckter Form, darstellen. Abgesehen davon, dass - wie oben ausführlich dargestellt (vgl. Rz 13 f) - beim Bw. von einem Zufluss der Gewinntantieme als Teil des Geschäftsführergehaltes…
…der Gesetzgeber selbst durchbricht diesen Grundsatz durch besondere Vorschrift ausdrücklich oder schlüssig (VwGH 25.1.1995, 93/15/0027 mwN). Kein Zufluss liegt beim Ausweis einer echten Rückstellung vor. Aber auch entstandene Verbindlichkeiten einer Kapitalgesellschaft gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter sind diesem dann noch nicht zugeflossen…
… dies sei auch durch das Strafurteil gegen S. objektiviert. Mangels tatsächlicher Auszahlungen habe steuerlich kein Zufluss der strittigen Zinsen stattgefunden, weshalb die Versteuerung nicht rechtens sei. Der Versteuerung könne - wenn überhaupt - höchstens ein Zinssatz laut UGB (8% über dem Basiszinssatz = 9,05%) oder der…
…ab Februar keine Zahlungen erhalten. Eine Vorausverfügung habe aber nicht vorgelegen, weil die Geschäftsführerbezüge nicht auf Wunsch des Bw. nicht ausbezahlt wurden, sondern aufgrund der fehlenden liquiden Mittel der Fa. V-GmbH. Nach der Rechtsprechung führe das Stehenlassen von Bezügen zu keinem Zufluss beim Arbeitnehmer…
…Wert des D beim Erstellen des Gutachtens vom10. März 2006 übersehen worden. Deshalb sei auch bei Beendigung des Mietvertrages kein Zufluss an Mieterinvestitionen anzusetzen. Dieser Blickwinkel werde von der Prüferin jedoch nicht geteilt, da nicht erwiesen sei, dass die Anschaffungskosten des D bei den Adaptierungsaufwendungen…
…festgelegt worden und es sei auch die Bezahlung mit jeweiligem Zufluss in der Buchhaltung des Bw. enthalten. Da das Zertifikat nicht ohne Zustimmung von Herrn A. verwendet werden durfte, sei auch nach Ansicht des steuerlichen Vertreters kein Zufluss erfolgt. In einem ergänzenden Schriftsatz vom 13…
…des genannten Betrages ersucht hat. Durch das vom Arbeitgeber am 22.12.2000 gemachte Angebot, bei Bedarf bzw. nach Anforderung eine a-conto-Zahlung bis S 1.500.000,-- zu leisten, wurde noch kein Zufluss bewirkt. Zur Frage des Zufließens bestimmt § 19 Abs. 1 EStG…
…Davon abgesehen, könne ein Zufluss nur in Verbindung mit der Verschaffung einer Verfügungsmacht vorliegen. Wie im Schreiben des Bw. vom 22. Mai 2003 angeführt, könne im Umstand, dass die Schuldnerin für noch nicht verrechnete Zinsen Rückstellungen gebildet habe, kein Zufluss erblickt werden. Auch wenn es…
…alles zu verlieren. Die gegenständliche Form der gewährten Option mache deutlich, dass es sich dabei um kein (übertragbares) Wirtschaftsgut handle. Eine Zuflussfiktion in Form des Übergangs der Verfügungsmacht könne somit nicht unterstellt werden. Ebenso könne der gemeine Wert dieser Option mangels öffentlicher Handelbarkeit dieser Option…
…Juli 1997, 95/14/0014). Wie oben ausführlich dargelegt, war und ist zum Teil noch die R. GmbH beträchtlich verschuldet und infolge dieser Zahlungsschwierigkeiten sei somit keine Auszahlung erfolgt und kein Zufluss beim Bw. anzunehmen (vgl. VwGH vom 19. Mai 1993, 89/13/0252). Die…
…eines neu abgeschlossenen Dienstvertrages vergleichbar, in dem zum Einen ein laufender Bezug vereinbart werde und zum Anderen eine Dotierung bei der Versicherung. In diesem Zeitpunkt würden kein Zufluss und keine Umwandlung vorliegen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 41 Abs. 1 FLAG haben den Dienstgeberbeitrag…
…eines neu abgeschlossenen Dienstvertrages vergleichbar, in dem zum Einen ein laufender Bezug vereinbart werde und zum Anderen eine Dotierung bei der Versicherung. In diesem Zeitpunkt würden kein Zufluss und keine Umwandlung vorliegen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 41 Abs. 1 FLAG haben den Dienstgeberbeitrag…