…Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe a) Einkommensteuer 1998 Berufungsgegenständlich sind Diäten für Aufenthalte über die ersten 15 Tage hinaus sowie zusätzlich zum Kilometergeld geltend gemachte Ausgaben für Parkscheine. Der in Niederösterreich ansässige Berufungswerber (Bw.) ist selbständiger EDV-Organisator und bezieht aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
keine Kästen befinden würden. Dafür habe der Bw. ja die Kästen im oberen Arbeitszimmer. Die Fotos seien an einem 15. aufgenommen worden. An diesem Tag mache der Bw. immer die Steuererklärungen, weshalb er sich damals im oberen Arbeitszimmer befunden habe. Der Bw. habe auch vorgebracht…
…keine substantiierten Äußerungen hinsichtlich der von der Bp. angesetzten Kfz-Kosten gemacht hat (vgl. VwGH-Erk. 114/74, a.a.O.). Aus diesem Grund kann aus diesem Vorbringen für das Berufungsbegehren nichts gewonnen werden. Angemerkt wird, dass die Ausgaben für Versicherung, AfA, Vignette sowie Parkscheine…
…er sich in einem sicheren Arbeitsplatz befände, der Ehegattin aufgrund ihrer geringen Einkünfte eine Wohnsitzverlegung zumutbar wäre und die Bewirtung eigener Mitarbeiter keine Werbungskosten darstellten. In der dagegen erhobenen Berufung führt der Bw aus: Sein Dienstvertrag sei bis 31.12.2013 befristet, somit nicht sicher…
…überwacht. Die eingehobenen Organstrafen fließen gemeinsam der Gemeinde zu. Das es sich bei den Einnahmen aus dem Parkscheinautomat um Gebühren handelt, die im Falle einer Nichtbeachtung mit Strafe belegt sind, stellen diese Einnahmen keine umsatzsteuerpflichtigen Entgelte dar. [..] Die Einnahmen aus der Dauervermietung von Parkflächen bleiben…
…doch offensichtlich, dass diese nach außen für jedermann erkennbar im Namen des jeweiligen Unternehmens (ua. Verkehrsbetriebe bzw. Öffentliche Körperschaft bei Fahrschein- bzw. Parkscheinverkauf, Telefonbetreiber bei Telefonwertkartenverkauf oder Klassenlotteriegesellschaft bei Klassenlosverkauf) bzw. ihres Klienten tätig werden (siehe hierzu VwGH 22.10.1991, 91/14/0034). Aus…
…Namensnennung Repressionen ausgesetzt wären. So sei es oft nicht möglich, diese Informanten im Büro zu treffen. Diese Personen verlangen kein Entgelt für ihre Informationen; das einzige Honorar sei die Bewirtung. Hinsichtlich der Ausgaben für Fachliteratur weise er darauf hin, dass Zeitungen, Zeitschriften und Bücher als…
…Fahrtkosten und Kosten für Parkscheine seien weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht worden. Der Nutzungseinsatz mobiler Geräte (Notebook) und Zubehör im Rahmen der Außendiensttätigkeit des Bw sei unstrittig. Angesichts der Tatsache, dass ein Firmennotebook die Abdeckung sämtlicher beruflicher Agenden gewährleisten würde, würde keine notwendige berufliche Veranlassung…
…verausgabten Beträge für Parkscheine nicht als beruflich veranlasste Fahrtspesen (Bewerbungskosten) anerkannt werden, da diese Rechnungen Aufwendungen betreffen, die außerhalb der Zeit der Arbeitssuche getätigt wurden. Diese Vorgangsweise ist auf Grund des Umstandes gerechtfertigt, dass seitens der Bw. keine näheren Angaben gemacht und keine weitere Nachweisführung…
…kein "Kindergeld" (gemeint Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag) zugestanden sei. Sie habe daher auch zeitgerecht das Finanzamt darüber telefonisch und schriftlich informiert. Dem Amt sei der Umstand auch bekannt gewesen. Zur Erklärung der von ihr vertretenen Position verwies die Bw. auf ein Missgeschick beim Ausfüllen eines Parkscheines…
…sich um eine Straße hinter der Zentrale des Arbeitgebers. Das Überschreiten der Parkzeit sei durch eine längere Besprechung hervorgerufen worden, bei der keine Gelegenheit bestanden habe, einen neuen Parkschein zu lösen. 3. Der Dienstvertrag werde vorgelegt. Darin sei ein monatliches Büropauschale von 72 Euro enthalten…
…Aufgabe der Nutzung durch JC der Bw zur Verfügung gestanden. Die Namensinitialen der Bw im Kennzeichen und der Umstand, dass die Bw über kein weiteres Privatfahrzeug verfügt hätte bzw. eine diesbezügliche Frage unbeantwortet geblieben sei, weise ebenfalls auf eine Nutzung des Fahrzeuges durch die Bw…
…beantragten Werbungskosten bezüglich Postspesen sowie Reisekosten sei ein beruflicher Zusammenhang nicht erkennbar. Bei den Computerkosten sei ein 50%iger Privatanteil auszuscheiden. Da keine Belege für die ,Spesenabrechnung' vorgelegt werden konnten, seien diese nicht anzuerkennen. Die Kosten des Mobiltelefons seien mit 40% als beruflich bedingt zu…
…Die geltend gemachten Reisekosten wurden um die Aufwendungen für die Fahrten zu den nicht als Fortbildung anerkannten Kochkursen, die Aufwendungen für Parkscheine (diese seien bereits mit dem Kilometergeld abgegolten) und um Vergütungen des Arbeitgebers der Bw. auf den Betrag von 2.115,18 Euro gekürzt…
…Telefonkosten 70% | 885,50 | 632,50 | 50% wie Vorjahre | Kfz- Kosten KM-Geld; 10% P. A. Parkscheine, Fremdgaragierung Taxi | 9.009,40 191,90 257,40 | 7.317,22 0 257,40 | ohne Fahrten Whg - Arbeitsstätte; 20% P…
…straße übergeben / Verfahren AZ.......bei der Staatsanwaltschaft Graz war anhängig" - hätten hingenommen werden müssen. Überdies sei sie auf Grund ihres eigenen und des schlechten Gesundheitszustandes ihres Ehegatten besonders in den Jahren 1998 und 1999 speziell bei der Automatenbetreuung und der Besorgung der Parkscheine, Marken usw…
…Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit hergestellt werde. Für die Anschaffung des Rollcontainers sollte der Berufungswerber eine Bestätigung seines Dienstgebers vorlegen, dass er in den Büros seiner Zweigstellen keine entsprechenden Möbelstücke bereitstelle und darstellen, dass die Anschaffung dringend beruflich notwendig gewesen sei. Weiter sollte der Berufungswerber eine…
…Kosten für den Parkschein seien nicht anerkannt, da Parkgebühren mit dem amtlichen Kilometergeld abgegolten seien. Die laut Pkt. 8 der Berufung angeführten Kosten für Kopien zur Vorlage von Unterlagen an das Finanzamt würden nicht aufscheinen. Da es sich bei diesen Kosten um keine Werbungskosten gemäß…
…sei noch immer Geschäftsführer der W. Da bei dieser ein Konkursverfahren anhängig sei, könne der Berufungswerber aus dieser Tätigkeit derzeit keine Einkünfte lukrieren. Aufgrund der Rechtslage könne er aber seine Rechtsschutzversicherung nicht kündigen und er würde betriebliche Fahrten unternehmen, die von der Gesellschaft nicht ersetzt…
…dafür notwendig, um weitere Folgeaufträge vermittelt zu bekommen. Siehe dazu meine Ausführungen im meinem Schreiben vom 25. September 2003. Sollte die Finanzverwaltung jedoch der Meinung sein, dass es sich hier um keine Provisionen handelt verweise ich auf Doralt Einkommensteuergesetz, Kommentar, Band 1, § 20, Tz 163…