…erlassen wurden. Es hätte in der Folge durch Vorlage von Steuerbescheiden der Gattin des Bw. (bzw. auch Bescheiden hinsichtlich eventueller Pauschalierung ihrer Einkünfte) der Nachweis ihrer beruflichen Tätigkeit und Höhe der Einkunftserzielung daraus geführt werden können. Wie sich aus der einzig vorgelegten (übersetzten) Bescheinigung, ausgestellt…
…Mertens) und mir bekannten veröffentlichten Erkenntnissen, sämtliche von der Behörde hinterfragten Aufwendungen einwandfrei aufgeklärt und auch ausführlich begründet, weshalb eine Berücksichtigung als Werbungskosten gerechtfertigt ist. Allein die Begründung z. B. "dass keine Nachweise vorgelegt wurden" kann nicht nachvollzogen werden, denn betreffend Wahlkampfkosten wurden Zahlungsbelege vorgelegt…
…Automaten im Geschäft seiner Gattin durchgeführt oder ihr im Geschäft geholfen haben sollte, würden die Fahrtkosten nicht als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung angesetzt werden können. Auch ev. durchgeführte Einkaufsfahrten für das Geschäft der Gattin würden keine Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und…
…es sei kein Nachweis über etwaige Kostenersätze der VGKK erbracht worden, werde darauf hingewiesen, dass zwei Überweisungsscheine der VGKK vorgelegt worden seien. Diesen sei zu entnehmen, dass auf Grund der Höhe des Einkommens des Bw. bei diesem kein Kostenersatz möglich sei. Bezüglich der Gattin des…
…Wochenende werden am Sonntag aufgezeichnet, etc.). Die Gattin des Bw. ist in Linz tätig (Peek&Cloppenburg). Hierzu braucht sie ebenfalls keinen PKW. Wurden Nachforschungen hinsichtlich des Privat-PKW unternommen (Jahreskilometerleistung; welches Auto; ...)? Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand erscheint mir der Nachweis, dass tatsächlich weniger als 6…
…kein schlüssiger Nachweis erbracht worden sei, dass die Gattin am Ort des Familienwohnsitzes relevante Erwerbseinkünfte erziele. Im rechtzeitig gestellten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 12. Oktober 2005 wurde ergänzend noch ausgeführt, das Finanzamt könne die Einkünfte der Gattin…
…die Einkünfte der Lebenspartnerin und späteren Ehefrau zu Ansatz bringe, könne zu keinem richtigen Ergebnis führen. Die Ehefrau habe in ihrer nahezu dreißigjährigen Berufstätigkeit ebenfalls Ersparnisse angesammelt. Auch hätten die im Jahre 1991 für den Urlaub zum Ansatz gebrachten ATS 108.000,-- keine Richtigkeit. Der…
…worden seien. Zum Nachweis der Art der Nutzung sei der BP angeboten worden, in eine laufend in Form eines Kalenders geführte Aufzeichnung einzusehen. Davon sei seitens der BP jedoch kein Gebrauch gemacht worden. Das Fahrzeug sei vorwiegend von der Gattin des Bw genutzt worden, wobei…
…Der Berufungswerber hat diesbezüglich ein keinster Weise nachweisen können, dass es sich hierbei um Bildungsaufwendungen im Zusammenhang mit z.B. Telefonieren oder allgemeine Bürodienste gehandelt hätte. Auch konnte kein Nachweis erbracht werden, warum es notwendig sein sollte, dass die Gattin die Kunden des Berufungswerbers kennen…
…1985 (Scheidung von Gattin P) abgeleitet und die AfA in Höhe von 959,00 € p.a. ermittelt. Der Nachweis der Unterhaltsverpflichtung sei erbracht worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Dezember 2010 wurde der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 3. Juli 2009 geändert. Die Einkünfte aus Vermietung und…
…gegeben worden, dass die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 35.000,00 S durch die Gattin des Bw. getragen worden seien. Nach Ansicht des Prüfers würden daher folgende Unterlagen beizubringen sein: Vertrag über die Darlehensgewährung, Erbringung eines Nachweises wer der/die Kontoinhaber/in des Kontos, von…
…und dass der Abgabepflichtige (Bw.) weiters Einkünfte aus einer Unternehmensberatungstätigkeit bezieht. In einem mängelfreien Verfahren wurde durch die BP ein ungeklärter Vermögenszuwachs iHv. ATS 31.040 festgestellt. Da kein belegmäßiger Nachweis über die Geldherkunft bzw. über die Umsatzsteuerfreiheit erfolgte, wird davon ausgegangen, dass der gesamte…
…kein Nachweis über die ursprünglichen Verwendungen des Kredites vorgelegt worden sei, könne nicht von einer Betriebsschuld ausgegangen werden, die Zinsen seien daher nicht abzugsfähig. | | 2002 | 2003 | Gewinnerhöhung | 3.269,53 | 2.668,77 Die Amtspartei folgte den Feststellungen der…
…erfasst werden und können somit keine Werbungskosten darstellen, nur Kosten die im Zusammenhang mit einem durch den Dienstgeber veranlassten Umzug (z.B. Versetzung) entstehen, könnten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Da zur Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages der Gesamtbetrag der Einkünfte der Gattin und nicht ihr steuerpflichtiges…
…2002 wurde der Bw. ersucht, bis 29. November 2002 einen Nachweis der Kosten der beantragten Familienheimfahrten (Aus- und Einreisestempel seien kein hinreichender Nachweis) und der landwirtschaftlichen Einkünfte (Vorlage eines amtlichen Bescheides) zu erbringen sowie anzugeben, ob die Ehefrau beschäftigt sei (durch eine Bestätigung der Gemeinde…
…und Verpachtung wegen der erfolgten Ehescheidung weggefallen sei und bezog sich hierbei auf den bereits im Dezember 1998 übermittelten Scheidungsvergleich, aus dem auch Alimentationszahlungen iHv. 7.500,00 monatlich ab März 1998 hervorgingen. Bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sei kein Privatanteil mehr…
…die Gattin des Bw. müsse während dessen Abwesenheit den kleinen landwirtschaftlichen genutzten Grundbesitz in Bosnien-Herzegowina bewirtschaften, sei zu entgegnen, dass das Katastereinkommen umgerechnet ca. 400,00 € betrage. Die Behörde erblicke darin bereits hinsichtlich der Höhe keine relevanten Einkünfte des Bw. oder seiner Gattin…
…zum belegmäßigen Nachweis der Einnahmen 2006 und zur Vorlage einer vorläufigen Gewinnermittlung 2008 unbeantwortet. Für solche Fälle sieht § 184 BAO die Möglichkeit einer Schätzung vor, wobei hiebei darauf zu achten ist, dass sie dabei den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe kommt. Die selbständigen Einkünfte des Bw…
…nicht zu, für die Jahre 2007 und 2008 ist in Hinblick auf die steuerpflichtigen Einkünfte der Gattin des Bw. iHv. € 0,00 der Alleinverdienerabsetzbetrag anzuerkennen. Der Berufung war daher in diesem Punkt für die Jahre 2007 und 2008 Folge zu geben. 2. Gewährung des…
…sei. Da die Einkünfte der Gattin von untergeordneter Bedeutung seien (jährlich € 588,00) zähle dies nicht als Begründung für die Nichtverlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich. "Bezüglich der auswärtigen Berufsausbildung Ihrer Kinder bitte um Aufklärung bzw. Nachweis warum keine gleichartige Ausbildung am Wohnort möglich ist…