…auf Familienbeihilfe für ihren Sohn S hatte, stand ihr gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1988 auch kein Kinderabsetzbetrag zu. Die zu Unrecht bezogenen Beträge sind daher für die Dauer des unrechtmäßigen Bezuges, nämlich für die Monate Oktober und November 2010, zurückzuzahlen. Die Höhe des zurückzuzahlenden…
…1996 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen steht einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, gemäß § 33 Abs.4 Z. 3 lit. a EStG 1988 (in der im strittigen Zeitraum jeweils geltenden Fassung) für jedes Kind ein Kinderabsetzbetrag zu…
…1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ab dem Jahr 2000 ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 50,90 € für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist …
…ab dem Jahr 2009 ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu (§ 33 Abs. 4 Z. 3 lit. a zweiter Satz EStG 1988). Bei dem Kinderabsetzbetrag handelt es sich um…
…1997 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen steht einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, gemäß § 33 Abs.4 Z. 3 lit. a EStG 1988 (in der im strittigen Zeitraum jeweils geltenden Fassung) für jedes Kind ein Kinderabsetzbetrag zu…
…des FLAG Familien gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland…
…dass für den streitgegenständlichen Zeitraum kein Abkommen, das die Gewährung der Familienbeihilfe für im Ausland lebenden Kindern vorsieht, in Kraft ist, erfolgte die Rückforderung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für die Tochter JK ab September 2010 zu Recht. Der UFS geht in freier Beweiswürdigung davon…
…1 FLAG keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Bei der Behörde langte trotz ausgewiesener Zustellung keine Stellungnahme dazu ein. Über die Berufung wurde erwogen: Die Behörde nahm folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Der Bw., die nigerianische Staatsbürgerin ist, wurden Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für ihren Sohn AI…
…das Konto xxxxx, BLZ 20111, überwiesen worden sei. Bei der Behörde langte trotz ausgewiesener Zustellung keine Stellungnahme dazu ein. Über die Berufung wurde erwogen: Die Behörde nahm folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Dem Bw. wurden Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für seinen Sohn AO, geb. am xx…
…1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ab dem Jahr 2000 ein Kinderabsetzbetrag von monatlich "50,90 Euro" für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist …
…und hiebei auf dessen Aufenthalt abstelle, keine verfassungsrechtlichen Bedenken erwecke. Gemäß § 33 Abs 4 Z 3 lit a Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) stehen einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des FLAG 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe Kinderabsetzbeträge zu. Für Kinder…
…EStG 1988 gültig ab 1.1.2000: "monatlich 700.- für jedes Kind"). Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 FLAG anzuwenden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes ist der ständige Aufenthalt im Sinne des …
…diese Kinder keine andere Person anspruchsberechtigt. Nach ständiger Judikatur sei Voraussetzung für den Anspruch auf Familienbeihilfe die tatsächliche Kostentragung für die Kinder, und diese sei jedenfalls vom Bw. zu tragen. Nach dem Studienförderungsgesetz lägen alle Voraussetzungen für die Beziehung der Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge vor…
…Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ab dem Jahr 2000 ein Kinderabsetzbetrag von monatlich EUR 50,90 für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist …
…samt Kinderabsetzbeträgen im Gesamtbetrag von € 15.590,60 zurück, und zwar für H für den Zeitraum März 2006 bis April 2008 und für die Söhne D und DJ für den Zeitraum März 2006 bis Mai 2008. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG bestehe kein Anspruch…
…Staatsverträge vorsehen. Da das Abkommen mit Rumänien keine Familienleistungen vorsieht, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a EStG 1988 steht einem Abgabepflichtigen für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist…
…kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß § 33 Abs. 4 Z. 3 lit. a bis c Einkommensteuergesetz 1988 stehen einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe Kinderabsetzbeträge…
…da keine Kinder vorhanden sind für die der Bw mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen hatte, nicht gewährt worden. Der Kinderfreibetrag für das Kind mit dem Geburtsdatum UU.VV.WWWW wurde nicht berücksichtigt und begründend ausgeführt, dass im Kalenderjahr 2011 der Kinderabsetzbetrag für dieses Kind für…
…bestehe, dann könnten Unterhaltsleistungen für ein im Ausland (Kroatien) haushaltszugehöriges Kind grundsätzlich in Form eines Pauschalbetrages in der Höhe von € 50 monatlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn mangels Familienbeihilfenbezugs kein Kinderabsetzbetrag zustehe. Dies sei jedoch nur bis zur Volljährigkeit des Kindes möglich. Die…
…auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetztes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist …