…auf Familienbeihilfe für ihren Sohn S hatte, stand ihr gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1988 auch kein Kinderabsetzbetrag zu. Die zu Unrecht bezogenen Beträge sind daher für die Dauer des unrechtmäßigen Bezuges, nämlich für die Monate Oktober und November 2010, zurückzuzahlen. Die Höhe des zurückzuzahlenden…
…1996 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen steht einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, gemäß § 33 Abs.4 Z. 3 lit. a EStG 1988 (in der im strittigen Zeitraum jeweils geltenden Fassung) für jedes Kind ein Kinderabsetzbetrag zu…
…die Tochter T nicht dauernd außerstande war bzw. ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, weshalb im Streitjahr 2013 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand, welcher jedoch seinerseits die Voraussetzung für die Gewährung des Kinderabsetzbetrages sowie des Pauschbetrages gem. § 35 Abs. 3 EStG darstellte. Es ist…
…u.a. erfassten Monate September 2007 bis Dezember 2008 das Hindernis der Verjährung entgegen. Die Bf bringt in diesem Zusammenhang vor, für den Ansatz der 10-jährigen Verjährungsfrist bestehe kein Raum, sie habe nicht Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag hinterzogen. Sie sei subjektiv immer davon ausgegangen, dass…
…1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ab dem Jahr 2000 ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 50,90 € für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist …
…ab dem Jahr 2009 ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu (§ 33 Abs. 4 Z. 3 lit. a zweiter Satz EStG 1988). Bei dem Kinderabsetzbetrag handelt es sich um…
…1997 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen steht einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, gemäß § 33 Abs.4 Z. 3 lit. a EStG 1988 (in der im strittigen Zeitraum jeweils geltenden Fassung) für jedes Kind ein Kinderabsetzbetrag zu…
…des Finanzamtes Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag rückzufordern bzw. nicht zu gewähren sind. Arbeitslosigkeit nicht mit Erwerbstätigkeit gleichzusetzen Gemäß § 3 Abs. 4 FLAG 1967 haben Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der…
…des Bezuges der Familienbeihilfe genügt. Auch wenn die Beschwerdeführerin kein Verschulden am unrechtmäßigen Bezug der Familienbeihilfe trifft, hindert dies daher nicht die Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe. Zudem stehen auch die Mitteilungen über den Bezug von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag einer Rückforderung (§ 26 FLAG 1967…
…gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen…
…und ihrem Ehegatten vom Finanzamt mitgeteilt wurde, bei der Familienbeihilfe trete durch die Heirat keine Änderung ein. Dafür spricht, dass das Finanzamt tatsächlich weiterhin Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag ausgezahlt hat. Rechtsgrundlagen Die maßgebenden Bestimmungen des FLAG 1967 (in der für den Beschwerdezeitraum wesentlichen Fassung) lauten: § 6…
…dem hier relevanten Rückforderungszeitraum nach Deutschland übersiedelte und folglich kein österreichischer Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt hierzulande mehr bestanden hat. Die Rückforderung der, der Bf. für ihre drei zuvor genannten Kinder bereits gewährten Familienbeihilfe inklusive der Kinderabsetzbeträge erfolgte folglich für die hier relevanten Monate Jänner und…
…3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) auch für den zu Unrecht bezogenen Kinderabsetzbetrag. Die im § 26 FLAG 1967 geregelte Rückzahlungsverpflichtung ist so weitgehend, dass sie auf subjektive Momente wie Verschulden und Gutgläubigkeit keine Rücksicht nimmt und die von der Finanzverwaltung zu Unrecht ausbezahlten Familienbeihilfenbeträge auch dann…
…gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen…
…bereits gewährte Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum August 2009 bis September 2010, in Höhe von insgesamt 3.260,80 € zurück. Begründend führt die Abgabenbehörde in dieser Entscheidung aus, dass der Bf. abverlangte Unterlagen nicht beigebracht hätte und folglich keine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug…
…gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen…
…des FLAG Familien gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland…
…dass für den streitgegenständlichen Zeitraum kein Abkommen, das die Gewährung der Familienbeihilfe für im Ausland lebenden Kindern vorsieht, in Kraft ist, erfolgte die Rückforderung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für die Tochter JK ab September 2010 zu Recht. Der UFS geht in freier Beweiswürdigung davon…
…1 FLAG keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Bei der Behörde langte trotz ausgewiesener Zustellung keine Stellungnahme dazu ein. Über die Berufung wurde erwogen: Die Behörde nahm folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Der Bw., die nigerianische Staatsbürgerin ist, wurden Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für ihren Sohn AI…
…das Konto xxxxx, BLZ 20111, überwiesen worden sei. Bei der Behörde langte trotz ausgewiesener Zustellung keine Stellungnahme dazu ein. Über die Berufung wurde erwogen: Die Behörde nahm folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Dem Bw. wurden Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für seinen Sohn AO, geb. am xx…