…7 EStG 1988 als Sonderausgabe das Einkommen mindert. Unerheblich ist auch, dass die Amtspartei die Einkünfte des Ehegatten der Bw. als solche aus nichtselbständiger Arbeit bezeichnet hat, weil es im Ergebnis zutreffend darauf hingewiesen hat, dass der Verlustabzug keine "Werbungskosten" (bei der Einkunftsart des Ehegatten…
…besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. Die Bw. selbst führt in ihrer Berufung vom 21. März 2005 aus, dass ihr Ehegatte ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet sei. Wenn sie nun darauf verweist, ihr Einkommen…
…Da dies in gegenständlichem Fall zutreffe, sei der Tarif auf ein Einkommen von € 12.927,11 angewendet worden. In der Berufung führte der Bw. aus, dass er den Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) beantrage, da seine Gattin kein Einkommen habe; weiters ersuchte er um Berücksichtigung des Kinderfreibetrages…
…Bw.), ein Pensionist, für dessen Kinder 2011 kein Familienbeihilfenanspruch mehr bestand, beantragte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2011 die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages. Mit Bescheid vom 9.3.2012 wurde die Einkommensteuer 2011 ohne Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages festgesetzt. In der Begründung wurde angeführt, dass Alleinverdiener nur…
…beantragte Absetzung der Abnutzung für (Halbjahresabscheibung) für die im Erbweg erworbenen Liegenschaften bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wodurch die Berufungswerberin im Kalenderjahr 2007 kein Einkommen erzielt hätte, wurde von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht anerkannt und durch die Rechtsmittelbehörde mit Bescheid vom 20…
…400,00 € gelegen und es wäre aus diesem Grund die Berufung abzuweisen gewesen. Der Vorlageantrag enthält kein weiteres Vorbringen. Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall steht fest, dass der Unabhängige Finanzsenat den Einkommensteuerbescheid 2004 bezüglich der Ehegattin des Bw. mit Berufungsentscheidung vom 10…
…Untersuchungen, des Weiteren macht sie auch die übrigen Fahrten mit ihm (unbestrittene Angaben des Bw.). Mit seiner Ehegattin hat der Bw. keine zivilrechtliche Treuhandvereinbarung betreffend das Kfz geschlossen. Eine Kfz-Steuerbefreiung hat er nicht beantragt (Niederschrift). Rechtliche Beurteilung: Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs…
…dem Bw. kein Alleinverdienerabsetzbetrag zustand, nur unter Ansatz eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Mit der fristgerecht eingebrachten Berufung wurde beantragt, die Kosten der Heilbehandlung der Gattin des Bw. in Höhe von 718,58 € bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens des Bw. als außergewöhnliche…
…ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 320,00 bestimmt. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der finanzstrafrechtlich unbescholtene Bw. derzeit über kein Einkommen verfüge, ohne Beschäftigung sei und seinen Lebensunterhalt aus den Einkünften seiner Gattin bestreite. Er sei sorgepflichtig für ein Kind…
…Da jedoch nach der Aktenlage die Gattin des Bw. in den Streitjahren kein eigenes Einkommen erzielte, sohin ausschließlich private Gründe wie die Führung des Haushalts und die Kinderbetreuung eine Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Polen notwendig machten, bestünde keine berufliche Notwendigkeit zur Beibehaltung des ausländischen Wohnsitzes…
…Urteilsspruch habe im Festsetzungsverfahren , das ja vorher abgewickelt worden sei, noch nicht geltend gemacht werden können. 4.) Die Bw. habe bis auf die vom Finanzamt irrtümlich vorgeschriebenen Einkommensteuerbeträge keine Schulden. Das bedeute, dass die Existenzgefährdung ausschließlich durch die vom Finanzamt geforderten Beträge drohe. Die Bw…
…welche kein Einkommen seien. Die Bw. legte eine Kopie des Abschlusszeugnisses vom Datum3 vor, wonach ihr Sohn die Abschlussprüfung nunmehr bestanden hat. Laut Auskunft der Schule, hat der Sohn der Bw. am DATUM3 nur die Abschlussprüfung gemacht, war jedoch nach der nicht bestandenen Abschlussprüfung kein…
…Kopie der Darlehenszusicherung. Ein weiterer Darlehensvertrag existiere nicht. Antragsteller für das Darlehen könne nur der Behinderte selbst sein. Da dieser aber kein Einkommen hatte und also eine Rückzahlung für ihn persönlich nicht möglich war, sei das Darlehen dem Bw. zuzurechnen und auch seinem Konto zugeflossen. …
…Jahr 2010 die Einkommensgrenze des § 5 Abs. 1 FLAG von € 9.000.- nicht überschritten habe. Sie wurde jedoch darauf hingewiesen, dass eine in beglaubigter Übersetzung vorzulegende Bestätigung aus der Türkei, dass der Ehegatte im Jahr 2010 Student gewesen sei und über keine eigenen Einkünfte…
…zu. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses gerichtlichen Vergleiches war die Berufungswerberin von Beruf Hausfrau und Herr H.S. hatte zu dieser Zeit kein Einkommen (Anträge um Sozialhilfe waren gestellt). Da Herr H.S. bereits ab dem Jahr 1999 nicht mehr in der Lage war, die…
…nach eigenen Angaben keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind und kein Einkommen erzielt haben - die Bw. hat im Schreiben vom 20. August 2010 selbst ausgeführt, sie habe "Meinen Lebensunterhalt" durch Karenz- und Kinderbetreuungsgeld etc. bestritten - ist davon auszugehen, dass keine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten durch die Eltern…
…zwei Arbeitgebern im Zeitraum 1.1. bis 12.11.2007 gleichzeitig bezogen hat, war vom Finanzamt eine Pflichtveranlagung durchzuführen, auch wenn auf Grund der geringen Höhe des Einkommens keine Einkommensteuer festzusetzen ist. Abgeleitete Bescheide dürfen vor Erlassung des jeweiligen Grundlagenbescheides ergehen (Ritz, BAO3, § 295 Rz…
…ist, kann ein Anspruch auf Familienbeihilfe für B. nicht festgestellt werden." Die Bw. erhob gegen den Bescheid fristgerecht Berufung und führte dazu aus: "Meine Tochter hat kein Einkommen, sondern lediglich ein Taschengeld in der Höhe von € 250,--/Monat. Sie muss damit die Unterkunft, die…
…sich somit keine gesetzliche Grundlage... Das Finanzamt erließ am 18. Jänner 2007 eine Berufungsvorentscheidung und wies die Berufung mit folgender Begründung ab: "Gemäß § 5 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz in der derzeit geltenden Fassung besteht für ein Kind, das in einem Kalenderjahr ein zu versteuerndes Einkommen gem…
…die Veranlagung 2004 € 41.400. Das Familieneinkommen habe gemäß Einkommensteuerbescheid 2004 € 38.452,09 betragen. Seine Gattin habe im Jahr 2004 kein Einkommen gehabt. Daher übersteige das Familieneinkommen 2004 den oben angeführten Betrag nicht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Juni 2005 wurde die Berufung…