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43 861 Treffer222 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0065-L/11Wenn auch im konkreten Fall besondere Gründe in Form eines Aufnahmestopps an der ersten Schule in der Nähe des Wohnortes vorlagen, die den Sohn des Bws. zum Besuch einer anderen entsprechenden (zweiten) Ausbildungsstätte veranlassten, sind die Kriterien der Verordnung zu § 34 Abs. 8 EStG 1988 in Vbdg. mit BGBl 449/2001 StudFG 1992 betreffend Auswärtigkeit heranzuziehen. Die getroffene Wahl fiel allerdings auf eine Ausbildungsstätte innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Der Nachweis einer eine Stunde übersteigenden Fahrzeit konnte nicht erbracht werden. Die dritte mögliche Schule außerhalb des Einzugsbereiches wurde vom Sohn nicht in Erwägung gezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2011

…Berufung wurde erwogen: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110,00 € pro…

UFSI RV/0531-I/10Auswärtige Berufsausbildung an einem öffentlichen Gymnasium mit angeschlossenem Internat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2012

…34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 € pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Dieser…

UFSG RV/0542-G/05Ausbildung an einem "Sportgymnasium" ist der Ausbildung an einem gewöhnlichen Gymnasium gleichwertig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2007

…Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110€ pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. In der zu dieser Norm ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl…

UFSF RV/0454-F/10Kosten für ein High-School-Jahr in Südafrika als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2012

…Krankheit des Kindes notwendig wäre; solche Umstände sind nach Aktenlage nicht gegeben und wurden sie auch nicht behauptet). Gem. § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende…

UFSL RV/0822-L/06Pauschale für auswärtige Berufsausbildung bei gleichwertiger Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…1988 im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, kein Grund vorliegt, Ausbildungen an privaten oder öffentlichen Schulen unterschiedlich zu behandeln. Es ist somit auch für die Anerkennung der nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 zwangs pauschalierten Kosten für eine Ausbildung außerhalb des Wohnortes lediglich…

UFSL RV/0964-L/04Pauschale für auswärtige Berufsausbildung bei gleichwertiger Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2006

…im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, kein Grund vorliegt, Ausbildungen an privaten oder öffentlichen Bildungseinrichtungen unterschiedlich zu behandeln. Es ist somit auch für die Anerkennung der nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 Kosten für eine Ausbildung außerhalb des Wohnortes lediglich erforderlich, dass keine…

UFSL RV/0882-L/11Auswärtige Berufsausbildung - Besonderheiten einer Polytechnischen Schule sind zu beachten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2013

…eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von "110 Euro") pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Darstellung des Schultyps PTS (aus wikipedia): Die Polytechnische Schule…

UFSW RV/1458-W/09Ausbildung an einer allgemeinbildenden höheren Schule mit musischem Schwerpunkt ist mit der an einer allgemeinbildenden höheren Schule als gleichwertig anzusehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2009

…Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 € pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. In der zu dieser Norm ergangenen Verordnung des Bundesminister für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…

UFSW RV/1313-W/07Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung für den Besuch an einer amerikanischen High School
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2008

…Abs. 8 EStG 1988 Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung würde durch Abzug eines Pauschbetrages von 110€ pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt werden. Nach…

UFSK RV/0013-K/11Auswärtige Berufsausbildung, einjähriger Besuch einer norwegischen Mittelschule, Schüleraustauschprogramm
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2013

…eine entsprechende Schule befindet und es sich beim Austauschprogramm AFS um kein gefördertes Austauschprogramm iS der Rz 876 der LStR handelt, war die Berufung abzuweisen." Im Vorlageantrag hielt der Bw. dagegen: Im Gegensatz zu der im Bescheid angeführten Begründung kenne ich zumindest im Einzugsbereich des…

UFSW RV/1972-W/09Kein Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung eines Kindes bei gleichwertiger Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2011

…Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 € pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. In der zu dieser Norm ergangenen Verordnung des Bundesminister für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…

UFSW RV/0372-W/04Auswärtige Berufsausbildung (keine "Verordnungsgemeinde"), Gleichartigkeit von Schulen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2005Teil 1/2

…auf Berücksichtigung des Schulgeldes stattzugeben." Mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Oktober 2003 wies das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart diese Berufung als unbegründet ab. "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht…

UFSW RV/1576-W/10"Sportmatura" vermittelt gegenüber Reifeprüfung weitere Berufsausbildungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2013

…Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 € pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. In der zu dieser Norm ergangenen Verordnung des Bundesminister für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes …

UFSL RV/0361-L/111. Waldorfschule nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig - im Einzugsbereich gibt es eine gleichwertige Schule (Gymnasium) 2. Anschluss an öffentliche Wasserversorgung - keine außergewöhnliche Belastung (sondern Sonderausgabe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…Unterhaltszahlungen von nicht untergeordneter Bedeutung für eine Zweitunterkunft am Schulort oder für Fahrtkosten zu leisten sind." Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht…

UFSW RV/2663-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2009

…zumutbar ist. Ich wünsche daher eine Entscheidung durch den UFS." Über die Berufung wurde erwogen: § 34 Abs. 8 EStG 1988 lautet: "(8) Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht…

UFSL RV/0981-L/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Vollzeitmission, Religionslehrer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2004

…zuständige Finanzamt die Berufungen ab. Begründend wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für eine Berufungsausbildung eines Kindes außerhalb eines Wohnortes nur dann als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Voraussetzung sei ferner, dass die Absicht bestehe, durch zielstrebiges Bemühen das…

UFSS RV/0295-S/09gleichwertige Ausbildung zu Sportgymnasium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2009

…Hiezu wurde erwogen: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat…

UFSF RV/0196-F/081) Doppelte Haushaltsführung 2) Auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2011

…8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Die außergewöhnliche Belastung…

UFSW RV/2529-W/09Kein dem Studium "Journalism" an der University of Arts London entsprechendes Universitätsstudium in Wien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2012Teil 1/2

…daher die Kosten für den Besuch der Universität in London nicht anerkannt Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht…

UFSW RV/0970-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2002: Internatsregelung auf den Teilnehmer an einem Kolleg anwendbar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2008

…Rechtlich folgt daraus: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten gemäß § 34 Abs 8 EStG 1988 dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 € pro Monat…