…des Nebenbeteiligten nach § 122 Abs. 1 FinStrG kommt jedoch kein Bescheidcharakter zu; es handelt sich bei dem in Beschwerde gezogenen Schreiben des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz lediglich um die Bekanntgabe der Person des Beschuldigten und der diesem zur Last gelegten Tat (§ 122 Abs…
…Abs. 1 FinStrG iVm. § 39 Abs. 2 AHG eingeleitet wurde. Der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes eines fahrlässig begangenen Finanzvergehens kommt keine normative Wirkung und damit kein Bescheidcharakter zu (vgl. VwGH 16.2.1994, 91/13/0203, 20.4.1995, 92/13/0036, 25…
…hoheitliche Gewalt zu üben, so vermag der betreffende Akt nicht normativ zu sein, er ist daher kein Bescheid (vgl VwGH 24.6.1988, 85/17/103). Erledigungen ohne Bescheidcharakter sind also nicht Ausdruck behördlichen (normativen) Wollens, sondern lediglich Ausdruck behördlichen Wissens. Da mit dieser Art…
…Verfahren zuzuziehen, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist. Der Zuziehung des Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 FinStrG kommt kein Bescheidcharakter zu. Mangels normativer Wirkung des bekämpften Schreibens des Finanzamtes Amstetten als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. September 2002 kann dieses daher auch nicht mit Rechtschutzeinrichtungen, wie…
…8 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen wegen auswärtiger Berufsausbildung ihrer beiden am 1994 bzw. 1996 geborenen Kinder (Ausbildungsort jeweils PLZ Schulort; keine Internatsunterbringung) in erklärter Höhe von € 1.320,00 (2005), € 1.760,00 (2006), € 2.640,00 (2007) bzw…
… 231 BAO ausgesetzt, sondern verjährt. Eine Zustellung der Bescheide ist niemals erfolgt. Ebenso ist kein Einbringungsversuch durch die Finanzbehörde Innsbruck unternommen worden. Die Wiederaufnahme der Abgabeneinbringung ist nach allgemeiner Verjährung mit Bescheid gemäß 303 BAO erfolgt, sohin ist dieser Bescheid anfechtbar. Die Voraussetzungen für die…
…bestehen. Vom Fehlen solcher Zweifel kann im Berufungsfall angesichts des vollkommen unterschiedlichen Wortlautes der von der Abgabenbehörde erster Instanz als Adressatin der angefochtenen Bescheide angeführten KG nicht gesprochen werden. Da die angefochtenen Bescheide an eine nichtbestehende Personenvereinigung gerichtet waren und ihnen deshalb kein Bescheidcharakter zukommt…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels gültigem Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH - Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen…
…den streitgegenständlichen Fall: Bei den von der Abgabenbehörde erster Instanz versendeten Formularen Verf 46 und Verf 46a handelt es sich um keine Bescheide, sondern lediglich um Mitteilungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Verständigungspflicht nach § 276 Abs. 6 BAO. Diesen Schriftstücken kommt kein Bescheidcharakter zu…
…den streitgegenständlichen Fall: Bei den von der Abgabenbehörde erster Instanz versendeten Formularen Verf 46 und Verf 46a handelt es sich um keine Bescheide, sondern lediglich um Mitteilungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Verständigungspflicht nach § 276 Abs. 6 BAO. Diesen Schriftstücken kommt kein Bescheidcharakter zu…
…den streitgegenständlichen Fall: Bei den von der Abgabenbehörde erster Instanz versendeten Formularen Verf 46 und Verf 46a handelt es sich um keine Bescheide, sondern lediglich um Mitteilungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Verständigungspflicht nach § 276 Abs. 6 BAO. Diesen Schriftstücken kommt kein Bescheidcharakter zu…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Mag. Bernhard Lang, in der Finanzstrafsache gegen A.B., vertreten durch Dr. Helmut Klement, Dr. Annemarie Stipanitz-Schreiner und Mag. Heimo Allitsch, Rechtsanwälte in 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29/3…
…Erkenntnis vom 28.11.2007, Zl. 2004/15/0131, 0132, festgestellt, dass den hier angefochtenen Erledigungen keine Bescheidqualität zukommt. Die Berufung, die sich somit gegen Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter richtet, ist daher gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz…
…Erkenntnis vom 28.11.2007, Zl. 2004/15/0131, 0132, festgestellt, dass den hier angefochtenen Erledigungen keine Bescheidqualität zukommt. Die Berufungen, die sich somit gegen Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter richten, sind daher gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Ritz…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels gültigem Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH - Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels gültigem Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH - Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen…
…der Bezeichnung "P. F. C S KG RNF KUNST AG" eine eindeutige Identifizierung des Bescheidadressaten nicht möglich sei, anschließt und keine weitere Stellungnahme dazu abgibt. Dazu wurde erwogen: Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu…
…Grund ihres Inhalts Bescheidcharakter zukommt, ist für den Unabhängigen Finanzsenat nicht erkennbar. Denn mit dieser Erledigung werden expressis verbis in Übereinstimmung mit § 227 BAO lediglich vollstreckbare Abgabenschuldigkeiten eingemahnt. Da gemäß § 243 BAO nur Bescheide mit Berufung anfechtbar sind, der verfahrensgegenständlichen Mahnung aber kein Bescheidcharakter zukommt…
…wurde. Nach § 243 BAO sind, soweit in Abgabenvorschriften nichts anderes bestimmt ist, Berufungen gegen von den Abgabenbehörden erster Instanz erlassene Bescheide zulässig. Nicht zulässig sind daher Berufungen gegen behördliche Erledigungen, denen kein Bescheidcharakter zukommt (Ritz, BAO3, § 243 Tz 6). Gemäß § 92 Abs. 1 BAO sind…
…April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels eines gültigen Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH-Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung…