…werden. Zum Vorbringen der Bw. hinsichtlich Gleichheitswidrigkeit (in ähnlich gelagerten Fällen sei Familienbeihilfe gewährt worden), ist noch darauf hinzuweisen, dass niemand einen Anspruch darauf hat, dass sich eine Behörde, die sich in anderen Fällen rechtswidrig verhält, auch ihm gegenüber rechtswidrig verhalte (VwGH 96/19/0965…
…konkreten Fall die Behörde dem zur Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer Verpflichteten nicht ein rechtswidriges Verhalten unterstellen könne, wenn dieser Steuereinbehalt und diese Steuerabfuhr entsprechend von Richtlinien der sachlich zuständigen Oberbehörde erfolgt sei. Die Behörde könne den Normunterworfenen nicht unter Berufung auf geänderte Richtlinien für…
…habe mich immer korrekt verhalten. Die Auslegung des § 26 FLAG, die auch aus dem Bescheid vom 25. September 2007 folgt, führt zu einer Gleichbehandlung ungleicher Tatbestände. Die Gleichsetzung von reinem Fehlverhalten der Behörde und aktivem, auf Schädigung einer Behörde abzielendem, Verhalten eines Rechtsunterworfenen ist unzulässig…
…Asyl gewährt worden sei, kein rückwirkender Anspruch auf Familienbeihilfe zukomme. Es könne nicht dem Beschwerdeführer angelastet werden, in welchem Zeitpunkt die Asylbehörden über den Asylantrag entscheiden. Gegenständlich ist unstrittig, dass ein Fall, in dem bis zur Kundmachung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, das ist der 15. Dezember 2004,…
…sich ab März 2010 in der Ukraine auf. Beweiswürdigung: Der Sohn der Bw besuchte ein Realgymnasium in Salzburg und wurde von der Bw am 1.3.2010 von der Schule abgemeldet. Die Abgabenbehörde I. Instanz hat, da sie der Bw kein rechtswidriges Verhalten unterstellen wollte…
…auf Indizien gestützte Reise nicht durchgeführt habe, könne die Behörde auch keine Hinweise sammeln, die darauf hinweisen würden, dass die Bf. damals in das Zollgebiet der EU eingereist sei. Die Einreise nach Österreich sei nicht erwiesen. Der Standpunkt der Behörde verstoße gegen Art. 6 der…
…sich keinerlei Beweise noch Anhaltspunkte für eine Vermutung einer Beförderung und für Geschäftsbeziehungen zu den betroffenen Auftraggebern ergeben. Im Zusammenhang mit dem Fax vom 29. Mai 2000 weise der Akt Unregelmäßigkeiten auf. Die Bf. habe keine Beförderung nach dem in den Akten ausgewiesenen Reiseprogramm durchgeführt…
…angelsächsischen Raum vermochte der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen, weil die in Rede stehenden Einfamilienhäuser F-Gasse X und E-Gasse 15a sich auf österreichischem Staatsgebiet befinden, wo die Angemessenheit der Mietzinshöhe beispielsweise anhand des Immobilienpreisspiegels überprüfbar ist. War kein einziges der in Rede…
…aus der zollamtlichen Überwachung) zu keinem Zeitpunkt ausschließen können und habe damit zu rechnen gehabt, dass in diesem Fall auch ihm die durch sein rechtswidriges Verhalten entstandene Eingangsabgabenschuld abverlangt werde. Dennoch sei von seiner Seite keine entsprechende finanzielle Disposition getroffen worden. Ein Verzicht auf die…
…keine finanzstrafbehördliche Reaktion nach sich gezogen hatten. Aus dieser Möglichkeit einer erhofften faktischen Straffreiheit ist aber nicht zwingend die Schlussfolgerung zu ziehen, dass der Beschuldigte sein rechtswidriges Verhalten als nicht strafbar angesehen hätte. Selbst aber für den Fall, dass sich S in einem von der…
…und auf entsprechende Judikatur des VwGH, die sich mit der Beweislastverteilung auseinander setzt. Eine Zollschuld, die für einen Dienstnehmer oder sonstigen Beauftragten eines Unternehmers entstanden ist, weil dieser in Besorgung von Angelegenheiten seines Dienstgebers oder Auftraggebers bei der Wahrnehmung zollrechtlicher Pflichten ein rechtswidriges Verhalten gesetzt…
…so habe sie einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Durchführung des Verfahrens. Es sei keine Ermessensentscheidung möglich. Herr M. habe ihm alle Unterlagen, die für eine Anweisung notwendig waren, vorgelegt. Er habe die Anweisung durchführen müssen. Er müsse Antragsteller hinsichtlich der Folgen einer beantragten zollrechtlichen Behandlung…
…des Behördenverhaltens mangelt es nach wie vor. Auch aus der ergangenen Berufungsvorentscheidung ist nicht ersichtlich, für welche Mitarbeiter welche konkrete Nachrechnung und aus welchem Rechtsgrund begehrt wird. Vormaliges rechtswidriges Verhalten kann aktuelles nicht rechtfertigen. Ebenso wenig wird das von der Finanzbehörde ohnedies unzulässig in Anspruch…
…konkreten Fall die Behörde dem zur Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer Verpflichteten nicht ein rechtswidriges Verhalten unterstellen könne, wenn dieser Steuereinbehalt und diese Steuerabfuhr entsprechend von Richtlinien der sachlich zuständigen Oberbehörde vorgenommen habe. Die Behörde könne den Normunterworfenen nicht unter Berufung auf geänderte Richtlinien für…
…konkreten Fall die Behörde dem zur Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer Verpflichteten nicht ein rechtswidriges Verhalten unterstellen könne, wenn dieser Steuereinbehalt und diese Steuerabfuhr entsprechend von Richtlinien der sachlich zuständigen Oberbehörde vorgenommen habe. Die Behörde könne den Normunterworfenen nicht unter Berufung auf geänderte Richtlinien für…
…konkreten Fall die Behörde dem zur Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer Verpflichteten nicht ein rechtswidriges Verhalten unterstellen könne, wenn dieser Steuereinbehalt und diese Steuerabfuhr entsprechend von Richtlinien der sachlich zuständigen Oberbehörde vorgenommen habe. Die Behörde könne den Normunterworfenen nicht unter Berufung auf geänderte Richtlinien für…
…nicht richtig seien. Was die Ermessensübung anbelange, so werde auf die schon in der Berufungsschrift vom 6. Oktober 2009 dargelegten Umstände, insbesondere den rechtswidrig zustande gekommenen Rechtsmittelverzicht im Zusammenhang mit den vom Aufhebungsantrag umfassten Umsatz- und Einkommensteuerbescheiden verwiesen, welche eine Ermessensübung dahingehend geboten erscheinen ließen…
…den Eintritt der Wahrscheinlichkeit der Vorschreibung von auf die jährlichen Kapitaleinkünfte entfallenden Abgaben in Österreich so gering wie möglich zu halten, wenn nicht sogar auszuschließen. In konsequenter Verfolgung dieser Strategie wurden dem Finanzamt mit den Abgabenerklärungen nicht einmal geringfügigste Beträge, sondern überhaupt keine Daten betreffend…
…kein rechtswidriges Verhalten vorzuwerfen. Die Behörde habe weder dargestellt, worin das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Bf. bestehe, noch habe sie zu den umfassenden Ausführungen und Nachweisen, dass der Bf. weder rechtswidrig, noch vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe, Stellung genommen. Abschließend beantragte der…
…Auseinandersetzung mit den Begriffen "Unternehmerrisiko" oder "Art der Lohnzahlung". Diesfalls sei DB/DZ-Pflicht gegeben. Da aus dem Gesamtbild der Verhältnisse die (starke) Eingliederung in den Betrieb im Vordergrund stehe und dem Finanzamt nach dem oben Gesagten kein rechtswidriges Verhalten zur Last gelegt werden könne…