…die für die Berichtigung oder für das Recht auf Benutzung a) von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen. …
…Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten in literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographiescher Filme, von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für…
…werden (vgl Djanani, Internationales Steuerrecht2, 202). Im Jahr 1992 wurden Vergütungen für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen aus dem Anwendungsbereich des Art 12 des DBA-Musterabkommen herausgenommen (vgl Djanani, aaO; vgl auch Musterabkommen 2000). Die Änderung des Musterabkommens…
…gewerblicher kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen, b) von Urheberrechten an literarischen künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographischer Filme, gezahlt werden Strittig ist, ob die y. Einkünfte der Bw. Lizenzgebühren im Sinne des DBA Ö - Y. sind oder…
…kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen, b) von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographischer Filme, gezahlt werden. Bezieht eine in der Republik Österreich ansässige Person Einkünfte, die nach den Artikeln 10 oder 12 in der…
…Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten in literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographiescher Filme, von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für…
…Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten in literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographiescher Filme, von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für…
…Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten in literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographiescher Filme, von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für…
…künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographischer Filme, von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen gezahlt werden." Im verfahrensgegenständlichen…
…die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung a) von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen, …
…künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographischer Filme und Bild- und Tonaufzeichnungen, von Patenten, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren, oder die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen bezahlt werden…
…getroffenen Vereinbarung frei gestaltet werden, Vorbedingung ist eine laufende Stundenaufzeichnung. Wie bereits ausgeführt, ist bei Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen anhand besonderer Kriterien zu prüfen, ob hiefür eine private oder betriebliche Veranlassung ursächlich gewesen ist. Nachstehende Ausführungen machen deutlich, dass zwar eine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde…
…Aufzählung des § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, daher sei die Vorschreibung einer Abzugssteuer zu Unrecht erfolgt. Lediglich bei einer Qualifikation der Tätigkeit als Einkünfte aus kaufmännischer oder technischer Beratung im Inland gemäß § 98 Z 3 wäre ein Abzugstatbestand gemäß § 99 Abs. 1 Z…
…BMF, 20. August 1996) erstreckt sich der Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG sowohl auf selbständig als auch auf gewerblich ausgeübte kaufmännische oder technische Beratung. Dem schließt sich auch Doralt in seinem EStG-Kommentar (§ 99, Tz 19) an: "Der Gesetzeswortlaut in § 99 Abs…
… 17 Abs. 1 erster Satz EStG), der 6 % bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus kaufmännischer oder technischer Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 EStG sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit bzw. 12 % bei sonstigen Tätigkeiten beträgt (§ 17 Abs…
… 17 Abs. 1 erster Satz EStG), der 6 % bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus kaufmännischer oder technischer Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 EStG sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit bzw. 12 % bei sonstigen Tätigkeiten beträgt (§ 17 Abs…
…4 Abs. 3 mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden. Der Durchschnittssatz beträgt bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6 %, sonst 12 % der Umsätze (§…
…für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen, wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art seien oder eine Hilfstätigkeit darstellen nicht als Betriebstätte. Dadurch würde eine Reihe von Tätigkeiten von der Betriebstättendefinition ausgeschlossen, obwohl sie durch feste Geschäftseinrichtungen ausgeübt würden. Die…
…gemäß § 4 Abs. 3 mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden, der 6% bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus kaufmännischer oder technischer Beratung, einer Tätigkeit i.S.d. § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit bzw. 12% bei sonstigen Tätigkeiten ausmacht (…
… 17 Abs. 1 erster Satz EStG 1988), der 6% bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus kaufmännischer oder technischer Beratung, einer Tätigkeit i.S.d. § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit) bzw. 12% bei sonstigen Tätigkeiten ausmacht (§ 17 Abs…