…einem Zollverfahren mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben, entzogen wurden. Im Sachverhalt finden sich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen betrügerischer Absicht bzw. für ein beabsichtigtes Entziehen. Die Entziehungshandlung erfolgte somit auch "irrtümlich" im Sinne des Art. 900 Abs. 1 Buchstabe b) ZK-DVO (vgl. Witte…
…vom 21. September 2012 jeweils eine Beschwerde ein. Die Beschwerde zu Zl 000000/00.000/16/2012-AFC/Cs begründete er im Wesentlichen wie folgt: "Entgegen der in der Berufungsvorentscheidung vertretenen Ansicht liegt im gegenständlichen Fall sehr wohl ein irrtümliches Entziehen einer Nichtgemeinschaftsware vor, da…
…sodass diesbezüglich keine Umsatzsteuerverkürzung beabsichtigt gewesen sein könne. Außerdem habe die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bestanden und sei durch irrtümliches Unterlassen der Abgabe keinesfalls die Verkürzung von Abgaben gewollt oder beabsichtigt gewesen, da dies auch niemals hätte gelingen können. Es werde daher beantragt…
…Zollschuldentstehung betrügerisches Handeln der Beteiligten zugrunde liegen könnte, gibt es - wie auch die Abgabenbehörde erster Instanz festgestellt hat - keinerlei Anhaltspunkte und es ist nach der Aktenlage von einem "irrtümlichen" Entziehen der gegenständlichen Waren aus der zollamtlichen Überwachung durch die Bf. auszugehen. Zur Prüfung der Frage…
…St. Margarethen DA Freilager eröffneten Versandverfahren entzogen wurden. Im Sachverhalt finden sich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen betrügerischer Absicht bzw. für ein beabsichtigtes Entziehen. Art. 900 Abs. 1 Buchstabe b (entzogene Waren) erfasst Fälle des irrtümlichen Entziehens aus einem Zollverfahren, des fahrlässigen Handelns des Beteiligten…
…kein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung vor. Die Überprüfung der Anmeldung von Amts wegen sei erst eingeleitet worden, nachdem die Behörde von der GmbH von der irrtümlichen Einreihung der Waren als Mobiltelefone in Kenntnis gesetzt worden war. Weitere Schritte als eine Richtigstellung der irrtümlich unrichtig…
…anderem Folgendes hervor: Der Steuerpflichtige beantragte Schadenersatz für den Verlust von Arbeits- und Erwerbsmaterial, das im Zuge der Übersiedlung der Landesmusikschule von seinem Arbeitsplatz (irrtümlich) entfernt (auf die Mülldeponie entsorgt) worden sei. Dieses Material habe sich in einem Schrank befunden und aus folgenden Gegenständen bestanden: …
Zu ersten Gruppe der Zollschuldner (erster Anstrich) sind die Handelnden zu zählen, also in der Regel der Entziehende. Das ist jeder, dessen Handeln oder Unterlassen den Erfolg herbeiführt, dass konkret begonnene zollamtliche Überwachungsmaßnahmen (auch nur vorübergehend) nicht mehr möglich sind. Auf subjektive Merkmale kommt es…
…Zollgut gekennzeichnet gewesen sei. Der Fahrer habe auch bei der Anlieferung zu den Lieferscheinen kein T1 vorgelegt. Daher sei irrtümlicher Weise auch eine Ausfuhranmeldung unter EXA: 56789 für die Sendung erstellt worden, welche auch am 5.12.2008 nachweislich ausgetreten sei. Nach Meinung der Bw…
…they were withdrawn." Wie der Vergleich dieser drei Sprachfassungen zweifellos zeigt, zielen die Bestimmungen der zitierten Norm erkennbar darauf ab, dass die betreffenden Waren nach der irrtümlichen Entziehung wieder unverändert ihre "ursprüngliche zollrechtliche Situation" erlangen. Unstrittig ist, dass im vorliegenden Fall Nichtgemeinschaftswaren (Art. 4 Nr…
…liege an dem niedrigen und variablen Einkommen bzw. an einer irrtümlichen Mitteilung der Fa. A-GmbH, welche den Anschein erwecke, dass der Bw. durch Ummeldung auf Teilzeit versucht habe, sich den Lohnpfändungen zu entziehen. Dies könne auch dem vorgelegten Auszug der Gebietskrankenkasse - keine Ummeldung seit…
…abgegebene Anmeldung zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr wurde vom Zollamt Y. angenommen, die Waren wurden überlassen und in der Folge die Eingangsabgaben entrichtet. Wegen Entziehens von Nichtgemeinschaftswaren aus der zollamtlichen Überwachung schrieb das Zollamt X. der Bf. mit Bescheid vom 23…
…Sinne des Art. 239 ZK vor, da das Entziehen der Waren aus der zollamtlichen Überwachung durch die irrtümliche Dateneingabe im Ergebnis weder die vorübergehende Verwahrung noch die vorschriftsmäßige Abwicklung des Versandverfahrens beeinträchtigt hat. Die Antragstellerin befindet sich daher im Vergleich mit anderen Wirtschaftsteilnehmern, die die…
…wieso diesmal eine derart, immense Kürzung erfolgte. Ich nehme aber an, dass es sich wahrscheinlich um einen irrtümlichen Rechenfehler handelt. Unsere Finanzministerin, Frau Fekter predigt ja in letzter Zeit häufig davon, die Österreicher sollen sich doch das Geld von den Finanzämtern zurückholen; bei mir schaut…
…sei. Kundengelder, die länger als erwartet und trotz mündlicher Zusicherung ausblieben, würden sich der Macht der Bw entziehen. Bei der Umsatzsteuer 05/2009 sei ebenfalls überaus sorgfältig agiert worden. Es seien bereits am 14. Juli 2009 alle Unterlagen für die Monate Mai und Juni vorgelegen…
…bei anderen Anrainern dieser Minderheit) - Obwohl alle Voraussetzungen für eine "A.g. Belastung" erfüllt seien, würden selbst unter der irrtümlichen Annahme der Behörde die Argumente fragwürdig erscheinen, dass angesichts des exorbitanten Betrages von € 27.500,00 "mit derartigen Reparaturarbeiten und Reparaturbeträgen zu rechnen war"…
…fristgerecht Berufung erhoben. Die Bf. führt im Wesentlichen aus, dass die Zollschuld nicht durch Entziehen nach Art 203 ZK entstanden sei, da sich das Inlandslager in unmittelbarer Nähe des Zolllagers befand. Wenn überhaupt könne nur eine Pflichtverletzung nach Art 204 ZK vorgeworfen werden, die aber…
…Durch die Versteuerung der Einkünfte der Stiftung in Liechtenstein sei die Bw. der irrtümlichen Ansicht gewesen, dass diese Mittelzuflüsse kein weiteres Mal in Österreich der Besteuerung zu unterwerfen gewesen wären (nach der damaligen Verwaltungspraxis galten große Einmalzuwendungen aus einer liechtensteinischen (intransparenten) Stiftung als nicht einkommensteuerbar…
…ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn dem Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus. Gesetzesunkenntnis oder irrtümliche objektiv fehlerhafte Rechtsauffassungen sind nur dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen, wenn die objektiv gebotenen, der Sache nach pflichtgemäße nach den…
…2000" beim Finanzamt Wien 1/23 ein. Die Einkünfte aus ausländischen Kapitalveranlagungen, nämlich aus zwei Depots bei der ABN AMRO, Zürich und AKB Privatbank Zürich AG seien irrtümlich nicht in Österreich erklärt worden. Der Vater der Bw., Herr F., habe seit Beginn der 80er Jahre…