…speziell bei Umgehungs- und Missbrauchssachverhalten geklärt. Den Gesetzesmaterialien zum BGBl I Nr. 41/1998 sei zu ersehen, dass das Ziel der strittigen Bestimmungen die Vermeidung von Missbrauch und Steuerumgehung gewesen sei. Fraglich sei, ob der gewählte Weg dafür angemessen, zielgerichtet und sachgerecht und damit verhältnismäßig…
…zwar der Abgabepflichtige alle Unterlagen vorlegt, um den Verdacht einer Steuerflucht bzw. einer missbräuchlichen Steuerumgehung zu widerlegen oder das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Steuervorteil darzulegen, die Abgabenbehörde deren Richtigkeit mangels entsprechender Amtshilfeabkommen aber nicht überprüfen kann. 8.3.1. Im Urteil in den Rs…
…46/1998) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (im Folgenden: DBA-USA) enthält für den gegenständlichen Fall folgende relevante Bestimmungen in den Artikeln 15 und 22 (Fettdruck durch die Berufungsbehörde): Artikel 15 Unselbständige Arbeit (1…
…6/1998 (AÖFV Nr. 46/1998) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (im Folgenden: DBA-USA) enthält für den gegenständlichen Fall folgende relevante Bestimmungen in den Artikeln 1, 18 und 22 (Fettdruck durch die Berufungsbehörde…
…Abkommenspraxis hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass Räumlichkeiten, die ausländischen Unternehmern zur Erfüllung ihrer Tätigkeit in Österreich zur Verfügung gestellt werden, erst ab einer Verfügungsdauer von sechs Monaten betriebsstättenbegründend wirken (siehe Philipp-Loukota-Jirousek, Internationales Steuerrecht, I/1, Z 15, Rz 19, S 80/11).…
…der oben angeführten Formel. Eine Zusammenfassung sämtlicher anrechnungsfähiger Auslandseinkünfte aus allen Staaten zwecks Vornahme nur einer Höchstbetragsberechnung ist durch die DBA-Rechtslage nicht gedeckt (Loukota, Internationale Steuerfälle 179, RZ 679). Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Innsbruck, am 15…
…29. Oktober 2007 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine in Deutschland ansässige Firma, die internationale Transporte durchführt. Mit Antrag vom 21.06.2007, beim…
…anteiligen) Gewinnen jenem Staat zugewiesen, in welchem die Betriebsstätte liege. Dabei komme jeweils die Befreiungsmethode zur Anwendung. In diesem Zusammenhang würde auf Rz 565 in "Internationale Steuerfälle" von Ministerialrat Dr. Herbert Loukota verwiesen, welcher ausführe: "Wird das Befreiungssystem angewendet, so wirken die Zuteilungsregeln gegenüber beiden…
…ausdrücklich vorsehe, liege kein Missbrauch vor. Damit sei aber klar, dass auch der VwGH die Bekämpfung der Steuerumgehung ausschließlich als Interpretationsproblem sehe. Es gehe darum zu ermitteln, ob der Steuerpflichtige jenen Weg beschreite den das Gesetz selbst vorzeichnet oder den das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Verwirklicht…
…Besteuerung in Korea erbracht habe, sei davon auszugehen, dass er dort auch nicht steuerlich erfasst worden sei. Es widerspreche völlig der internationalen Praxis, dass ein Staat sein ihm aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zukommendes Besteuerungsrecht bewusst nicht wahrnehme. Es seien daher Zweifel angebracht, dass die zuständigen koreanischen…
…390/70, um ein solches "zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei Steuern vom Einkommen" handelt. Aus dem Abkommenszusammenhang ergibt sich eindeutig, dass es der Wille der Vertragspartner war, eine doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden (vgl. Philipp-Loukota-Jirousek, Internationales Steuerrecht, 61 GB…
…ist in dem Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind (VwGH vom 23.2.1994,92/15/0159). Diesfalls bestehe somit eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (vgl. zB Loukota, Internationale Steuerfälle, TZ 429 ff; Kotschnigg, ÖStZ 1992,84; VwGH 25.5…
…Lichte dieses Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines DBA ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragsstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer…
… eine nicht nur inhaltliche, sondern auch regionale Risikostreuung durch einen Standort außerhalb von Österreich; die internationale Geltung und Flexibilität des Finanzplatzes, wobei der Standort Jersey vereinfachte Vorschriften für Unternehmensgründung und -führung sowie die Abwicklung von Bankgeschäften biete; in Österreich wäre für die angestrebte Finanzierung eine…
…umständlich, spitzfindig oder schwerfällig, unnötig, überflüssig, widersinnig oder undurchsichtig ist und ihre wirtschaftlichen Ziele auf Nebenwegen erreicht. Einzige Erklärung für eine solche Gestaltung bleibt nur die Steuerumgehung (Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz 910, mwH). Rechtsmissbrauch wird regelmäßig auch bei Dienstleistungen über Basisgesellschaften, die in Steueroasengebieten errichtet…
…und dass die Gestaltung umständlich, spitzfindig oder schwerfällig, unnötig, überflüssig, widersinnig oder undurchsichtig ist und ihre wirtschaftlichen Ziele auf Nebenwegen erreicht. Einzige Erklärung für eine solche Gestaltung bleibt nur die Steuerumgehung (Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz 910, mwH). Gemäß § 23 Abs. 1 BAO sind Scheingeschäfte und…
…umständlich, spitzfindig oder schwerfällig, unnötig, überflüssig, widersinnig oder undurchsichtig ist und ihre wirtschaftlichen Ziele auf Nebenwegen erreicht. Einzige Erklärung für eine solche Gestaltung bleibt nur die Steuerumgehung (Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz 910, mwH). Rechtsmissbrauch wird regelmäßig auch bei Dienstleistungen über Basisgesellschaften, die in Steueroasengebieten errichtet…
…Beachtung der Normen eines dieses betreffenden Abkommens aufzulösen ist. Art. 4 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen, BGBl Nr. 390/1970…
…BGBl. Nr. 390/70 zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Vermeidung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen idgF dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus…
…46/1998), zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (in der Folge: DBA-USA), bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" im Sinne dieses…