…oder schwerfällig, unnötig, überflüssig, widersinnig oder undurchsichtig ist und ihre wirtschaftlichen Ziele auf Nebenwegen erreicht. Einzige Erklärung für eine solche Gestaltung bleibt nur die Steuerumgehung (Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz 910, mwH). Rechtsmissbrauch wird regelmäßig auch bei Dienstleistungen über Basisgesellschaften, die in Steueroasengebieten errichtet wurden, der…
…Der Fruchtgenuss beinhaltet den Anspruch auf den jeweiligen Jahresüberschuss der MBGesmbH. Die MHGesmbH verzichtet somit für die Laufzeit des Vertrages auf jegliche Gewinnausschüttung. Der Wert des Fruchtgenussrechtes wurde auf Basis des Jahresgewinnes 1994/95 ermittelt und mit S 888.000.000,- als Aktivposten in die…
…Abtretungen den Vorteil, dass durch die erfolgten Abtretungen internationale Forderungen und Verbindlichkeiten zum gleichen Unternehmen entstanden sind, die damit aufgerechnet werden konnten. Somit wurden die Schulden gegenüber Konzernunternehmen getilgt, ohne dass ein Geldfluss stattfinden musste. Als sozial verdeckte Gewinnausschüttung können lediglich Einkommensverwendungen angesehen werden, wie …
…bis Dezember 2003 wird in der gegenständlichen Berufung vorgebracht, dass neben einer Umsatzzuschätzung im Rahmen der Betriebsprüfung auch eine Reingewinnschätzung vorgenommen worden sei und diese gemeinsam mit der nicht abgeführten Umsatzsteuer als verdeckte Gewinnausschüttung an den Bw. angesehen und der 25%igen Kapitalertragsteuer unterworfen worden…
…Die Angaben hätten nicht ausgereicht, um internationale Firmenbuchabfragen erfolgreich durchführen zu können. Von der BP wäre bezüglich der nicht aufgeklärten Mittelzugänge der Verdacht der "Geldwäscherei" vermutet worden. Dieser nicht aufgeklärte Mittelzugang wurde von der BP als nicht erklärter Umsatz (bislang erklärte Umsätze in allen Streitjahren…
…richte, sei daher die Gewinnausschüttung zwingend im Jahr des Einlangens, und dies sei das Jahr 1995, zu erfassen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 sind Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen von der Körperschaftsteuer befreit. Eine internationale Schachtelbeteiligung liegt vor, wenn…
…Z." im Jahr 1995 nicht verzinst worden war. Die der Bw. entgangenen Zinsen stellten eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, die mit 35.600 S (8 % des Durchschnittsstandes von 445.000 S) zu bewerten sei (Tz 23a des Prüfungsberichtes). Im Zusammenhang mit drei Bareingängen auf dem betrieblichen…
…RV/2007-W/05, trug die Berufungsbehörde dem Finanzamt Waldviertel gemäß § 289 Abs. 1 BAO die Durchführung von Ermittlungen - unter Inanspruchnahme internationaler Amtshilfe - zum gewöhnlichen Aufenthalt des Bw. in den Monaten September und Oktober 1998, zum Vorliegen einer ständigen Wohnstätte des Bw. in Irland und…
…bzw. auf Informationen, die von Firmen zugekauft worden seien, die seit Jahrzehnten in diesen Bereichen international tätig seien. Auf das Ersuchen des Referenten, die einzelnen Firmen zu nennen, gab PL an: Die Übersetzungstätigkeit sei von der Firma S-Consulting (S-Consultig) in Wels zugekauft worden…
…der Körperschaftsteuer befreit. Insbesondere seien "Gewinnanteile jeder Art" aufgrund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften als Beteiligungserträge angeführt. Gemäß § 10 Abs. 2 KStG seien Gewinnanteile jeder Art aus einer internationalen Schachtelbeteiligung von der Körperschaftsteuer befreit. Obwohl sowohl im § 10 Abs. 1 KStG als auch im § 10…
…3. Anrechnung der auf Gewinnausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften entfallenden ausländischen Körperschaftsteuer iHv € 526,40 auf die österreichische Körperschaftsteuer iSd VwGH-Erkenntnis 2008/15/0064 vom 17.4.2008. Die Berufung ist wie folgt begründet: ad 1) Ergebnisanteil X-Gesellschaftmit Sitz in der BRD: Die Bw…
…Bx sowie diverser y als Genussrechtsscheinzeichner der B. Die Zinserträge aus der Kreditvergabe blieben bei der Bf steuerlich unbelastet, ihre Ausschüttungen an die B wurden als unter die internationale Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG fallend ebenfalls steuerfrei belassen. Zeitraum 1995-2000 Die B gründete per 23…
…Leistungen im Durchschnitt 8 % in Rechnung gestellt worden. Es werde daher seitens der steuerlichen Vertretung festgestellt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung gegeben sei. Seitens des Finanzamtes wurden am 13. Oktober 2006 folgende Feststellungen hinsichtlich der steuerlichen Beurteilung des Bw. getroffen: Nach Ansicht der Finanzverwaltung hat der…
…2004 bestätigte das Finanzamt die Rechtsansicht des Bw. Am 31. März 2006 übermittelte das Central Liaison Office (in weiterer Folge CLO) des Bundesministeriums für Finanzen dem Finanzamt eine internationale Kontrollmitteilung der niederländischen Finanzverwaltung, wonach die Gesellschaft VBWB mit Sitz an der Adresse X in den…
…Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000 Stück "rückzahlbarer Vorzugsaktien" mit einem…
…Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000 Stück "rückzahlbarer Vorzugsaktien" mit einem…
…Die EACC war eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands. Sie wurde am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000 Stück "rückzahlbarer Vorzugsaktien" mit einem…
…welcher unrichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen ausweise. Die der Höhe nach nichtanerkannten Konsulentenhonorare stellten keinesfalls verdeckte Gewinnausschüttungen dar. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen würden daher richtig S 49.632,00 betragen und würde auf die Einkommensteuerschuld eine Kapitalertragsteuer in Höhe von S 50.292,00 anzurechnen sein…
…Rz 1517 der Körperschaftsteuer-Richtlinien festgehalten. In den EAS 985 und 1150 habe das BMF bereits mehrfach auf diese Anrechnungsverpflichtung hingewiesen: Falle nach der EAS-Auskunft 985 im Jahr des Bezuges von Gewinnausschüttungen aus der tschechischen Tochtergesellschaft bloß Mindestkörperschaftsteuer an, dann belaste diese im wirtschaftlichen…
…Rechtfertigungsgründe für eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit seien nicht zu erkennen. Die Kohärenz des österreichischen Steuersystems sei nicht beeinträchtigt, wenn eine Entlastung auch für ausländische Gewinnausschüttungen herbeigeführt werde. Auch ordne die Mutter-Tochter-Richtlinie nicht an, dass bei Beteiligungen bis 25%(10%) ausländische Beteiligungen schlechter zu…