…ihn, sondern auch für die Bf. entstanden. Es erhebt sich - auch wenn die innere Einstellung bei einer Anmeldung als reine Tathandlung nicht von Relevanz ist - im Hinblick auf den zugrundegelegten Sachverhalt doch die Frage, ob aus der Sicht des Inhaltes der niederschriftlichen Ausführungen des Z…
nicht vor. Sofern die Fahrzeuge mit denen diese Verkehrsdienste durchgeführt werden, einen hohen Stand der Technik hinsichtlich Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen (dies ist durch technische Fahrzeugberichte für Busse und ein Kontrolldokument nachzuweisen - Art. 7 Abs. 2), unterliegen Rundfahrten mit geschlossenen Türen, Absetzfahrten und Abholfahrten nicht…
…die Zollschuld nicht nur für ihn, sondern auch für die Bf. entstanden. Es erhebt sich - auch wenn die innere Einstellung bei einer Anmeldung als reine Tathandlung nicht von Relevanz ist - im Hinblick auf den zugrundegelegten Sachverhalt doch die Frage, ob aus der Sicht des Inhaltes…
…ihn, sondern auch für die Bf. entstanden. Es erhebt sich - auch wenn die innere Einstellung bei einer Anmeldung als reine Tathandlung nicht von Relevanz ist - im Hinblick auf den zugrundegelegten Sachverhalt doch die Frage, ob aus der Sicht des Inhaltes der niederschriftlichen Ausführungen des S…
…Es wird im § 1 Abs. 1 LVO somit das subjektive Element der Absicht der Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses vorausgesetzt. Da diese innere Einstellung nicht unmittelbar erkennbar ist, wird die Nachvollziehbarkeit dieser Absicht anhand objektiver Umstände verlangt. Diese objektiven Umstände ergeben sich aus § 2 Abs…
…der Gemeinschaft verpflichtet ist, das Zusammenleben mithin jederzeit lösbar ist. Bei der Beurteilung des Vorliegens der einer Ehe (einer eingetragenen Partnerschaft) gleichenden persönlichen Beziehung handelt es sich um den höchstpersönlichen Lebensbereich von Menschen. Auf die innere Einstellung zweier Menschen, die zusammen leben, lässt sich für…
…worden. Unbestrittene Tatsache sei, dass der Bf. an diesem Tag den gegenständlichen Ferrari von der Schweiz nach Österreich (Bregenz, Bodensee) selbst verbracht hat. Welche innere Einstellung der Bf. dabei hatte, sei unerheblich, zumal die Zollschuld schuldneutral entstehe. Ob er (das Fahrzeug) einführen wollte oder nicht…
…Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht nicht nachkam, ist die objektive Tatseite des § 33 Abs.1 FinStrG erfüllt. Was die subjektive Tatseite, also die innere Einstellung des Bw. zu dem Vorgang betrifft, führte dieser aus, der Meinung gewesen zu sein, dass für die legal in Polen erworbenen und…
…werden können und es sei ihm im Übrigen auch egal gewesen, woher die von ihm erworbenen Arzneiwaren stammten: Die (mit dieser Aussage manfestierte) innere Einstellung des Täters lässt eindeutig auf das Vorliegen von bedingtem Vorsatz iSd § 8 Abs.1 FinStrG schließen: In einem derartigen Fall…
…nicht anstreben, nicht einmal mit dem Eintritt des verpönten Erfolges rechnen, den Eintritt des Erfolges jedoch für möglich halten und einen solchen Erfolg auch hinzunehmen gewillt sein. Eine positive innere Einstellung, eine Bejahung dieses Ergebnisses der Handlung ist jedoch nicht erforderlich. Hinsichtlich der Abgabenhinterziehung nach §…
…nicht anstreben, nicht einmal mit dem Eintritt des verpönten Erfolges rechnen, den Eintritt des Erfolges jedoch für möglich halten und einen solchen Erfolg auch hinzunehmen gewillt sein. Eine positive innere Einstellung, eine Bejahung dieses Ergebnisses der Handlung ist jedoch nicht erforderlich. Hinsichtlich der Abgabenhinterziehung nach §…
…für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens notwendig, sowohl für die objektive (den äußeren Ablauf betreffend) als auch für die subjektive Tatseite (die innere Einstellung der handelnden Person dazu betreffend) ausreichende und nachvollziehbare Verdachtsmomente für die Verwirklichung eines Finanzvergehens zu besitzen (z.B. VwGH 19.2.2002…
…ansehe und einen solchen Erfolg hinzunehmen gewillt sei (vgl. VwGH 19.10.1987, 86/15/0120). Dabei sei keinesfalls eine positive innere Einstellung zur Verwirklichung des deliktischen Sachverhaltes bzw. eine Bejahung dieses Ergebnisses der Handlung erforderlich. Selbst eine bewusste Gleichgültigkeit stelle einen bedingten Vorsatz her…
…und Wahrheitspflicht) entsprechendes Verhalten setzt und sich mit dieser Möglichkeit (billigend) abfindet (vgl. § 8 Abs. 1 FinStrG). Kann auf eine derartige (innere) Einstellung (anhand des äußeren Erscheinungsbildes bzw. aus den Gesamtumständen der Tat) im Rahmen der freien Beweiswürdigung (vgl. § 98 Abs. 3 FinStrG) geschlossen werden…
…Rz 11 zu § 1 und dort angeführte Rechtsprechung). Der Wohnsitzbegriff ist objektiv. Auf die innere Einstellung kommt es nicht an. Auch die polizeiliche Meldung ist nicht ausschlaggebend. Die ständige Benützung der Wohnung ist nicht Voraussetzung für einen Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinn (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch…
…die Kenntnis bzw. deren nähere Umstände einerseits um die Verpflichtungen des § 21 Abs. 1 UStG 1994 und andererseits um das Eintreten der vorgenannten Abgabenverkürzungen bzw. die ebenfalls erforderliche innere Einstellung des objektiv iSd § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG tatbildlich Handelnden angeht, so kann anhand…
…sich aber dennoch zur Tat entschließt, weil er auch einen solchen Ablauf der Ereignisse hinzunehmen gewillt ist; eine positive innere Einstellung zur Verwirklichung des deliktischen Sachverhaltes bzw. eine Bejahung dieses Ergebnisses der Handlung ist dabei jedoch nicht erforderlich; insbesondere stellt allerdings auch bewusste Gleichgültigkeit bereits…
…nicht") sind die Umstände des Anlassfalles, insbesondere das Gesamtverhalten des Täters bzw. dessen sich letztlich aus der (äußeren) Aktenlage erschließende innere Einstellung zum objektiv feststellbaren Tathergang heranzuziehen. Aus der bisherigen, für das gegenständliche Beschwerdeverfahren maßgeblichen Erhebungssituation (Inhalt des Strafaktes zur angeführten StrNr., sowie Veranlagungsakt StNr…
…Liebhaberei fallen. Es wird im § 1 Abs 1 LVO somit das subjektive Element der Absicht der Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses vorausgesetzt. Da diese innere Einstellung nicht unmittelbar erkennbar ist, wird die Nachvollziehbarkeit dieser Absicht anhand objektiver Umstände verlangt. Diese objektiven Umstände ergeben sich aus §…
…vgl. § 4 Abs. 2 FinStrG). Auf die (für diese zusätzliche Qualifikation) notwendige innere Einstellung des Täters im Hinblick auf den geplanten Mittelzufluss aus der Tatbegehung ist gegebenenfalls anhand der konkreten Tat- und Täterumstände zu schließen. Gemäß § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich ua…