…nur in jenen besonderen Fällen vor, in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die - wie im Berufungsfall die obgenannten Rollstuhlgelkissen - wegen ihrer speziellen Beschaffenheit (zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Dies gilt im Übrigen auch…
…Ansatz brachte, wodurch sich eine Steuergutschrift im Ausmaß von insgesamt € 2.080,49 errechnete. Die Errichtung eines Balkonanbaues, der keine spezifisch nur für Behinderte geeignete Beschaffenheit oder individuelle Gebrauchsmöglichkeit habe, sowie die damit zusammenhängende Adaptierung des Eigenheimes, seien geradezu typische Fälle einer Vermögensumschichtung, die…
…vor. Laut RZ 824 liegt keine bloße Vermögensumschichtung vor, wenn Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit (z.B. Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (z.B. Prothesen, Seh- und Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Aus der beigelegten Bestätigung der Firma T.…
…in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer speziellen Beschaffenheit oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert hätten. Da die Kosten der Infrarotkabine zu einer Vermögensumschichtung geführt hätten und auch weder zwangsläufig noch außergewöhnlich erwachsen seien, seien diese Kosten mit dem Sinn…
…außergewöhnlichen Belastung. Keine bloße Vermögensumschichtung liegt jedoch vor, wenn Sachen angeschafft werden, die wegen ihrer Beschaffenheit (wie zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (wie zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34…
…der Verwaltungsgerichtshof nur in jenen besonderen Fällen vor, in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer speziellen Beschaffenheit (z.B. Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (z.B. Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Dies gelte im Übrigen auch für bestimmte…
…außergewöhnlichen Belastung. Keine bloße Vermögensumschichtung liegt jedoch vor, wenn Sachen angeschafft werden, die wegen ihrer Beschaffenheit (wie zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (wie zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34…
…der Verwaltungsgerichtshof zudem nur in jenen besonderen Fällen vor, in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer speziellen Beschaffenheit (zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Dies gilt im Übrigen auch für bestimmte Herstellungsaufwendungen…
…außergewöhnliche Belastung dar, weil ein entsprechender Gegenwert erlangt werde. Eine Ausnahme sei in der Beschaffung von Wirtschaftsgütern zu sehen, die aufgrund ihrer nur individuellen Gebrauchsmöglichkeit oder wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit keinen oder nur einen sehr eingeschränkten Verkehrswert hätten, das seien Prothesen, Seh- und Hörhilfen, Rollstühle.…
…Belastung führen. Keine bloße Vermögensumschichtung läge jedoch vor, wenn Sachen angeschafft würden, die wegen ihrer Beschaffenheit (wie zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (wie zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben würden (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988…
…Eine Ausnahme von der Gegenwerttheorie ist nur in jenen besonderen Fällen vor vorgesehen, in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer speziellen Beschaffenheit (zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Die Anschaffung der Infrarotwärmekabine…
…eine absetzbare außergewöhnliche Belastung nicht vorliege. Anders als bei behinderungsbedingten Anschaffungen von Wirtschaftsgütern, die wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit (z.B. Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (z.B. Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben, treffe dies für die Anschaffung von allgemein…
…Keine bloße Vermögensumschichtung liegt jedenfalls vor, wenn Sachen angeschafft werden, die wegen ihrer Beschaffenheit (zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Aufwendungen für den Erwerb von Wirtschaftsgütern stellen demnach dann keine außergewöhnliche Belastung dar…
…11). Keine bloße Vermögensumschichtung liegt jedenfalls vor, wenn Sachen angeschafft werden, die wegen ihrer Beschaffenheit (zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Ebenso sind Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung von Wohnraum außergewöhnliche Belastungen (vgl…
…oder sonstigen Wertverzehr, somit zu einer Vermögensminderung führen. Eine bloße Vermögensumschichtung liegt nicht vor, wenn Sachen angeschafft werden, die wegen ihrer Beschaffenheit (wie zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (wie zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben (vgl. Doralt, EStG, …
…oder sonstigen Wertverzehr, somit zu einer Vermögensminderung führen. Eine bloße Vermögensumschichtung liegt nicht vor, wenn Sachen angeschafft werden, die wegen ihrer Beschaffenheit (wie zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (wie zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben (Doralt, EStG, § 34…
…Belastung dar, weil ein entsprechender "Ggenwert" erlangt wird. Eine Ausnahme ist in der Beschaffung von Wirtschaftsgütern zu sehen, die aufgrund ihrer (nur) individuellen Gebrauchsmöglichkeit oder wegen ihrer spezifischen Beschaffenheit keinen oder einen nur sehr eingeschränkten Verkehrswert haben, das sind zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen, Rollstühle…
…der Verwaltungsgerichtshof zudem nur in jenen besonderen Fällen vor, in denen Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die wegen ihrer speziellen Beschaffenheit (zB Rollstühle) oder ihrer individuellen Gebrauchsmöglichkeit (zB Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) keinen oder nur einen eingeschränkten Verkehrswert haben. Dies gilt im Übrigen auch für bestimmte Herstellungsaufwendungen…
…Miete und Kauf'). Bei den Leasingverträgen unterscheidet man grundsätzlich zwischen Operating-/Investitions- und Finanzierungsleasing. Operating- oder Investitionsleasing liegt vor, wenn wirtschaftlich die vorübergehende Verschaffung der Gebrauchsmöglichkeit im Vordergrund steht; die Zurechnung der Wirtschaftsgüter ist regelmäßig nicht zweifelhaft. Dagegen kommt beim Finanzierungsleasing laut Doralt, Einkommensteuergesetz 1988…
…Auch dazu hat der europäische Gesetzgeber eine Vorgabe normiert. Nach Art 1 Abs 3 ComputerRL werden Computerprogramme geschützt, 'Wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien…