…in der ausgeführt wird, dass der Bw. erst am 17. Februar 2003 Geschäftsführer der W.GesmbH geworden sei, sodass ihn eine Haftung lediglich für Abgabenschulden treffen könne, deren Fälligkeit nach diesem Datum liege. Er anerkenne demnach lediglich eine Haftungsinanspruchnahme für Umsatzsteuer 2/2004 und lohnabhängige…
…1988 nur noch in solchen Fällen zukommen, in denen eine Eingliederung des für die Gesellschaft tätigen Gesellschafters in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft nicht klar zu erkennen wäre. Hievon wird in aller Regel aber nicht auszugehen sein, weil die Frage nach der Eingliederung des…
…waren, noch Dienstnehmer gemeldet gewesen seien. Den ausgestellten Rechnungen würden Angaben über Gerichtsstand, Firmenbuchnummer, Faxnummer Bankverbindung, Leistungszeitraum und (größtenteils) die genaue - branchenübliche Leistungsbeschreibung fehlen. Auch Grundaufzeichnungen würden nicht existieren. Wie auch in den anderen Fällen seien die Rechnungen mittels Schecks beglichen worden, wobei auch deren…
…Bw. durchgeführten Selbstberechnung abweichenden Bemessungsgrundlagen und Abgaben führten, weshalb deren Entscheidungsrelevanz nicht geleugnet werden kann, war die erstmalige Festsetzung der Abgaben begründet. Sie steht im Ermessen der Abgabenbehörde. Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen), müssen sich § 20 BAO zufolge in…
…und durch den Anstieg der betrieblichen Verbindlichkeiten finanziert worden seien. Dieser Stellungnahme waren 6 Berechnungsblätter als Beilagen angeschlossen, aus denen sich nach Ansicht des Finanzamtes die angegebenen Feststellungen ableiten lassen. Der steuerliche Vertreter der Bw. übermittelte dem UFS einen Schriftsatz, in dem darauf hingewiesen wurde…
…Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 führen. Gesellschafter der GmbH waren in den Streitjahren (siehe Firmenbuchauszug) Herr G mit 41%, sowie Herr M mit 30 % und Herr N mit 29%. Als handelsrechtliche Geschäftsführer (GF) fungierten in diesem Zeitraum die Gesellschafter A (er vertritt die Bw…
…bei der Abgabenbehörde kann nicht als nach Außen hin in Erscheinung tretend bezeichnet werden. II) Verwandtschaftsverhältnis zwischen Geschäftsführer und Gesellschafter der [Bw] Aus dem Firmenbuch war für das Finanzamt bekannt, wer Gesellschafter und Geschäftsführer der [Bw] war. Erst im Zuge der Außenprüfung wurde der Abgabenbehörde…
…in der [Bw]. Bei positivem Ausgang der aktuell noch nicht abgeschlossenen Patentprüfung wäre jedoch wiederum DI WK Patentinhaber und Erfinder. Zieht man abschließend den Fremdvergleich heran, so entspricht dieser Sachverhalt (Verzicht auf GF-Gehalt, jedoch Lizenzversteuerung iVm. Hälftesteuersatz unter Beachtung der oben angeführten Widersprüchlichkeiten) nicht…
…1988 nur noch in solchen Fällen zukommen, in denen eine Eingliederung des für die Gesellschaft tätigen Gesellschafters in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft nicht klar zu erkennen wäre. Hievon wird in aller Regel aber nicht auszugehen sein, weil die Frage nach der Eingliederung des…
…habe. Nach diversen Fristverlängerungen übersendete der steuerliche Vertreter der Bw. dem Unabhängigen Finanzsenat am 29.10.2004 folgende Vorhaltsbeantwortung: Das Gesellschafter- Verrechnungskonto des A und das Aufwandskonto "Geschäftsführerbezug" des A für die Jahre 1999-2003 wurden in Kopie übersendet. Das Jahr 1998 befände sich nicht…
…war, stellt sich durchaus die Frage, was das Entgelt für seinen Einsatz war. Rechnungen in denen die ARGE an die M.GmbH bzw. die H.GmbH für das eingelegte Know-how bzw. für die Vertretung nach außen hin etwas verrechnet hat, sind der Prüfung nicht…
…Tatbestandes des § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nur noch in solchen Fällen zukommen, in denen eine Eingliederung des für die Gesellschaft tätigen Gesellschafters in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft nicht klar zu erkennen wäre (vgl. VwGH 10.11.2004, 2003/13/0018…
…nach Übernahme der Geschäftsführung nach und nach entdeckt, dass die vorhandene Anlage das laut Buchhaltung eingekaufte Material gar nicht verarbeiten konnte. Aufgrund eines Hinweises hatte er begonnen die Bücher zu überprüfen und herausgefunden, dass sehr viele Barzahlungen für [Material_Y]abrechnungen verbucht waren, bei denen…
…weitere in § 9 BAO normierte Haftungsvoraussetzung - seitens des Bw. liege ebenfalls nicht vor. Mit Abschluss des Zusammenschlussvertrages im August 2002 sei die T-GesmbH als Komplementär (und GF) der 15 KEG`S ausgeschieden. Somit ende ab diesem Zeitpunkt die Verantwortlichkeit des Bw. als GF. Noch…
…EStG 1988 nur noch in solchen Fällen zukommen, in denen eine Eingliederung des für die Gesellschaft tätigen Gesellschafters in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft nicht klar zu erkennen wäre." In Pkt. 6 bezieht sich der Gerichtshof auf Basis der Überlegungen in den vorstehenden Punkten…
…nichts wissen konnte. Die Gesellschaft, bei der der Bw. Gesellschafter war, war eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nach dem GmbHG id damaligen Fassung galten folgende Bestimmungen: Die Gesellschaft wird gemäß § 19 GmbHG durch die von den Geschäftsführern in ihrem Namen geschlossenen Rechtsgeschäfte berechtigt und verpflichtet…
…Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung (§ 138 Abs. 1 BAO). Die Bw war schon im Prüfungsverfahren zum Beweis bzw. zur Glaubhaftmachung der betrieblichen Nutzung der Wohnung aufgefordert worden, in dem das Finanzamt sie aufforderte schriftlich bekannt zu…
…GmbHG bestellt worden war, legte die Bw nicht dar. Der prüfungsgestützten Feststellung des Finanzamtes, wonach bei gleichem Geschäftsgegenstand und annähernd gleichem Geschäftsumfang des Unternehmens weder Arbeitseinsatz noch Dienstbezüge des handelsrechtlichen Geschäftsführers der GmbH im mehrjährigen Vergleich reduziert worden seien, und somit nicht erkennbar werde worin…
…Unserer Ansicht nach wohnt diesen Ausgaben also das elementare Merkmal von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten inne, da nur durch ihre Begleichung die gegenwärtigen Einkünfte über den Zeitraum seither und vor allem in dieser Höhe (siehe Steuerakt der Folgejahre!) erzielt werden konnten. Wäre er damals nicht an…
…Bw. seit deren Bestehen bis 23.3.2006 als handelsrechtlicher Geschäftsführer (vgl. FB). Er war in dieser Zeit mit der Geschäftsführung und Vertretung der Bw. betraut. Bei der Wahrnehmung seiner Obliegenheiten war er laut der mit der Bw. abgeschlossenen Vereinbarung weder an feste Arbeitszeiten noch…