…Diesfalls stehe der Vorsteuerabzug auch dann nicht zu, wenn der Abgabepflichtige die Unternehmereigenschaft des Geschäftspartners überprüft hat und somit im guten Glauben die Rechtsbeziehung eingegangen ist. Die VG stellte am 12. März 2003 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch ein aussschließlich bei der Behörde zu suchendes Fehlverhalten erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und verbraucht worden sind. Diese Einwendung wäre nur dort zielführend…
…unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch ein aussschließlich bei der Behörde zu suchendes Fehlverhalten erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und verbraucht worden sind. Diese Einwendung wäre nur dort zielführend…
…weiteren Rückforderung der mangels eigenen Einkommens im guten Glauben verbrauchten Beihilfen bzw. vorläufig von der Einbringung Abstand zu nehmen. In einem weiteren Schreiben, datiert mit 13. August 2003, führt die Bw. aus, dass nach ihrer bereits bei der Vorsprache im Juli dieses Jahres geäußerten Auffassung…
…dass er in gutem Glauben gehandelt hätte (Haunold/Tumpel/Widhalm, SWI 2009, 360). Wenn mittlerweile die bloße UID-Nummernabfrage für die Gutgläubigkeit ausreiche, dann wäre es für die Bw. wohl schon himmelschreiend unbillig, ihr die gesamte Umsatzsteuer aufzubürden, im Hinblick auf die von ihr bereits…
…der Mitteilung des Finanzamtes vom 28. August 2006 angeführt. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und verbraucht worden sind. Diese Einwendung wäre nur dort zielführend, wo sich ein Rückforderungsanspruch auf die…
…Annahme, dass alles in Ordnung ist, sei, dass ihr bereits mit Bescheid vom 8. Februar 2006 die Familienbeihilfe rechtmäßig zugesprochen wurde und sie in der Annahme rechtmäßig und im guten Glauben zu handeln, noch in n blieb, bis ihre Tochter kräftig genug war, zu reisen…
…Der Bw. sei daher der Ansicht gewesen, dass er die Familienbeihilfe zu Recht erhalten habe. Zudem seien die betreffenden Beträge im guten Glauben verbraucht worden und habe seitens des Bw. nie die Absicht bestanden, diese zu Unrecht beziehen zu wollen. Der Bezug der Familienbeihilfe sei…
…dass auf Grund der steuerlichen Behandlung in den Vorjahren ein Vertrauensschutz erwachsen sei, der bei Nichtbeachtung den Berufungsführer finanziell überfordern würde, da das Einkommen in der Vergangenheit im guten Glauben über dieses verfügen zu können, verbraucht worden sei. Unter diesen Umständen sei es nicht angemessen…
…dass auf Grund der steuerlichen Behandlung in den Vorjahren ein Vertrauensschutz erwachsen sei, der bei Nichtbeachtung die Berufungsführerin finanziell überfordern würde, da das Einkommen in der Vergangenheit im guten Glauben über dieses verfügen zu können, verbraucht worden sei. Unter diesen Umständen sei es nicht angemessen…
…in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die Bf. beschäftige sich mit dem Verteilen und Einsammeln von ÖKO Boxen und bediente sich dabei bis zur Erstprüfung unstrittigerweise als Werkvertragsnehmer eingestufter dritter Personen, die nunmehr offenbar als Dienstnehmer eingestuft würden. Im guten Glauben seien - auch…
…den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben waren. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge (KAB) kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und verbraucht worden sind. Diese Einwendung wäre nur dort zielführend, wo sich ein Rückforderungsanspruch auf die Normen…
…zur Herausgabe bzw. Weitergabe der im guten Glauben und in der Meinung, dass es seine Mieten seien und daher von ihm schon versteuert worden seien, habe er im Jänner 2008 beim Teamleiter des Finanzamtes vorgesprochen und ihm an Hand des Urteiles erläutert, dass er die…
…Auszahlung der Familienbeihilfe durch ein aussschließlich bei der Behörde zu suchendes Fehlverhalten erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann auch nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und verbraucht worden sind. Diese Einwendung wäre nur dort zielführend…
…ersuche Sie, auf Grund der speziellen Umstände von einer Rückforderung der Beträge Abstand zu nehmen. Ich habe die Familienbeihilfe, die ich angeblich zu Unrecht bezogen habe, im guten Glauben verbraucht. Ich beziehe mich dabei auf den Paragraphen 26, Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes von 1967, in…
…ich mich nur mehr wundern bzw. davon fürchten, wieder in solch eine "Falle" zu geraten, in die ich im guten Glauben (bestärkt durch frühere positive Erledigung) geraten bin. Warum kann einmal etwas Recht sein und ein anderes Mal ist es Unrecht?? Als Beispiel für die…
…vorlägen, die eine Verschiebung der Abschichtung bzw. Kündigung zum Gegenstand hätten. Er habe im guten Glauben davon ausgehen können, dass eine derartige Vereinbarung zustande gekommen sei. Erst beim UFS sei daran gezweifelt und ihm keine Gelegenheit eingeräumt worden, noch weiteres Beweismaterial zur Stützung dieser Treuhanderklärungen…
…nicht im Stande sehen, weitere Haftungen einzugehen. Im Jahr 1998 sei eine renommierte Steuerberatungskanzlei herangezogen worden, um die Bw. zu beraten und die Steuern ordnungsgemäß zu berechnen. In diesen Gesprächen sei hervorgegangen, dass die Spenden der Ehrenkarten steuerfrei verwendet werden könnten. Im guten Glauben an…
…der im guten Glauben handelt. Weshalb der gutgläubig Handelnde berechtigt sein sollte, dieses sein eigenes Risiko auf einen Dritten, nämlich den Abgabengläubiger, zu überwälzen, ist nicht einsichtig. Bleibt der Leistungserbringer für den Abgabepflichtigen greifbar, werden sich unterlaufene Fehler in der Rechnungslegung im Innenverhältnis zwischen den…
…objektiven Sachverhaltselementen beruht und subjektive Momente wie Verschulden oder Gutgläubigkeit unbeachtet bleiben. Für die Rechtmäßigkeit der Rückforderung ist es daher unbedeutend, ob die Bw die bezogenen Beträge im guten Glauben bereits verbraucht hat. Das FLAG sieht in § 26 Abs. 4 die Möglichkeit der Oberbehörde vor…