…wenig kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden. Grundsätzlich wird von einer dem Alter des Kindes angemessenen Rechtspflicht ausgegangen. Arbeitsleistungen im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern sowie Adoptivkindern werden im Zweifel auf Grund familiärer Beistandspflichten erbracht, im Verhältnis zwischen anderen Verwandten, zB Geschwistern (OGH 05.10…
…entfallen, unter vorsätzlicher Verletzung der Bestimmungen der Art. 38 bis 41 Zollkodex normierten Gestellungspflicht vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht und hiedurch das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs.1 lit.a FinStrG begangen, eingeleitete Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zugunsten des Beschuldigten gemäß §§ 136, 157…
…vom 13. März 2013). Im Zweifel kann der Beschuldigten in diesem Zusammenhang kein Verschulden nachgewiesen werden. Veranlagung 2005 bis 2007: Mit der obgenannten Steuererklärung vom 19. Juni 2006 hat die Beschuldigte aber auch schon die Kommunikation mit dem österreichischen Fiskus zur Gänze eingestellt, obwohl sie…
…wenig kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden. Grundsätzlich wird von einer dem Alter des Kindes angemessenen Rechtspflicht ausgegangen. Arbeitsleistungen im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern sowie Adoptivkindern werden im Zweifel auf Grund familiärer Beistandspflichten erbracht, im Verhältnis zwischen anderen Verwandten, zB Geschwistern (OGH 05.10…
…in Höhe von 1.706,98 € berücksichtigt. Von den geltend gemachten Werbungskosten für Computer und dgl. seien Privatanteile im Betrag von 126,05 € (zusätzlich) ausgeschieden worden. Von sämtlichen EDV-Ausgaben sei ein Privatanteil von 20% ausgeschieden worden. Die Ausgaben für den Auslandssprachkurs (Italien…
…ist im Falle von gewährten Zahlungserleichterungen zu beachten, dass der Zahlungsaufschub zwei Jahre nicht überschreiten darf. Gemäß § 98 Abs.3 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel…
…Ausmaße, nicht völlig von der Hand zu weisen, sodass in gesamthafter Betrachtung für Zwecke des Finanzstrafverfahrens - im Zweifel zugunsten für ES - entsprechende Abschläge von den durch griffweise Schätzung ermittelten Bemessungsgrundlagen vorgenommenen werden müssten, womit man aber in gefährliche Nähe zu den Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer geriete…
…nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG waren im strafrelevanten Zeitraum mit einer Geldstrafe bis € 3.625,00 bedroht. Bei der Strafbemessung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Grundlage für die Bemessung der Strafe ist nach § 23 FinStrG die Schuld des Täters, wobei die…
…gemäß § 136 FinStrG im Zweifel zugunsten für B eingestellt. Seiner Entscheidung legte der Erstsenat folgende Feststellungen zugrunde [Ergänzungen des Berufungssenates in eckiger Klammer]: Der Beschuldigte B ist bis zur Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der X GmbH am 4. März 2008 deren alleiniger Vorstand…
…März 2003 bis März 2004 eine Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Höhe von insgesamt € 51.466,86 begangen, wird im Zweifel zugunsten des Beschuldigten gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 30. Oktober 2007…
…€ 42,69) ausgesetzt. Als Begründung wurde angeführt, dass aufgrund der bei Baumeister J.Sch. (J.Sch), durchgeführten Ermittlungen Zweifel an den im Bescheid vom 14. Jänner 2002 ausgewiesenen Bemessungsgrundlagen bestehen würden. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht Berufung, mit der Begründung, dass mittlerweile mit Berufungsvorentscheidung…
…8 Jahre zurückliegenden Vorgangs - nicht restlos aufklärbar waren, etwa der Verbleib der nach den damaligen Erhebungen und Aussagen auch schon vorher eingekauften Uhren, war doch aufgrund der nicht ausreichend verstärkten Verdachtslage das Finanzstrafverfahren nach dem strafrechtlichen Grundsatz "im Zweifel für den Beschuldigten" (§ 6 Abs. 2…
…8 Jahre zurückliegenden Vorgangs - nicht restlos aufklärbar waren, etwa der Verbleib der nach den damaligen Erhebungen und Aussagen auch schon vorher eingekauften Uhren, war doch aufgrund der nicht ausreichend verstärkten Verdachtslage das Finanzstrafverfahren nach dem strafrechtlichen Grundsatz "im Zweifel für den Beschuldigten" (§ 6 Abs. 2…
…abgaben nicht spätestens bis zum 5. Tag nach jeweils eingetretener Fälligkeit entrichtet hätte. Es war daher, entsprechend der Bestimmung des § 98 Abs. 3 FinStrG, im Zweifel zu Gunsten der Bw. zu entscheiden und mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 FinStrG vorzugehen. Wien, am 21. April 2009
…Transport durch die vorstehend angeführte Firma beteiligt war. Weiters wurde festgestellt, dass, im Zweifel zugunsten des Angeklagten, bei der Berechnung der Eingangsabgaben für die insgesamt 52.800 Stangen Schmuggelzigaretten von Zigaretten der Marke Superkings auszugehen ist. Mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 19. Februar 2002…
…Transport durch die vorstehend angeführte Firma beteiligt war. Weiters wurde festgestellt, dass, im Zweifel zugunsten des Angeklagten, bei der Berechnung der Eingangsabgaben für die insgesamt 52.800 Stangen Schmuggelzigaretten von Zigaretten der Marke Superkings auszugehen ist. Mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 19. Februar 2002…
…Vorsatzes im Tatzeitpunkt mit der für einen finanzstrafrechtlichen Schuldspruch erforderlichen Bestimmtheit im Lichte dieses dem Berufungssenat gegebenen gesetzlichen Auftrages nicht erweislich ist, ist der Berufung in diesem Umfang Folge zu geben und das anhängige Finanzstrafverfahren hinsichtlich der Monate Jänner bis Dezember 2002 im Zweifel zu…
…nicht eingereicht wurden und Vorauszahlungen nicht erfolgten, hat der Angeklagte nicht in Frage gestellt und konnte die diesbezüglichen Feststellungen auf die Mitteilungen des Finanzamtes Innsbruck im Zuge der Anzeigenerstattung gestützt werden. Der Schöffensenat hatte aber erhebliche Zweifel daran, dass der Angeklagte überhaupt Kenntnis davon hatte…
…gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; "bleiben Zweifel bestehen, so…
…einer Tätigkeit nach ihrem materiellem Schwerpunkt zu beurteilen ist. Das heißt, im Zweifel ist darauf abzustellen, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird. Nach den obigen Ausführungen trifft das beim Bw. zu…