…den Mittelpunkt der Lebensinteressen in O. habe und das Fahrzeug vom Bw überwiegend in Österreich genutzt werde, habe das in Rede stehende Kraftfahrzeug daher vom Bw als von einer Person mit Hauptwohnsitz im Inland ohne kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung Verwendung gefunden, weshalb eine widerrechtliche Verwendung nach…
…entsprechend § 37 KFG nur während eines Monates ab Einbringung des Fahrzeuges in das Bundesgebiet zulässig gewesen. Das Fahrzeug wurde hingegen länger als diese Frist im Inland genützt, womit die Notwendigkeit besteht, dieses im Inland zum öffentlichen Verkehr zuzulassen. Das Finanzamt hat daher zu Recht gemäß …
…eingebracht und länger als die nach dem § 82 Abs.8 KFG genannte drei Tages Frist im Inland genützt. Damit sind die Voraussetzungen für ein Kennzeichenentziehungsverfahren gegeben, ebenso die Notwendigkeit, das Fahrzeug im Inland zum öffentlichen Verkehr zuzulassen. Damit sind aber sowohl die Voraussetzungen für die…
…Im ggstdl Fall hat der Bw das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen 2009 in das Bundesgebiet eingebracht und im Inland nicht nur vorübergehend genutzt. Er ist daher der "Verwender" des Kfz. Allerdings hat der Bw vom 23.12.2008 - 19.4.2012 (nur) einen Nebenwohnsitz im…
…und für private Fahrten im Inland genutzt wurde. Dass die X GmbH entgegen seiner wiederholten Darstellung nicht die ausschließliche und überragende Bedeutung für sein Asienengagement haben konnte, zeigt auch der Umstand, dass sich der Bw. im Februar 2010 durch Veräußerung seiner Geschäftsanteile an die EFG…
…Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwende (nicht zwingend der Eigentümer!). Im Rahmen der Niederschrift zur Nachschau vom 01.06.2006 habe der Berufungswerber angegeben, dass er das gegenständliche im Eigentum seines Bruders befindliche Fahrzeug im berufungsgegenständlichen Zeitraum "zeitweise" im Inland genutzt habe…
…verpflichtet gewesen, das Fahrzeug im Inland zuzulassen, zumal das Fahrzeug auch außerhalb der Wintermonate wiederholt, länger dauernd - vgl. Servicerechnungen und Fotos, sowie die Anwesenheit des Fahrzeuges während der gesamten Dauer der Außenprüfung vom 21. Juli bis 8. August 2008 - im Inland genutzt worden ist. An…
…Inland genutzt wird, um das Kraftfahrzeug einer Unternehmung, so kann für den Gegenbeweis auch nachgewiesen werden, dass der Zulassungsbesitzer (das Unternehmen) von seinem Sitz im Ausland aus über das Kraftfahrzeug verfügt. Gelingt dieser Nachweis, ist nach § 40 Abs. 1 KFG der Standort des Kraftfahrzeuges im…
…Inland genutzt wird, um das Kraftfahrzeug einer Unternehmung, so kann für den Gegenbeweis auch nachgewiesen werden, dass der Zulassungsbesitzer (das Unternehmen) von seinem Sitz im Ausland aus über das Kraftfahrzeug verfügt. Gelingt dieser Nachweis, ist nach § 40 Abs. 1 KFG der Standort des Kraftfahrzeuges im…
…2001 mit dem Ausfuhrkennzeichen K-- angemeldet und am selben Tag in die Schweiz ausgeführt. In weiterer Folge wurde das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen im Inland genutzt. Die erste nachweisbare Nutzung des Fahrzeuges im Inland kann auf Grund einer Reparaturrechnung der Firma De, vom 15…
… 3a Abs. 10 Z 13 des Umsatzsteuergesetzes 1994 bezeichneten Leistung der Ort der Leistung gemäß § 3a des Umsatzsteuergesetzes 1994 außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, so wird die Leistung im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird. § 2. Als Telekommunikationsdienste gelten solche Dienstleistungen, mit denen Übertragung…
… 3a Abs. 10 Z 13 des Umsatzsteuergesetzes 1994 bezeichneten Leistung der Ort der Leistung gemäß § 3a des Umsatzsteuergesetzes 1994 außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, so wird die Leistung im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird. § 2. Als Telekommunikationsdienste gelten solche Dienstleistungen, mit denen Übertragung…
…der Ort der Leistung eines Telekommunikationsdienstes gemäß § 3a UStG 19944 außerhalb des Gemeinschaftsgebietes liege, zu einer Verschiebung ins Inland wenn die Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet werde. Die Verordnung basiere auf einer Entscheidung des Rates vom 17. 3. 1997 (97/210/EG) zur Ermächtigung…
…wenn das Fahrzeug im Inland länger als ein Jahr genutzt wird (§ 79 KFG). Hierbei ist zu beachten, dass die Frist nach der ständigen Rechtsprechung des UFS durch jeden Grenzübertritt unterbrochen wird und neu zu laufen beginnt. Im Ergebnis kann sich somit bei derartigen Fahrzeugen nur…
…Z 13 und 14 des Umsatzsteuergesetzes 1994 bezeichneten Leistung der Ort der Leistung gemäß § 3 a des Umsatzsteuergesetzes 1994 außerhalb des Gemeinschaftsgebietes , so wird die Leistung im Inland ausgeführt , wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird. § 2. Als Telekommunikationsdienste gelten solche Dienstleistungen, mit denen Übertragung…
…dass das Fahrzeug nicht überwiegend im Inland genutzt werde, durch entsprechende Nachweise für die überwiegende Verwendung im Ausland wie zB. Aufzeichnungen zu belegen. Die Bw legte daraufhin abermals Bestätigungen vor, nach denen die Unterfertigten angaben, dass sie das Fahrzeug regelmäßig im Hof der Familie der…
…was bedeutet, dass sich der Standort der Kraftfahrzeuge im Inland befindet. Dadurch, dass von der Berufungswerberin nicht nachgewiesen wurde, dass die Kraftfahrzeuge überwiegend von der F. S.r.o. genutzt wurden, konnte von ihr der Gegenbeweis, dass die Kraftfahrzeuge ihren Standort im Ausland haben, nicht…
…Bundesgebiet zulässig gewesen. Das Fahrzeug wurde hingegen länger als diese Frist im Inland genützt, womit die Notwendigkeit besteht, dieses im Inland zum öffentlichen Verkehr zuzulassen. Nach § 4 Abs 2 NoVAG ist im Fall der erstmaligen Zulassung (also auch bei widerrechtlicher Verwendung) derjenige Abgabenschuldner, für den…
…dass eine solche Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird und der Ort der sonstigen Leistung außerhalb des Gemeinschaftsgebietes liegt, ist die VO BGBI Nr. 383/2003 anzuwenden. Deren Anwendung bewirkt, dass sich der Ort der sonstigen Leistung ins Inland verlagert. Der Begriff der "Nutzung…
…die Fahrzeuge (gemeint: im Inland) betrieblich genutzt wurden (Fahrtenbuch), sage nichts darüber aus, an welchen Tagen sich die Fahrzeuge tatsächlich in Österreich befunden haben. Auch sei es nicht glaubhaft und fehle der Nachweis dafür, dass die Fahrzeuge, wenn sie nur kurzfristig nicht betrieblich genutzt wurden…