…vom 20. September 2000, Zl. 100/41278/2000-36, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Zeitraum vom 2. November 1995 bis 22. Juni 1996 wurden für die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (Bf.) als Empfängerin bei 19 Importen gefrorene, gewürzte Brat- bzw. Grillenten…
…vom 20. September 2000, Zl. 100/41278/2000-9, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Zeitraum vom 2. August 1995 bis 30. Oktober 1995 wurden für die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (Bf.) als Empfängerin bei 27 Importen gefrorene, gewürzte Brat- bzw. Grillenten…
…September 2000, Zl. 100/41278/2000, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Zeitraum vom 19. Juni 1995 bis 1. August 1995 wurden für die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (Bf.) als Empfängerin bei neun Importen gefrorene, gewürzte Brat- bzw. Grillenten der Warennummer 1602…
…vom Hauptzollamt Salzburg zu Recht als verjährt betrachtet worden. Bezüglich der gleichzeitig entstandenen Eingangsabgabenschuld der Einfuhrumsatzsteuer ist im Sinne der zitierten Verjährungsbestimmung zunächst zu untersuchen, ob es sich bei der gegenständlichen Einfuhrumsatzsteuer um eine hinterzogene Eingangsabgabe handelt, für die dann eine 10-jährige Verjährungsfrist vorgesehen…
…strafbar war. Dazu bestimmt der § 74 Abs.2 ZollR-DG, dass die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Eingangsabgaben 10 Jahre beträgt, wenn im Zusammenhang mit diesen Abgabenansprüchen ein ausschließlich vor einem Gericht oder einem Spruchsenat zu verfolgendes Finanzvergehen begangen wurde. Unter der Prämisse, dass der Eintritt der…
…März 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 26. Februar 2003, Zahl: aa, betreffend Eingangsabgaben nach der am 27. April 2006 in 9020 Klagenfurt, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Linz stellte mit Bescheid…
…Eingangs- oder Ausgangsabgaben). Im verfahrensgegenständlichen Fall war somit betreffend die Verjährungsfrist von Bedeutung, ob eine Hinterziehung von Eingangsabgaben vorlag. Bei der Frage, ob Eingangs- oder Ausgangsabgaben hinterzogen wurden, handelt es sich um eine Vorfrage (VwGH 07.12.2000, 2000/16/0083). Eine Vorfrage ist ein…
…zu vereiteln. Sie hat damit nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates vorsätzlich zum Schmuggel dieser Hosen beigetragen. Es handelt sich sohin bei den Abgaben des gegenständlichen Abgabenverfahrens um hinterzogene Eingangsabgaben. Das u.a. aus diesem Grund beim Landesgericht Linz anhängige Finanzstrafverfahren gegen Frau L. ist zwar…
…die Eingangsabgaben samt Säumniszuschlag fest. Im weiteren Verlauf des Abgaben- bzw. Berufungsverfahrens änderte sich die Rechtslage zur Verjährung neuerlich mit der 4. ZollR-DGNov 2001, BGBl. I 2001/61. Mit 1.7. 2001 bekam § 74 Abs.2 ZollR-DG folgende Fassung: "Die Verjährungsfrist bei hinterzogenen…
…der Größenordnung und der äußeren Erscheinungsform der Tat (dolus ex re). Auch die in § 53 FinStrG für eine Gerichtszuständigkeit festgelegten Wertbeträge sind überschritten. Da es sich gegenständlich somit um hinterzogene Eingangsabgaben im Sinne des § 74 Abs. 2 ZollR-DG handelt, ist die zehnjährige Verjährungsfrist anzuwenden…
…entstanden sei. Weiters sei zweifellos davon auszugehen, dass es sich im vorliegenden Fall einerseits um hinterzogene Eingangsabgaben handle und andererseits im Zusammenhang mit den entsprechenden Abgabenansprüchen ein ausschließlich vor einem Gericht oder Spruchsenat zu verfolgendes Finanzvergehen begangen wurde, obgleich die Strafbarkeit verjährt sei. Demnach betrage…
… 74 Abs. 2 ZollR-DG bestimme, dass die Verjährungsfrist für hinterzogene Eingangsabgaben zehn Jahre betrage, wenn ein ausschließlich vor einem Gericht oder einem Spruchsenat zu verfolgendes Finanzvergehen begangen worden sei. Ob eine Abgabe hinterzogen ist, sei eine Vorfrage. Ein rechtskräftiger Schuldausspruch sei für die Annahme…
…ihr hingegen nicht zu. Im verfahrengegenständlichen Falls sei davon auszugehen, es handle sich um hinterzogene Eingangsabgaben und im Zusammenhang mit den entsprechenden Abgabenansprüchen um ein ausschließlich vor einem Gericht oder einem Spruchsenat zu verfolgendes begangenes Finanzvergehen. Demnach betrage die Verjährungsfrist gemäß Art. 221 Unterabsatz 4…
…vertreten durch K., Rechtsanwältin, Adr, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs.2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 23. Dezember 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Organ des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener…
…Juni 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 23. Mai 2005, GZ. 800/03377/10/2005, betreffend Eingangsabgaben nach der am 13. Oktober 2006 in 9020 Klagenfurt, Dr. Herrmanngasse 3, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung…
…Juni 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 23. Mai 2005, GZ. 800/03377/09/2005, betreffend Eingangsabgaben nach der am 13. Oktober 2006 in 9020 Klagenfurt, Dr. Herrmanngasse 3, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung…
…Juni 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 23. Mai 2005, GZ. 800/03377/08/2005, betreffend Eingangsabgaben nach der am 13. Oktober 2006 in 9020 Klagenfurt, Dr. Herrmanngasse 3, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird…
…Vorfrage, ob im vorliegenden Fall im Rahmen eines Finanzvergehens Eingangsabgaben im Sinne des § 74 Abs. 2 ZoIlR-DG hinterzogen wurden, sei darauf zu verweisen, dass die Abgabenbehörde nach § 116 Abs. 1 BAO berechtigt ist, eine solche Rechtsfrage nach eigener Anschauung zu beurteilen. Hinterzogen bedeute, dass…
…die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 18. Mai 2006, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung nach der am 25. März 2009 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: 1.) Der mit der angefochtenen o.a. Berufungsvorentscheidung unverändert übernommene Spruch des Bescheides des…
…davon abhängig, dass im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen ein ausschließlich vor einem Gericht oder einem Spruchsenat zu verfolgendes Finanzvergehen begangen wurde (VwGH 18 September 2003, 2002/16/0220). In der Rechtssprechung gilt die Frage ob Eingangsabgaben hinterzogen wurden und daher die zehnjährige Verjährungsfrist des § 74…