…Umstände und rechtlicher Überlegungen sei die Rückforderung der auf dem Konto des Bw. eingelangten Familienbeihilfenbeträge und Kinderabsetzbeträge jedoch nicht gerechtfertigt: Die (Noch-)Ehefrau des Bw., welche als haushaltsführender Elternteil nach § 2 a Abs. 1 FLAG 1967 die für die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge anspruchsberechtigte Person ist…
…August 2008 die Familienbeihilfe für die gemeinsame Tochter S rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Geburt erhielt, und dass die Kindesmutter als haushaltsführender Elternteil zugunsten des Kindesvaters auf die Familienbeihilfe verzichtet hatte. Über die Berufung wurde erwogen: Sachverhalt: Die mj. S wurde 2006 in Österreich geboren…
…€, Kinderabsetzbetrag von: 700,80 €) ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgte direkt an A, weil die Bw als "haushaltsführender Elternteil" zu seinem Gunsten eine Verzichtserklärung nach § 2a FLAG 1967 abgegeben hat (Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe aus dem Jahr 2010, Mail des Finanzamts vom 13. November…
…Mitteilung, dass das Kindergartengeld laut vorgelegtem Bankauszug vom Bw. bezahlt worden ist, knüpfte das Finanzamt die Frage, ob sie (die Kindesmutter) aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit als haushaltsführender Elternteil die Kinder versorgen habe können. Die Kindesmutter bzw. Exgattin des Bw. sprach sich mit Schreiben vom 29…
…der Person des Kindes begründeten Drittpflege (vgl. Gitschthaler, aaO, und die dort zitierte Judikatur). Die Bw. als haushaltsführender Elternteil hat im vorliegenden Fall gemäß § 140 Absatz 1 ABGB ihren Unterhaltsbeitrag dadurch in natura erfüllt. Eine Verpflichtung darüber hinaus nach § 140 Absatz 2 zweiter Satz ABGB…
…eingebrachten Antrages auf (rückwirkende) Gewährung der Familienbeihilfe (Formular Beih 1) angeschlossen, auf welchem folgende mit 17. Dezember 2002 datierte Verzichtserklärung der Kindesmutter - als haushaltsführender Elternteil - aufscheint: "Ich verzichte auf die mir gemäß § 2a Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 vorrangig zustehende Familienbeihilfe für das angeführte Kind…
…dass dies so seine Ordnung habe. Über die rechtlichen Hintergründe seien sie nicht informiert gewesen. Hätten sie gewusst, dass seine Ehegattin diesen Antrag als haushaltsführender Elternteil stellen hätte können, hätten sie dies sicherlich gemacht. Sie seien der Ansicht gewesen, dass sie bei Änderung des Antragstellers…
…Haushalt der Mutter angehört, für den Rest des Monats dem des Vaters. Daraus ergibt sich, dass in Bezug auf den Monat September 2009 beide Elternteile die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für den Beihilfenanspruch erfüllten. Das Gesetz trifft keine ausdrückliche Aussage darüber, wessen Anspruch vorgeht, normiert aber in…
…des Überwiegensprinzips demjenigen zu, der für den längeren Zeitraum den Haushalt geführt hat (oder nach § 2a FLAG als Haushaltsführender vermutet wird). Somit ist festzustellen, dass in Bezug auf den Monat Juni die Kindesmutter die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für den Beihilfenanspruch erfüllt hat. Die Kinder gehörten ihrem…
…durch den haushaltsführenden Elternteil nach Prozentsätzen von der Einkommensbemessungsgrundlage des Unterhaltspflichtigen, weil sie die konkrete "Angemessenheit" des Unterhaltsbedarfes nach den "Lebensverhältnissen" der Eltern (§ 140 Abs. 1 ABGB) stärker berücksichtigt, die wiederum maßgeblich von den Einkommensverhältnissen geprägt sind, zugleich aber auf die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteiles …
…Es ist davon auszugehen, dass bei volljährigen Kindern (ausgenommen zB bei Pflegebedürftigkeit des Kindes) grundsätzlich keine Ortsgebundenheit des haushaltsführenden Elternteils mehr besteht. Der bloße Umstand eines wirtschaftlichen Nachteils ist für sich allein kein Grund für die Anerkennung von Aufwendungen im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung als…
…ein Zeitraum von zwei Jahren angesehen werden können. Die Beibehaltung des Wohnsitzes in Brno ist privat veranlasst. Es besteht bei volljährigen Kindern keine zwangsläufige Ortsgebundenheit des haushaltsführenden Elternteils. Die Mutter gehört laut Ihren Angaben nicht dem gemeinsamen Haushalt an (und ist das bloße Alter grundsätzlich…
…für den Zeitraum vom 10. Juni bis 31. Dezember 2010 ein. Die Lebensgefährtin des Bw. gab eine Verzichtserklärung des haushaltsführenden Elternteiles gemäß § 2a Abs. 2 FLAG zugunsten des antragstellenden Bw. ab. Der (im Zeitpunkt der Antragstellung bestehende) Wohnort des Bw. in Österreich war in [Adresse1…
…aufgehoben und unter gleichzeitiger Erlassung eines neuen Einkommensteuerbescheides 2008 die geltend gemachten Kosten für Familienheimfahrten nicht anerkannt. Als Kern der ausführlichen Begründung wurde angemerkt, dass bei volljährigen Kindern grundsätzlich keine Ortsgebundenheit des haushaltsführenden Elternteils mehr bestehe. Familienheimfahrten könnten aber nur dann als Werbungskosten anerkannt werden…
…unverändert. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 16. Mai 2008 beantragte der BW die Gewährung der Familienbeihilfe für seinen im Jänner 2006 geborenen Sohn. Eine Verzichtserklärung des haushaltsführenden Elternteiles ist ohne Anführung eines Namens datiert mit 15. Mai 2008 unleserlich unterschrieben. Im Antrag führte der BW aus…
…zumutbar sei. Eine bloße Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern reiche für sich allein nicht aus. Bei volljährigen, nicht pflegebedürftigen Kindern sei das haushaltsführende Elternteil nicht mehr ortsgebunden. Bloße wirtschaftliche Nachteile würden für sich allein kein Grund sein, Aufwendungen im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten anzuerkennen. Aufwendungen…
…auf Familienleistungen in Gesamthöhe von HUF 319.200 in Ungarn und verzichtete zugunsten des Bw. auf die ihr als haushaltsführenden Elternteil vorrangig zustehende österreichische Familienleistung. In einer E-Mail vom 19.1.2011 gab der Bw. einem Mitarbeiter des Finanzamtes bekannt: "...im Sinne unseres vorigen…
…welche ihre vorläufige Aufenthaltsberechtigung bescheinigen. Am 11. Juli 2008 stellte NN einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für die oben genannten Kinder. Der haushaltsführende Elternteil hat eine Verzichtserklärung abgegeben. Die Familienbeihilfe wurde rückwirkend ab November 2005 beantragt. In der Folge wurde eine Anmeldebestätigung für den…
…die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden sei, dass die Kinder mit der Bw. und dem Gatten im gemeinsamen Haushalt lebten und die Bw. der haushaltsführende Elternteil sei, folgendes aus: "Wenngleich die Flüchtlingseigenschaft erst mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 19.09.2006 zuerkannt wurde, so erfolgte die Zuerkennung…
…Juli 2001, und A.M., geboren am 25. September 2004). Die Ehepartnerin des Bw. gab die Verzichtserklärung des haushaltsführenden Elternteiles auf die ihr gemäß § 2a Abs. 1 FLAG 1967 vorrangig zustehende Familienbeihilfe für die Kinder zugunsten des Bw. ab. Als Datum der Einreise nach Österreich…