…11. Februar 2005 beantragte der damalige Steuerberater die Vorlage der Berufung an die II.Instanz und stellte einen Antrag auf mündliche Verhandlung. Er ergänzte die Berufung wie folgt: Der Bw sei hauptberuflich Vortragender beim X Oberösterreich. Aufgrund der Schwerpunkte seiner Vortragstätigkeit (EDV inklusive Betriebssysteme, Netzwerktechnik…
…- Landesakademie verwertet worden bzw. seien diese sogar Voraussetzung für den Einsatz als Vortragender gewesen. Außerdem werde der Bw. seine Vortrags - und Trainertätigkeit ab dem Kalenderjahr 2002 hauptberuflich ausüben. Das Finanzamt legte die Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vor. Mit…
…10.2009 Der Berufungswerber (im folgenden "der Bw.") war im Berufungszeitraum hauptberuflich als Beamter bei der Stadtgemeinde D tätig. Nebenberuflich bezog er Einkünfte aus unselbständiger Arbeit als Lehrbeauftragter bei Fachhochschulen bzw. Universitäten in E-Bundesland und in F sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Vortragender…
…1/3 = 343,33 €, verteilt auf fünf Jahre). Auf ein Ergänzungsersuchen des Finanzamtes teilte der Berufungswerber dem Finanzamt mit, er sei als Trainer und Vortragender tätig. Da sein Arbeitgeber lediglich über ein Repräsentationsbüro und keine Arbeitsräume verfüge, benötige er für seine Tätigkeit ein…
…in Wien gelebt (er habe von 10 Jahren gesprochen). Mag. A sei eine ca. 44 jährige Dame gewesen, die als Professorin hauptberuflich in Wien gearbeitet habe. Sie hätte erzählt, dass sie schon viele Jahre in Wien lebe und auch dort verheiratet sei. JB habe im…
…dass der Bw. hauptberuflich als Lehrer für metallverarbeitende Berufe tätig sei und nebenberuflich als Vortragender sowie Künstler für Metallplastiken arbeite. Aus der nebenberuflichen Tätigkeit seien in den Jahren 1984 bis 2000 Umsätze und Gewinne/Verluste in folgender Höhe erzielt worden: | Jahr | Umsatz |…
…Gründung der X GmbH und auch noch laufend ausübt. Des weiteren ist anzuführen, dass Herr Dr. Name im Rahmen seines Einzelunternehmens als Vortragender nicht nur für die X GmbH, sondern auch für andere Unternehmen (z. B. Vortragshonorar A GmbH im September 2003 in Höhe von…
…abgesetzt werden. Der Bw., der im Jahr 2010 hauptberuflich beim Magistrat der Stadt Wien und nebenberuflich als Lektor an einer FH tätig war, machte mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 Werbungskosten iHv Euro 5.816,41 geltend. Im Zuge der durch die Abgabenbehörde erster…
…Jänner 2003 erzielte er auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einschließlich einer Abfertigung anlässlich der Beendigung seines Dienstverhältnisses und von Februar 2003 bis August 2004 erhielt er (mit Unterbrechungen) Arbeitslosengeld. Bei der gewerblichen Tätigkeit des Bw. handelte es sich um eine "journalistische und vortragende Tätigkeit", dh…
…Berufungswerberin wurde in einem eigenen Schreiben wie folgt dargestellt: Die berufliche Tätigkeit umfasse zwei Bereiche: 1. Hauptberuflich als Beratungslehrerin für verhaltensauffällige Schüler im Pflichtschulbereich: Dies bedeute, dass die Berufungswerberin in Linz an meist 3-4 Schulen beim Auftreten von Problemen (häufig im Zusammenhang mit Auftreten…
…vom 8. Februar 2010, die Privatanteile beim PC-Zubehör und beim Fax-Papier seien zu hoch angesetzt, weil er das Fax-Gerät ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit als Vortragender und Sachverständiger nutze. Ob er einzelne Ausgaben doppelt berücksichtigt habe, könne er nicht überprüfen, weil seine…
…P., der teilweise auf Honorarbasis tätig sei und als Schriftführer sei Herr B.G. tätig, der als Vertragender und für organisatorische Arbeiten hauptberuflich mit 30 Wochenstunden angestellt ist. Der Sitz des Vereins befinde sich im Wohnhaus der Familie S. . Das Büro sei mit dem der…
…wurden die Kurse von der Fa. W. veranstaltet und der Bw. fungierte lediglich als Vortragender. Bei den gleichen Ausgaben (im Vergleich mit den anderen Jahren, ausgenommen die Jahre 1989 bis 1992) und bei einer größeren Anzahl von Kursen (= höhere Einnahmen) kam es zu einem…
…über gewisse organisatorische Voraussetzungen wie Schulungsräume oder angemietete Räume. Lt. Statuten liege das Ziel in der beruflichen Fortbildung. Nahezu sämtliche Teilnehmer seien hauptberuflich Zahnärzte oder Dentisten, deren Ausbildung primär an der Universität erfolge. Er habe daher ein anderes Ausbildungsziel. Von den angebotenen Veranstaltungen werde nur…
…unterschrieben sein. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Vortragende beim WIFI Steiermark. Für das Jahr 2000 machte sie ua. Betriebsausgaben…
…1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Mag. Gottfried Warter und Johann-Peter Höflmaier als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen…
…3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Direktor Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 konfrontiert, wonach die Einkünfte natürlicher Personen, die für eine Bildungseinrichtung außerhalb eines Dienstverhältnisses als Lehrende oder Vortragende tätig sind und diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgesehenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, nichtselbstständige Einkünfte sind, die…
…vor allem im Zivilrechtsbereich aber auch im Verwaltungs- und Arbeitsrechts darstelle und nichts mit der Aneignung medizinischer Fachkenntnisse zu tun habe. Etwa 95% der Vortragenden seien Juristen. Dieser Universitätslehrgang werde von der Universität Linz (wissenschaftliche Leitung) in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Oberösterreich (organisatorische Leitung und…