…Zum Einwand, Formulierungen wie "im Namen der Gesellschaft" oder "wir" seien nicht notwendig, ist nur zu bemerken, dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH…
…die erst jetzt die Dienste der Bw in Anspruch nehme. Da die Bw nie im eigenen Namen, sondern stets im Namen der V GmbH auftrete, sei der Grad ihres ansonsten selbständigen Handelns unmaßgeblich. Diese Art von "Kundenbetreuung in Abstimmung mit der V" sei keine unecht…
…Zum Einwand, Formulierungen wie "im Namen der Gesellschaft" oder "wir" seien nicht notwendig, ist nur zu bemerken, dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH…
…Sache vorliegt. Zum Einwand, Formulierungen wie "im Namen der Gesellschaft" seien nicht notwendig, ist nur zu bemerken, dass gerade die gewählte Formulierung das entscheidende Kriterium dafür ist, ein Handeln im eigenen Namen von einem solchen im fremden Namen abzugrenzen. Gerade weil der Geschäftsführer einer GmbH…
…noch bestätigt, dass keine Vollmacht vorlag. Ein Mängelbehebungsauftrag war an den Rechtsmittelwerber nicht zu richten, da er objektiv die Prozesshandlung im eigenen Namen vornahm und auch in der Eingabe auf das Bestehen einer Vollmacht kein Bezug genommen wurde. Da eindeutig keine Stellvertretung vorlag, bestand gar…
…gegenüber nicht erkennbares Handeln im fremden Namen einer Qualifizierung als durchlaufender Posten nicht entgegenstehen muss. Nachdem im vorliegenden Fall die Berufungswerberin jedoch nicht im fremden Namen auftritt, sondern die Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen ihr und der Lotteriegesellschaft zustande kommen (Tätigwerden der Berufungswerberin somit im eigenen Namen)…
…durch Arbeitnehmer, Organe, offene Stellvertreter udgl vornehmen lässt, sind ihm zuzurechnen. Wird der Stellvertreter hingegen im eigenen Namen (verdeckte Vertretung) tätig, ist die Leistung dem Vertreter zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn dieser im Innenverhältnis auf fremde Rechnung arbeitet (Doralt-Ruppe, Steuerrecht, 7. Aufl., Bd…
…die Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt wird, sondern bedarf dies einer gesonderten Beurteilung anhand der tatsächlichen Umstände des Tätigwerdens. Auch die höchstgerichtliche Judikatur geht davon aus, dass es sich bei der Tätigkeit eines Finanzdienstleisters um die eines selbständigen Handelsvertreters handelt (vgl…
…2) Die Vertretung kann sein direkt, wenn der Vertreter im Namen und für Rechnung eines anderen handelt; indirekt, wenn der Vertreter in eigenem Namen, aber für Rechnung eines anderen handelt. ... (4) Der Vertreter muss erklären, für die vertretene Person zu handeln; er muss ferner angeben…
…2002/13/0104). "Umsätze eines Bordellbetriebes sind demjenigen zuzurechnen, der sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an die Leistungsempfänger erbringt. Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die vom Beschwerdeführer erbrachten Leistungen des Bordellbetriebes ist das Entgelt, das der einzelne Kunde für seinen Bordellbesuch aufgewendet hat" (VwGH…
…M. S. GmbH erfolgt. Diese Honorarnoten seien jedoch vom Gesellschafter H. W. persönlich, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gelegt worden. Die verrechneten Leistungen seien weder von der Bw. erbracht worden, noch habe jemals ein Vertragsverhältnis zwischen der OEG und der M. S. GmbH…
…Gründung einer Gesellschaft durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) ist das Handeln im Rahmen des Gesellschaftszweckes für sich allein keine Leistung an den Gesellschafter, auch wenn Gesellschaftszweck die Erfüllung von Aufgaben ist, die dem Gesellschafter obliegen. Tritt die Gesellschaft den Leistungsempfängern im eigenen Namen gegenüber…
…Umständen annehmen hätten müssen, dass das Unternehmen I = Bordell hinsichtlich des gesamten angebotenen Leistungsumfanges im eigenen Namen aufgetreten wäre, war die Annahme eines durchlaufenden Postens nicht möglich, weil hiefür ein Handeln im fremden Namen unerlässliche Voraussetzung wäre (siehe Punkt II, 3 der Prüfungsfeststellungen laut…
…dann muss ein Vertreter nach außen hin deutlich machen, dass er für einen anderen handelt. Fehlt es an dieser Offenlegung, dann gilt ein Vertreter als im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelnd. Dies muss bei Vornahme der Verfahrenshandlung feststehen. Bei der passiven Veredelung kommen…
…Umständen annehmen hätten müssen, dass das Unternehmen I = Bordell hinsichtlich des gesamten angebotenen Leistungsumfanges im eigenen Namen aufgetreten wäre, war die Annahme eines durchlaufenden Postens nicht möglich, weil hiefür ein Handeln im fremden Namen unerlässliche Voraussetzung wäre (siehe Punkt II, 3 der Prüfungsfeststellungen laut…
…nachgeordnete Ärzte, Konsiliarärzte und sonstige Erfüllungsgehilfen zu beauftragen. Auch die vom behandelnden Arzt beauftragten nachgeordneten Ärzte, Konsiliarärzte, Institute und sonstige Erfüllungsgehilfen handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bzw. im Namen und auf Rechnung des behandelnden Arztes, nicht aber der Y. Z. . Der behandelnde…
…Tätigkeit ausübe, in welcher die Besorgung aufgehe, als Konstrukt abgelehnt werden. Im vorliegenden Fall seien alle Leistungselemente innerhalb der Geschäftsbesorgung gleichwertig und auf die Erreichung des wirtschaftlichen Zieles - die Herstellung eines problemlosen Kontaktes zum ausländischen Broker im eigenen Namen - ausgerichtet und deshalb zusammengehörig. Die Bw…
…Weiterleitung nicht seine eigene, sondern eine fremde Schuld getilgt. Schon wenn festgestellt wird, dass eine der beiden Geldbewegungen (Vereinnahmung oder Verausgabung) im eigenen Namen des Unternehmers, wenn auch auf fremde Rechnung geschehen ist (zB beim Kommissionär), kann es sich nicht um einen durchlaufenden Posten handeln…
…weitere nachgeordnete Arzte, Konsiliarärzte und sonstige Erfüllungsgehilfen zu beauftragen. Auch die vom behandelnden Arzt beauftragten nachgeordneten Arzte, .Konsiliarärzte, Institute und sonstige Erfüllungsgehilfen handeln Im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bzw. imNamen und auf Rechnung des behandelnden Arztes, nicht aber der W. P. . Der behandelnde…
…Form von Kommissionsverträgen. Sondern es liegt sowohl vom Inhalt als auch von der rechtlichen Gestaltungsform (z.B. Gebundenheit des Kommissionärs an die Vorgaben des Kommittenten bei der Auftragsvergabe, handeln im eigenen Namen und auf fremde Rechnung, Verpflichtung des Kommissionärs der Bf. die Waren, wie vertraglich…