…vorgeben, sei hier sehr wohl auf die technische Zusammengehörigkeit Bedacht zu nehmen. Die von der Betriebsprüfung vorgenommene Berechnung habe zum Ergebnis geführt, dass Fahrzeugkombinationen mit einem höheren als dem höchstzulässigen Gesamtgewicht entstanden seien. Ob der Gesetzgeber eine Besteuerung auch in diesen Fällen beabsichtigt habe, sei…
…Avalanche 1500 und 2500 sind nur: mit oder ohne Allrad, 5,3 l oder 8,1 l Motor, unterschiedliches höchstzulässiges Gesamtgewicht und unterschiedliche Zuladung. Der Unabhängige Finanzsenat hatte bereits in zwei Berufungsverfahren zu beurteilen, ob ein Fahrzeug Chevrolet Avalanche 1500 umsatzsteuerlich als LKW oder PKW…
…würden, sei hier sehr wohl auf die technische Zusammengehörigkeit Bedacht zu nehmen. Die von der Betriebsprüfung vorgenommene Berechnung habe zum Ergebnis geführt, dass Fahrzeugkombinationen mit einem höheren als dem höchstzulässigen Gesamtgewicht entstanden seien. Ob der Gesetzgeber eine Besteuerung auch in diesen Fällen beabsichtigt habe, sei…
…kg), aber bis zu 5 Pferde (also rund 3500 kg) transportieren. Dem Eigengewicht des Fahrzeuges von 5300 kg steht - bei nur 2 zugelassenen Sitzen - ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 15000 kg gegenüber, also maximal 9500 kg Lastenbeförderung gegen 200 kg Personenbeförderung. Mit Bescheid vom 26. August…
…bei der Berechung der der Einschreiterin vorgeschriebenen Kraftfahrzeugsteuer abweichend von den Abgabenerklärungen für die in den bekämpften Bescheiden genannten Kraftfahrzeuge als Bemessungsgrundlage das in den jeweiligen Einzelgenehmigungen angeführte höchstzulässige Gesamtgewicht von 43.990 kg zugrunde gelegt hat. Die Behörde hat in ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt…
…höchst zulässiges Gesamtgewicht typisiert habe (damit Nutzlast 535 kg als Differenz zwischen höchst zulässigem Gesamtgewicht und Eigengewicht von 2.965 kg). Wäre die (nachträgliche, im Juni 2005 ohne Zutun bzw. ohne Kenntnis des Bf. erfolgte) Typisierung laut Herstellerangaben vorgenommen worden (4.165 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht…
…von Personen gebaut ist. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass das in der Berufung genannte "herstellerseitige Gesamtgewicht von 4.672 kg" nicht dem strittigen Fahrzeugmodell "Hummer H1 Turbo Diesel, Open Top", Baujahr 1997 entspricht, dessen höchstzulässiges Gesamtgewicht lt. aktenkundigem Einzelgenehmigungsbescheid vom 5. Juli 2006 lediglich…
… 1 Abs. 2 zweiter Satz KfzStG 1992 in der er von einer Steuerpflicht für Anhänger absehe , wenn deren Anzahl die der ziehenden steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen desselben Steuerschuldners übersteige, unmissverständlich zum Ausdruck, dass er die Vermeidung einer…
… 1 Abs. 2 zweiter Satz KfzStG 1992 in der er von einer Steuerpflicht für Anhänger absehe , wenn deren Anzahl die der ziehenden steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen desselben Steuerschuldners übersteige, unmissverständlich zum Ausdruck, dass er die Vermeidung einer…
…eingereichten Kraftfahrzeugsteuererklärung Kr 1 wurden insgesamt 8 Zugfahrzeuge (mit mehr als 3,5 t), darunter das Fahrzeug mit dem Kennzeichen KU1 mit dem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von 26 Tonnen (t), und die diesbezügliche Steuer mit gesamt € 10.076,16, des Weiteren 8 Anhänger samt…
…übermittelten "Fragebogen"). Beide Fahrzeuge sind im Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes aktiviert. Der Traktor ist als "Zugmaschine ab 25 km/h", mit dem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von 7,5 t, erstmalig zugelassen ab 25. März 1996 auf den Bw unter dem Wechselkennzeichen X; unter diesem Wechselkennzeichen ist…
…der Besteuerung der Kraftfahrzeuge und daher die Sattellast jeweils zu berücksichtigen. Hinsichtlich dieser Behauptung wurden seitens des Unabhängigen Finanzsenats Nachforschungen angestellt. Nach telefonischer Auskunft eines fachkundigen Mitarbeiters der Kfz-Überprüfungsstelle der oberösterreichischen Landesregierung gebe es sehr wohl Sattelzugfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 9 Tonnen…
…der Besteuerung der Kraftfahrzeuge und daher die Sattellast jeweils zu berücksichtigen. Hinsichtlich dieser Behauptung wurden seitens des Unabhängigen Finanzsenats Nachforschungen angestellt. Nach telefonischer Auskunft eines fachkundigen Mitarbeiters der Kfz-Überprüfungsstelle der oberösterreichischen Landesregierung gebe es sehr wohl Sattelzugfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 9 Tonnen…
…Gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG seien in die Vergleichsrechnung zur Ermittlung der steuerpflichtigen Anhänger nur die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen desselben Steuerschuldners heranzuziehen und die steuerfreien Sattelzugmaschinen gemäß § 2 Z. 14 KfzStG bei der "Überzähligkeitsberechnung" auszuscheiden. Im…
…ebenfalls einen Werkvertrag abgeschlossen, der (nur) in den folgenden Punkten von dem mit AN-1 abgeschlossen Werkvertrag abweicht: "Lt. Gewerbeschein: 1. Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen (mit Anhängern) deren höchstzulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500kg nicht übersteigt 2. Heben, Senken, Tragen von Lasten mit und ohne Einsatz von…
…2002, wurde am 16. Juli 2002 kundgemacht. Nach § 6 BStMG unterliegt die Benützung von Mautstrecken mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, der fahrleistungsabhängigen Maut. Das BStMG 2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 109/2002 trat am 1. Jänner…
…sind (Baldasty/Fasching/Praschek, Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur). Derartige Merkmale sind: 1. Höchstzulässiges Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen. 2. Ein einziger umschlossener Innenraum (Bereich), der einen Bereich für den Fahrer und die Passagiere aufweist und einen anderen Bereich umfasst, der wiederum sowohl für die…
…Bei dem gegenständlichen Fahrzeug sei aus dem Einzelgenehmigungsbescheid des Amtes der OÖ. Landesregierung ein Eigengewicht (Masse des fahrbereiten Fahrzeuges) von 2.785 kg und ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3.175 kg zu entnehmen. Daraus ergebe sich eine Verteilung des Ladegewichtes bei 5 Personen (x 70…
…dass nach § 1 Abs. 1 KfzStG der Kraftfahrzeugsteuer im Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen betrage, unterliegen würden. Werde für zwei oder drei Kraftfahrzeuge nur ein Zulassungsschein ausgefertigt (Wechselkennzeichen), so sei die Steuer nur für das Kraftfahrzeug…
…Personenbeförderungsunternehmen. Er erwarb im Mai 2003 sowie im Mai 2004 zwei Personenkraftwagen und zwar einen MB Sprinter 316 CDI (Höchst zulässiges Gesamtgewicht 3405 kg, 115 KW, laut Rechnung 13% NoVA: € 2.158,00) sowie einen MB Sprinter 313 CDI (Höchst zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg…