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UFSG RV/0103-G/10Kraftfahrzeugsteuer- überzählige Anhänger bzw. Sattelauflieger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2010

…vorgeben, sei hier sehr wohl auf die technische Zusammengehörigkeit Bedacht zu nehmen. Die von der Betriebsprüfung vorgenommene Berechnung habe zum Ergebnis geführt, dass Fahrzeugkombinationen mit einem höheren als dem höchstzulässigen Gesamtgewicht entstanden seien. Ob der Gesetzgeber eine Besteuerung auch in diesen Fällen beabsichtigt habe, sei…

UFSW RV/1860-W/06Vorsteuer für einen Chevrolet Avalanche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.12.2007

…Avalanche 1500 und 2500 sind nur: mit oder ohne Allrad, 5,3 l oder 8,1 l Motor, unterschiedliches höchstzulässiges Gesamtgewicht und unterschiedliche Zuladung. Der Unabhängige Finanzsenat hatte bereits in zwei Berufungsverfahren zu beurteilen, ob ein Fahrzeug Chevrolet Avalanche 1500 umsatzsteuerlich als LKW oder PKW…

UFSG RV/0406-G/05Feststellung der Anhänger, für die keine Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten ist. Hinterlegung der Kennzeichentafeln bei der Wirtschaftskammer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.04.2010

…würden, sei hier sehr wohl auf die technische Zusammengehörigkeit Bedacht zu nehmen. Die von der Betriebsprüfung vorgenommene Berechnung habe zum Ergebnis geführt, dass Fahrzeugkombinationen mit einem höheren als dem höchstzulässigen Gesamtgewicht entstanden seien. Ob der Gesetzgeber eine Besteuerung auch in diesen Fällen beabsichtigt habe, sei…

UFSW RV/3304-W/10Keine NoVA-Pflicht für einen als LKW einzustufenden Pferdetransporter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…kg), aber bis zu 5 Pferde (also rund 3500 kg) transportieren. Dem Eigengewicht des Fahrzeuges von 5300 kg steht - bei nur 2 zugelassenen Sitzen - ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 15000 kg gegenüber, also maximal 9500 kg Lastenbeförderung gegen 200 kg Personenbeförderung. Mit Bescheid vom 26. August…

UFSW RV/0389-W/06Anknüpfungspunkt für die Kraftfahrzeugsteuer ist das einzelne Kraftfahrzeug und nicht eine Fahrzeugkombination
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2010

…bei der Berechung der der Einschreiterin vorgeschriebenen Kraftfahrzeugsteuer abweichend von den Abgabenerklärungen für die in den bekämpften Bescheiden genannten Kraftfahrzeuge als Bemessungsgrundlage das in den jeweiligen Einzelgenehmigungen angeführte höchstzulässige Gesamtgewicht von 43.990 kg zugrunde gelegt hat. Die Behörde hat in ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt…

UFSL FSRV/0036-L/07Beschwerde gegen Verfahrenseinleitung wegen Hinterziehung von NoVA.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.08.2008

…höchst zulässiges Gesamtgewicht typisiert habe (damit Nutzlast 535 kg als Differenz zwischen höchst zulässigem Gesamtgewicht und Eigengewicht von 2.965 kg). Wäre die (nachträgliche, im Juni 2005 ohne Zutun bzw. ohne Kenntnis des Bf. erfolgte) Typisierung laut Herstellerangaben vorgenommen worden (4.165 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht…

UFSG RV/0240-G/09Hummer H1 Open Top in Pick-up Version - umsatzsteuerliche Qualifikation als Personenkraftwagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2011

…von Personen gebaut ist. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass das in der Berufung genannte "herstellerseitige Gesamtgewicht von 4.672 kg" nicht dem strittigen Fahrzeugmodell "Hummer H1 Turbo Diesel, Open Top", Baujahr 1997 entspricht, dessen höchstzulässiges Gesamtgewicht lt. aktenkundigem Einzelgenehmigungsbescheid vom 5. Juli 2006 lediglich…

UFSL RV/0708-L/08Behandlung von angemieteten Anhängern bei der Ermittlung der "überzähligen" Anhänger gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG 1992.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2009

… 1 Abs. 2 zweiter Satz KfzStG 1992 in der er von einer Steuerpflicht für Anhänger absehe , wenn deren Anzahl die der ziehenden steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen desselben Steuerschuldners übersteige, unmissverständlich zum Ausdruck, dass er die Vermeidung einer…

UFSL RV/0709-L/08Behandlung von angemieteten Anhängern bei der Ermittlung der "überzähligen" Anhänger gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG 1992
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2009

… 1 Abs. 2 zweiter Satz KfzStG 1992 in der er von einer Steuerpflicht für Anhänger absehe , wenn deren Anzahl die der ziehenden steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen desselben Steuerschuldners übersteige, unmissverständlich zum Ausdruck, dass er die Vermeidung einer…

UFSI RV/0042-I/06Sind an ausländische Unternehmer vermietete Anhänger in die Berechnung der "überzähligen Anhänger" einzubeziehen und damit von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.10.2007

…eingereichten Kraftfahrzeugsteuererklärung Kr 1 wurden insgesamt 8 Zugfahrzeuge (mit mehr als 3,5 t), darunter das Fahrzeug mit dem Kennzeichen KU1 mit dem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von 26 Tonnen (t), und die diesbezügliche Steuer mit gesamt € 10.076,16, des Weiteren 8 Anhänger samt…

UFSI RV/0071-I/03Kraftfahrzeugsteuerpflicht eines im Rahmen eines Holzschlägerungsunternehmens eingesetzten Traktors samt Anhänger ("Holzrückewagen")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2005

…übermittelten "Fragebogen"). Beide Fahrzeuge sind im Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes aktiviert. Der Traktor ist als "Zugmaschine ab 25 km/h", mit dem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von 7,5 t, erstmalig zugelassen ab 25. März 1996 auf den Bw unter dem Wechselkennzeichen X; unter diesem Wechselkennzeichen ist…

UFSL RV/0784-L/02Verringerung der Bemessungsgrundlage um die Sattellast bei Sattelzugfahrzeuge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…der Besteuerung der Kraftfahrzeuge und daher die Sattellast jeweils zu berücksichtigen. Hinsichtlich dieser Behauptung wurden seitens des Unabhängigen Finanzsenats Nachforschungen angestellt. Nach telefonischer Auskunft eines fachkundigen Mitarbeiters der Kfz-Überprüfungsstelle der oberösterreichischen Landesregierung gebe es sehr wohl Sattelzugfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 9 Tonnen…

UFSL RV/0783-L/02Verringerung der Bemessungsgrundlage um die Sattellast bei Sattelzugfahrzeuge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…der Besteuerung der Kraftfahrzeuge und daher die Sattellast jeweils zu berücksichtigen. Hinsichtlich dieser Behauptung wurden seitens des Unabhängigen Finanzsenats Nachforschungen angestellt. Nach telefonischer Auskunft eines fachkundigen Mitarbeiters der Kfz-Überprüfungsstelle der oberösterreichischen Landesregierung gebe es sehr wohl Sattelzugfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 9 Tonnen…

UFSL RV/0785-L/021. Verringerung der Bemessungsgrundlage um die Sattellast bei Sattelzugfahrzeugen 2. Steuerbefreiter Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…Gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG seien in die Vergleichsrechnung zur Ermittlung der steuerpflichtigen Anhänger nur die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen desselben Steuerschuldners heranzuziehen und die steuerfreien Sattelzugmaschinen gemäß § 2 Z. 14 KfzStG bei der "Überzähligkeitsberechnung" auszuscheiden. Im…

UFSW RV/2032-W/09Bauhilfsarbeiten - Dienstverhältnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2012Teil 1/2

…ebenfalls einen Werkvertrag abgeschlossen, der (nur) in den folgenden Punkten von dem mit AN-1 abgeschlossen Werkvertrag abweicht: "Lt. Gewerbeschein: 1. Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen (mit Anhängern) deren höchstzulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500kg nicht übersteigt 2. Heben, Senken, Tragen von Lasten mit und ohne Einsatz von…

UFSG RV/0621-G/08Kein Anspruch auf IZP (Investitionszuwachsprämie) wegen kurzer Nutzungsdauer und fehlender Unwägbarkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2012

…2002, wurde am 16. Juli 2002 kundgemacht. Nach § 6 BStMG unterliegt die Benützung von Mautstrecken mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, der fahrleistungsabhängigen Maut. Das BStMG 2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 109/2002 trat am 1. Jänner…

UFSW RV/0459-W/061. Normverbrauchsabgabepflicht für Fahrzeuge der Marke Hummer H2? 2. Umsatzsteuersatz für die Vermietung von Luxuslimousinen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2008

…sind (Baldasty/Fasching/Praschek, Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur). Derartige Merkmale sind: 1. Höchstzulässiges Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen. 2. Ein einziger umschlossener Innenraum (Bereich), der einen Bereich für den Fahrer und die Passagiere aufweist und einen anderen Bereich umfasst, der wiederum sowohl für die…

UFSL RV/0962-L/05Vorsteuerabzug eines Chevrolet Avalanche 1.500
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2006

…Bei dem gegenständlichen Fahrzeug sei aus dem Einzelgenehmigungsbescheid des Amtes der OÖ. Landesregierung ein Eigengewicht (Masse des fahrbereiten Fahrzeuges) von 2.785 kg und ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3.175 kg zu entnehmen. Daraus ergebe sich eine Verteilung des Ladegewichtes bei 5 Personen (x 70…

UFSK RV/0194-K/04Kraftfahrzeugsteuerpflicht bei Überschreiten der 3,5 Tonnen-Gesamtgewichtsgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2005

…dass nach § 1 Abs. 1 KfzStG der Kraftfahrzeugsteuer im Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen betrage, unterliegen würden. Werde für zwei oder drei Kraftfahrzeuge nur ein Zulassungsschein ausgefertigt (Wechselkennzeichen), so sei die Steuer nur für das Kraftfahrzeug…

UFSL RV/0143-L/061. Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für ein Taxi 2. Befreiung von der NoVA für ein Taxi
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2008

…Personenbeförderungsunternehmen. Er erwarb im Mai 2003 sowie im Mai 2004 zwei Personenkraftwagen und zwar einen MB Sprinter 316 CDI (Höchst zulässiges Gesamtgewicht 3405 kg, 115 KW, laut Rechnung 13% NoVA: € 2.158,00) sowie einen MB Sprinter 313 CDI (Höchst zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg…