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UFSF RV/0092-F/08Übersteigen die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs 1 und 2 die Freigrenze von 2.000 Euro, beträgt die Steuer unter Anwendung des § 67 Abs 12 6 % des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30 % des 2.000 Euro übersteigenden Betrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…2.075,66 minus SV-Beiträge Euro 102,74 ergibt 1.972,92 minus Euro 620 ergibt 1.362,82 x 6 %). Gemäß § 77 Abs 4 bzw § 41 Abs 4 EStG 1988 darf die Steuer jedoch höchstens 30 % des 2.000 Euro übersteigenden Betrages betragen…

UFSF RV/0335-F/09Sonstige Bezüge - Überschreitung des Jahressechstels; Werbungskosten - Aufteilung auf laufende und sonstige Bezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2010

…die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 die Freigrenze von 2.000 Euro, beträgt die Steuer unter Anwendung des § 67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages…

UFSF RV/0199-F/07Analog zu § 240 Abs 3 BA0 wurde im Zuge des Berufungsverfahrens der Lohnzettel korrigiert und bei der durchzuführenden Veranlagung dementsprechend berücksichtigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…67 Abs 12 6 % des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30 % des 2.000 Euro übersteigenden Betrages. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß § 69 Abs 2 und 3 gilt ein Siebentel der Bezüge als ein Bezug, der mit dem festen Steuersatz des …

UFSS RV/0203-S/13Zufluss von Nachzahlungen im Insolvenzverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2013

…sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 abzüglich der darauf entfallenden Beiträge gemäß § 62 Z 3, 4 und 5. Die Steuer beträgt 6 % der 620 Euro übersteigenden Bemessungsgrundlage, jedoch höchstens 30 % der 2000 Euro übersteigenden Bemessungsgrundlage. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß…

UFSW RV/1687-W/04Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug infolge Diebstahles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2007

…die Kassa einzuzahlen, und dadurch der S.S. einen Euro 2.000,00 nicht übersteigenden Schaden in Höhe der ihr von der Österreichischen Lotterien GesmbH. in Rechnung gestellten Beträge zugefügt." Die bereits wegen Betruges vorbestrafte Bw. wurde des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127…

UFSW RV/0339-W/06Gepfändete Beträge vermindern nicht das für die Mietzinsbeihilfe relevante Einkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2007

…monatlichen Betrages abgegolten. Der Abgeltungsbetrag ist bescheidmäßig in Höhe des Betrages festzusetzen, um den, auf einen Kalendermonat bezogen, der erhöhte Hauptmietzins das Vierfache des gesetzlichen Hauptmietzinses bzw. 0,33 Euro je Quadratmeter der Nutzfläche übersteigt. Sind gesetzlich unterhaltsberechtigte Kinder anspruchsberechtigt, so darf der Abgeltungsbetrag höchstens…

UFSL RV/1141-L/06Haftung des Geschäftsführers für im Wesentlichen im Zuge einer Außenprüfung festgesetzte Abgabenschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2008

…| Gesamtsumme (in Euro) | | 12.743,91 Nach Darstellung der allgemeinen Haftungsvoraussetzungen der §§ 9, 80 BAO führte das Finanzamt begründend aus, dass über das Vermögen der Primärschuldnerin, der Fa. H GmbH, mit Beschluss des Landesgerichtes A am 10. Oktober 2005 ein Konkursverfahren eröffnet…

UFSW RV/1381-W/03Keine Mietzinsbehilfe bei freier Vereinbarung des Mietzinses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2004

…April 2003 ist zu entnehmen, dass der Bw. die gegenständliche Wohnung an der Zustelladresse dieses Bescheides für die Zeit von 1. Mai 2003 bis 30. April 2008 gemietet hat. Punkt III des Vertrages lautet: "Als Mietzins wird ein Betrag von monatlich Euro 180,00 (EURO…

UFSI RV/0472-I/10Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit der CO2-Besteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2010

…g/km betragen, vermindert sich die Steuer um höchstens 200 Euro." III.) Der Ansicht des Bw., dass auch der Zuschlag nach § 6a Abs. 1 Z 2.b) NoVAG mit dem nach § 6 Abs. 3 leg.cit. errechneten Höchstbetrag begrenzt wäre, kann in Anbetracht des eindeutigen…

UFSL RV/0309-L/10Anwendbarkeit der Bonus-Malus-Regelung gemäß § 6a NoVAG 1991
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2010

…von 80 mg/km NOx einhalten und bei denen die partikelförmigen Luftverunreinigungen nicht mehr als 0,005 g/km betragen, vermindert sich die Steuerschuld um höchstens 200 Euro. 4. ......... (2) Die Summe der Steuerverminderungen gemäß Abs. 1 darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen…

UFSW RV/2507-W/09Normverbrauchsabgabe betreffend ein von einem Diplomaten erworbenes und sodann zugelassenes Kfz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2010

…Fahrzeuge im Sinne des § 2 Z 2, die mit Dieselmotoren angetrieben werden, gilt folgendes: Die Steuerschuld erhöht sich zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 30. Juni 2006 um 0,75% der Bemessungsgrundlage, höchstens um 150 Euro und ab dem 1. Juli 2006 um 1…

UFSW RV/0906-W/07Leistung eines Kommanditisten zur Abdeckung von Verlusten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2012

…Die Verlustabdeckung durch einen Kommanditisten stellt eine freiwillige Leistung im Sinne des § 2 Zi 4 KVG dar. Laut Kontoauszug wurden seitens Herrn Mag. AB am 30.9.2003 Euro 180.048,23 zur Abdeckung des negativen Verrechnungskontos an die KG geleistet und seinem Verrechnungskonto gutgebucht…

UFSK RV/0321-K/10Einbeziehung der in die (garantierte) Firmenpension eingerechneten laufenden deutschen Rente (12 mal jährlich, keine Sonderzahlungen) in das für die Besteuerung der Sonderzahlungen maßgebliche Jahressechstel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.03.2011

…die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 die Freigrenze von 2.000 Euro, beträgt die Steuer unter Anwendung des § 67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages…

UFSW RV/3049-W/09Bestreitung des inländischen Wohnsitzes und der inländischen Ansässigkeit iZm dem Progressionsvorbehalt für befreite Auslands-Entsendungs-Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2010

…die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 die Freigrenze von 2.000 Euro, beträgt die Steuer unter Anwendung des § 67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages...…

UFSW RV/2841-W/10Berechnung der sonstigen Bezüge bei Pflichtveranlagung gem. § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2011

…die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 die Freigrenze von 2.000 Euro, beträgt die Steuer unter Anwendung des § 67 Abs.12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages (…

UFSW RV/0704-W/06Eine Pflichtveranlagung kann nicht zurückgezogen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2006

…67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß § 69 Abs. 2 und 3 gilt ein Siebentel dieser Bezüge als ein Bezug, der mit dem festen Steuersatz des §…

UFSW RV/1821-W/10Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß § 69 Abs. 2 und 3 gilt ein Siebentel dieser Bezüge als ein Bezug, der mit dem festen Steuersatz des §…

UFSW RV/2394-W/06Gleichzeitiger Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2007

…67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß § 69 Abs. 2 und 3 gilt ein Siebentel dieser Bezüge als ein Bezug, der mit dem festen Steuersatz des §…

UFSW RV/2339-W/08Pflichtveranlagung bei mehreren bezugsauszahlenden Stellen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2008

…67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß § 69 Abs. 2 und 3 gilt ein Siebentel dieser Bezüge als ein Bezug, der mit dem festen Steuersatz des §…

UFSW RV/0665-W/08"Das Finanzamt als Schuldenfalle?"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß § 69 Abs. 2 und 3 gilt ein Siebentel dieser Bezüge als ein Bezug, der mit dem festen Steuersatz des §…