…2.075,66 minus SV-Beiträge Euro 102,74 ergibt 1.972,92 minus Euro 620 ergibt 1.362,82 x 6 %). Gemäß § 77 Abs 4 bzw § 41 Abs 4 EStG 1988 darf die Steuer jedoch höchstens 30 % des 2.000 Euro übersteigenden Betrages betragen…
…die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 die Freigrenze von 2.000 Euro, beträgt die Steuer unter Anwendung des § 67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages…
…67 Abs 12 6 % des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30 % des 2.000 Euro übersteigenden Betrages. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß § 69 Abs 2 und 3 gilt ein Siebentel der Bezüge als ein Bezug, der mit dem festen Steuersatz des …
…sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 abzüglich der darauf entfallenden Beiträge gemäß § 62 Z 3, 4 und 5. Die Steuer beträgt 6 % der 620 Euro übersteigenden Bemessungsgrundlage, jedoch höchstens 30 % der 2000 Euro übersteigenden Bemessungsgrundlage. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß…
…die Kassa einzuzahlen, und dadurch der S.S. einen Euro 2.000,00 nicht übersteigenden Schaden in Höhe der ihr von der Österreichischen Lotterien GesmbH. in Rechnung gestellten Beträge zugefügt." Die bereits wegen Betruges vorbestrafte Bw. wurde des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127…
…monatlichen Betrages abgegolten. Der Abgeltungsbetrag ist bescheidmäßig in Höhe des Betrages festzusetzen, um den, auf einen Kalendermonat bezogen, der erhöhte Hauptmietzins das Vierfache des gesetzlichen Hauptmietzinses bzw. 0,33 Euro je Quadratmeter der Nutzfläche übersteigt. Sind gesetzlich unterhaltsberechtigte Kinder anspruchsberechtigt, so darf der Abgeltungsbetrag höchstens…
…| Gesamtsumme (in Euro) | | 12.743,91 Nach Darstellung der allgemeinen Haftungsvoraussetzungen der §§ 9, 80 BAO führte das Finanzamt begründend aus, dass über das Vermögen der Primärschuldnerin, der Fa. H GmbH, mit Beschluss des Landesgerichtes A am 10. Oktober 2005 ein Konkursverfahren eröffnet…
…April 2003 ist zu entnehmen, dass der Bw. die gegenständliche Wohnung an der Zustelladresse dieses Bescheides für die Zeit von 1. Mai 2003 bis 30. April 2008 gemietet hat. Punkt III des Vertrages lautet: "Als Mietzins wird ein Betrag von monatlich Euro 180,00 (EURO…
…g/km betragen, vermindert sich die Steuer um höchstens 200 Euro." III.) Der Ansicht des Bw., dass auch der Zuschlag nach § 6a Abs. 1 Z 2.b) NoVAG mit dem nach § 6 Abs. 3 leg.cit. errechneten Höchstbetrag begrenzt wäre, kann in Anbetracht des eindeutigen…
…von 80 mg/km NOx einhalten und bei denen die partikelförmigen Luftverunreinigungen nicht mehr als 0,005 g/km betragen, vermindert sich die Steuerschuld um höchstens 200 Euro. 4. ......... (2) Die Summe der Steuerverminderungen gemäß Abs. 1 darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen…
…Fahrzeuge im Sinne des § 2 Z 2, die mit Dieselmotoren angetrieben werden, gilt folgendes: Die Steuerschuld erhöht sich zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 30. Juni 2006 um 0,75% der Bemessungsgrundlage, höchstens um 150 Euro und ab dem 1. Juli 2006 um 1…
…Die Verlustabdeckung durch einen Kommanditisten stellt eine freiwillige Leistung im Sinne des § 2 Zi 4 KVG dar. Laut Kontoauszug wurden seitens Herrn Mag. AB am 30.9.2003 Euro 180.048,23 zur Abdeckung des negativen Verrechnungskontos an die KG geleistet und seinem Verrechnungskonto gutgebucht…
…die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 die Freigrenze von 2.000 Euro, beträgt die Steuer unter Anwendung des § 67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages…
…die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 die Freigrenze von 2.000 Euro, beträgt die Steuer unter Anwendung des § 67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages...…
…die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 die Freigrenze von 2.000 Euro, beträgt die Steuer unter Anwendung des § 67 Abs.12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages (…
…67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß § 69 Abs. 2 und 3 gilt ein Siebentel dieser Bezüge als ein Bezug, der mit dem festen Steuersatz des §…
…67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß § 69 Abs. 2 und 3 gilt ein Siebentel dieser Bezüge als ein Bezug, der mit dem festen Steuersatz des §…
…67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß § 69 Abs. 2 und 3 gilt ein Siebentel dieser Bezüge als ein Bezug, der mit dem festen Steuersatz des §…
…67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß § 69 Abs. 2 und 3 gilt ein Siebentel dieser Bezüge als ein Bezug, der mit dem festen Steuersatz des §…
…67 Abs. 12 6% des 620 Euro übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30% des 2.000 Euro übersteigenden Betrages. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß § 69 Abs. 2 und 3 gilt ein Siebentel dieser Bezüge als ein Bezug, der mit dem festen Steuersatz des §…