…beabsichtigt und vereinbart war. Von einem tatsächlichen Grundstückswechsel bzw. einem Grundstücksübergang kann daher in diesem Zusammenhalt keine Rede sein, weshalb auch kein grunderwerbsteuerbarer Vorgang iSd GrEStG 1987 verwirklicht wurde. Der Berufung war daher Folge zu geben und spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 5. November 2010
…Hinblick auf den im Bescheid angegebenen Betreff von einem Erwerb von Grundstücken von Todes wegen ausgegangen wird, jegliche Begründung, aufgrund welcher Sachverhaltsannahmen/ -feststellungen die Behörde von einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang ausgeht, also inwiefern welche wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung (gegenüber dem Nachlass?) Grunderwerbsteuer auslösen. Weiters ist unklar…
…den Grund für das Eintreten des grunderwerbsteuerbaren Vorganges, sondern der Kaufvertragsabschluss zwischen der Bw. und N.N. als Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 GrEStG 1987 . Auch ist der Abschluss des Kaufvertrages als verkehrsteuerbarer Vorgang nicht in einem einheitlichen Willensakt gemeinsam mit der Entscheidung über die…
…den Grund für das Eintreten des grunderwerbsteuerbaren Vorganges, sondern der Kaufvertragsabschluss zwischen der Bw. und N.N. als Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 GrEStG 1987. Auch ist der Abschluss des Kaufvertrages als verkehrsteuerbarer Vorgang nicht in einem einheitlichen Willensakt gemeinsam mit der Entscheidung über die…
…weiter zurückliegende Ursache für den Rechtsvorgang bilden, sondern müsste zwischen dem grunderwerbsteuerbaren Vorgang (hier Baurechtsvertrag) und der Übertragung der Aufgabe in der Form bestehen, dass Letztere die Voraussetzung (den Grund) für das Eintreten des verkehrsteuerbaren Vorganges darstellt". Daraus ergibt sich, dass die Begünstigung nach Art…
…ab, dass die gegenständliche Liegenschaftsübertragung iSd Art 34 BudgetbegleitG unmittelbar durch die Übertragung der Aufgabe zur Entwicklung und Verwertung des in der Präambel näher bezeichneten Kaufgegenstandes veranlasst ist, sodass dieser Vorgang von der Grunderwerbsteuer, von Stempel- und Rechtsgebühren sowie Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit ist." 2…
…beträgt der jährliche Bauzins € 60.000,00 (in Worten Euro sechzigtausend), wertgesichert wie vorstehend in Abs 3). ....." Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurde der Berufungswerberin für diesen Vorgang mit Bescheid vom 7. Oktober 2008 die Grunderwerbsteuer mit € 37.800,00 vorgeschrieben…
…ist aber auch festzuhalten, dass diese Versäumnisse in der Berufungsvorentscheidung nachgeholt wurden. Auf Grund des Inhaltes der Berufungsvorentscheidung ist jedenfalls nachvollziehbar, welcher Sachverhalt aus welchen rechtlichen Erwägungen unter welchen grunderwerbsteuerbaren Vorgang subsumiert wurde. Nach § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG unterliegt ein Kaufvertrag oder ein…
…gilt als Erwerb der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Dieses Einheitsprinzip besagt, dass im Fall der gemischten Schenkung der Vorgang als Einheit aufzufassen ist und es zu keiner Zerlegung kommt. Vom Gesamterwerb werden die Entgeltsanteile abgezogen, in der Differenz zwischen Gesamterwerb und Entgelt liegt die…
…dass an den derzeitigen und künftigen stillen Reserven des von ihr eingebrachten Betriebes ausschließlich C. beteiligt ist, weshalb durch diesen Vorgang der Übertragung keine endgültige Verschiebung der stillen Reserven eintritt." Unter Punkt XI. 3) des Vertrages heißt es: "Tod der Kommanditistin Stirbt die Kommanditistin C. …
…1 Z. 1 GrEStG keinen Einfluss auf zwischen Herrn AM und dem Bw. verwirklichte grunderwerbsteuerbare Vorgänge haben kann. Gerade das "wirtschaftliche" gemeinsame Kaufen einer Eigentumswohnung durch zwei Personen, wobei nur eine Person gegenüber dem Verkäufer als Käufer auftritt, ist ein typischer Anwendungsbereich für die Verwirklichung…
…des Baurechtes ist. In seinem Erkenntnis vom 19.3.2003, 2002/16/0083 hat der Verwaltungsgerichtshof zu einem Fall der vorzeitigen rechtsgeschäftlichen Aufhebung eines Baurechtes ua. Folgendes ausgeführt: "Für die Steuerbarkeit dieses Vorganges treten in der Österreichischen Literatur Fellner (Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 3…
…| Frei gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 GrEStG | Aus der Verhältnisrechnung resultiert ein rein entgeltlicher und damit rein grunderwerbsteuerbarer Erwerb der Liegenschaften, weswegen für eine allfällige diesbezügliche Schenkungssteuer kein Raum verbleibt und auch kein Zuschlag gemäß § 8 Abs. 4 oder 5 ErbStG festzusetzen…
…Bereich der Grunderwerbsteuer gelten, dass sich die Amtshandlung auf konkrete grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge beziehen muss. Die Festlegung auf grunderwerbsteuerbare Vorgänge ab 1. Jänner 1987 lässt in keiner Weise den Rückschluss auf einen konkreten grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang zu. Die Behörde hat folglich während der Verjährungsfrist, die spätestens am…
…Liegenschaften durch Herrn O. an die Berufungswerberin zwar mittelbar, jedoch nicht unmittelbar mit der Betriebsübertragung in Zusammenhang. Diese mittelbar mit der Betriebsübertragung in Zusammenhang stehenden grunderwerbsteuerbaren Vorgänge sind jedoch nicht von der Begünstigungsbestimmung des § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG umfasst, sodass der angefochtene Bescheid…
…den Bauauftrag nachweislich erst einige Zeit nach Unterzeichnung der Vorvereinbarung mit Sonnenhaus direkt bei der Firma BZ- GmbH erteilt. Der Sachverhalt in Zusammenhang mit grunderwerbsteuerbaren Vorgängen wurde zwar ausführlich mit den Abgabepflichtigen diskutiert und erläutert, es konnte aber währenddessen in keine Unterlagen Einsicht genommen werden…
…den Bauauftrag nachweislich erst einige Zeit nach Unterzeichnung der Vorvereinbarung mit Sonnenhaus direkt bei der Firma BZB- GmbH erteilt. Der Sachverhalt in Zusammenhang mit grunderwerbsteuerbaren Vorgängen wurde zwar ausführlich mit den Abgabepflichtigen diskutiert und erläutert, es konnte aber währenddessen in keine Unterlagen Einsicht genommen werden…
…den Grund für das Eintreten des grunderwerbsteuerbaren Vorganges, sondern der Kaufvertragsabschluss zwischen der Bw. und N.N. als Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 GrEStG 1987. Auch ist der Abschluss des Kaufvertrages als verkehrsteuerbarer Vorgang nicht in einem einheitlichen Willensakt gemeinsam mit der Entscheidung über die…
…Einräumung dieses Grundbenützungsrechtes stellt keinen grunderwerbsteuerbaren Vorgang dar. Nur, wenn die Zustimmung zur Errichtung des Gebäudes in einer Form erfolgt, dass dadurch der Tatbestand des § 1 Abs.2 GrEStG- und zwar in Bezug auf das benutzte Grundstück- erfüllt ist, unterliegt schon dieser Vorgang der Steuer…
…15 Abs.3 GebG auf Hausverlosungen nicht anzuwenden sei, da es sich bei der Verlosung einerseits und dem Erwerb des Grundstückes andererseits um zwei getrennte [nicht idente] Vorgänge handle. Zu einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang komme es erst, nachdem das Gewinnlos gezogen worden sei und der Gewinner…