…beabsichtigt und vereinbart war. Von einem tatsächlichen Grundstückswechsel bzw. einem Grundstücksübergang kann daher in diesem Zusammenhalt keine Rede sein, weshalb auch kein grunderwerbsteuerbarer Vorgang iSd GrEStG 1987 verwirklicht wurde. Der Berufung war daher Folge zu geben und spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 5. November 2010
…der nachträglichen Erhöhung der Gegenleistung? Ist eine Abgabenerklärung auch dann elektronisch zu übermitteln, wenn es zu keiner Änderung der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage kommt? Lösung: Es liegt ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang vor, der elektronisch anzuzeigen ist; eine Abgabenerklärung ist (elektronisch) zu übermitteln. 1.4. Bemessungsgrundlage bei Zwischenerwerben Welche…
…Euro fest. Als Begründung gab das Finanzamt an: „Da eine Bereicherungsabsicht oder das „Inkaufnehmen“ einer Bereicherung auf Grund des Sachverhaltes nicht vorliegt, sehr wohl aber ein inländisches Grundstück übertragen wird, liegt ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang vor, bei dem eine Gegenleistung nicht vorhanden bzw. feststellbar ist. Bemessungsgrundlage…
…an die Käuferin (die Bf) kommt es zur Anteilsvereinigung. Da im Vermögen der x auch Liegenschaftsvermögen enthalten ist, liegt ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang vor. Im Schreiben vom xxx führt der Notar aus, dass eine elektronische Abgabenerklärung via FinanzOnline nicht möglich sei, da keine taugliche Eingabemaske bestehe…
…sei nicht nötig gewesen. Die Grundstücksnutzungsvereinbarung sei damals mündlich geschlossen worden. Die Errichtung des Superädifikats sei kein grunderwerbsteuerbarer Vorgang, da der Bf als Grundstücksnutzungsberechtigter Bauherr des zu errichtenden Wohnhauses gewesen sei. Der Bf habe die Anschaffungskosten für das Haus selbst getragen. 4. Mit Beschwerdevorentscheidung vom…
…Liegenschaft. Aufgrund dieser Nachstiftung kam es zu einer Anteilsvereinigung aller Anteile. Es liegt somit ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang gem § 1 Abs 3 Z 2 GrEStG 1987 vor. Gem § 4 GrEStG 1987 ist die Steuer bei Vorgängen gem § 1 Abs 3 GrEStG 1987 immer vom Grundstückswert zu…
…Vorgänge stattgefunden haben (wegen der Finanzierung), dann kann kein Anwendungsbereich für § 17 GrEStG vorliegen. Wenn kein Rechtsgeschäft geschlossen wurde, kann ich es auch nicht aufheben. Das Finanzamt ist allerdings der Ansicht, dass Erwerbsvorgänge stattgefunden haben, Kaufvertrag und Baurechtsvertrag. Auch eine Sicherungsübereignung ist ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang…
…95% an der Gesellschaft in der Hand des Vereines gehalten, durch einen danach erfolgten Rechtsvorgang verändert sich dieser Prozentsatz auf 100% (sogenannte "Eintrittssteuer ins neue Grunderwerbsteuersystem"). Es wurde daher ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang verwirklicht. § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 befreit den unentgeltlichen Erwerb eines…
…BFG 14.05.2019, RV/7102439/2019). Vorliegend ist ein Kaufvertrag/Bauträgervertrag, der den Anspruch auf ein inländisches Grundstück begründet, es ist somit ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang iSd § 1 Abs 1 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG) gegeben. Gemäß § 4 Abs 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert…
…BFG 14.05.2019, RV/7102439/2019). Vorliegend ist ein Kaufvertrag/Bauträgervertrag, der den Anspruch auf ein inländisches Grundstück begründet, es ist somit ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang iSd § 1 Abs 1 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG) gegeben. Gemäß § 4 Abs 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert…
…voraussetzt. Aber gerade das ist im beschwerdegegenständlichen Fall nicht gegeben. Wie bereits in der Bescheidbegründung und in der Beschwerdevorentscheidung ausgeführt, liegen zwei Rechtsvorgänge vor: zum einen ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang, zum anderen die entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit. Das vereinbarte Wohnungsrecht ist - soweit dafür ein Entgelt vereinbart…
…Rechtliche Beurteilung 2.1 Zu Spruchpunkt I. (Beschwerdeabweisung) Gegenständlich liegt ein Kaufvertrag vor, der den Anspruch auf ein inländisches Grundstück begründet, es ist somit ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang iSd § 1 Abs 1 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG) gegeben. Gemäß § 4 Abs 1 GrEStG ist die Steuer vom…
…Vorgänge stattgefunden haben (wegen der Finanzierung), dann kann kein Anwendungsbereich für § 17 GrEStG vorliegen. Wenn kein Rechtsgeschäft geschlossen wurde, kann ich es auch nicht aufheben. Das Finanzamt ist allerdings der Ansicht, dass Erwerbsvorgänge stattgefunden haben, Kaufvertrag und Baurechtsvertrag. Auch eine Sicherungsübereignung ist ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang…
…Hinblick auf den im Bescheid angegebenen Betreff von einem Erwerb von Grundstücken von Todes wegen ausgegangen wird, jegliche Begründung, aufgrund welcher Sachverhaltsannahmen/ -feststellungen die Behörde von einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang ausgeht, also inwiefern welche wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung (gegenüber dem Nachlass?) Grunderwerbsteuer auslösen. Weiters ist unklar…
…entspricht. ..............................................." Dieser Wohnungseigentumsvertrag wurde mittels elektronischer Abgabenerklärung zu ERFNR. XY/2015 eingebracht. Die Abgabenbehörde vertrat die Auffassung, es handle sich um einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang. Bemessungsgrundlage sei der gemeine Wert der abgetretenen Anteile. Aus den im Wohnungseigentumsvertrag dokumentierten Verkäufen wurde ein (abgerundeter) Durchschnittswert in Höhe von…
…den Grund für das Eintreten des grunderwerbsteuerbaren Vorganges, sondern der Kaufvertragsabschluss zwischen der Bw. und N.N. als Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 GrEStG 1987 . Auch ist der Abschluss des Kaufvertrages als verkehrsteuerbarer Vorgang nicht in einem einheitlichen Willensakt gemeinsam mit der Entscheidung über die…
…den Grund für das Eintreten des grunderwerbsteuerbaren Vorganges, sondern der Kaufvertragsabschluss zwischen der Bw. und N.N. als Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 GrEStG 1987. Auch ist der Abschluss des Kaufvertrages als verkehrsteuerbarer Vorgang nicht in einem einheitlichen Willensakt gemeinsam mit der Entscheidung über die…
…Grundeigentümer erlangt jedoch das Baurecht bei Erlöschen desselben nicht zurück. Aus seiner Sicht handelt es sich daher (in einer logischen Sekunde) um ein Gebäude auf fremdem Boden. UE ist daher dieser Vorgang grunderwerbsteuerbar. Als Bemessungsgrundlage ist die in § 9 BauRG genannte (oder eine hievon abweichende…
…Notar NOTAR dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (kurz FA) an, dass zwischen der GESELLSCHAFT und dem Bf. am 3. März 2010 ein grunderwerbsteuerbarer Rechtsvorgang, für den am 15. Dezember 2011 die Steuerschuld entstanden sei, verwirklicht worden sei. Bei den Daten zur Bemessungsgrundlage wurde…
…weiter zurückliegende Ursache für den Rechtsvorgang bilden, sondern müsste zwischen dem grunderwerbsteuerbaren Vorgang (hier Baurechtsvertrag) und der Übertragung der Aufgabe in der Form bestehen, dass Letztere die Voraussetzung (den Grund) für das Eintreten des verkehrsteuerbaren Vorganges darstellt". Daraus ergibt sich, dass die Begünstigung nach Art…