Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Bernhard Lang sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates…
…wenn sämtliche Schuldigkeiten, zu denen auch nach dem Finanzstrafgesetz verhängte Geldstrafen und Wertersätze gehören, abgedeckt sind. An dieser Beurteilung ändert das vom Bw. eingebrachte Ansuchen um gnadenweise Nachsicht im Sinne des § 187 FinStrG nichts. Der Berufungswerber übersieht in seinen Ausführungen, dass nach dem Finanzstrafgesetz primär…
…Gnadengesuch gemäß § 187 FinStrG an das Bundesministerium für Finanzen herangetragen werden. Es werde daher die Aufhebung des angefochtenen Bescheides in seiner Gesamtheit beantragt. Zu dem in der Beschwerde in Aussicht gestellten Antrag auf gnadenweise Nachsicht der im genannten Finanzstrafverfahren gegen den Bf. verhängten Geldstrafe gemäß…
…da helfend und korrigierend einzugreifen, wo die Möglichkeit des behördlichen Finanzstrafverfahrens nicht genügen. Die gnadenweise Nachsicht von rechtskräftig durch die Finanzbehörden verhängten Strafen bietet die Möglichkeit, etwaige Fehler bei der Entscheidung (Anmerkung: ein solcher wurde nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates in der zitierten Gnadenentscheidung bereits…
…die Zurückweisung einer Berufung gegen zwei Tagesauszüge zum Inhalt. Der diesbezügliche Hinweis in der Begründung geht daher mangels Relevanz für das gegenständliche Verfahren ins Leere. Die Erledigung des Antrages um gnadenweise Nachsicht der verhängten Geld- und Wertersatzstrafe nach § 187 Finanzstrafgesetz erfolgte bereits mit Bescheid des…
…Bf., trotz widriger Umstände dem Zahlungsanspruch zu entsprechen, kann jedoch möglicherweise einen berücksichtigungswürdigen Umstand im Sinne des § 187 FinStrG für die gnadenweise Nachsicht eines Teiles der rechtskräftig verhängten Geldstrafe darstellen, sofern es der Bf. gelingen sollte, trotz ihrer schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse zumindest einen Großteil der…
…mit einem Betrag von € 363,-- festzulegen sind. Der Berufung des Amtsbeauftragten ist daher kein Erfolg beschieden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Auf die nach Ansicht des Berufungssenates im gegenständlichen Fall gegebene Möglichkeit der Anwendung einer teilweisen gnadenweisen Nachsicht der Geldstrafe im Sinne des …
…€ 363,-- festzulegen sind. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Auf die nach Ansicht des Berufungssenates im Falle einer glaubhaften geplanten und tatsächlich in die Wege geleiteten Konsolidierung der Lebensverhältnisse des Beschuldigten gegebene Möglichkeit der Anwendung einer teilweisen gnadenweisen Nachsicht der Geldstrafe im Sinne des …
…festzulegen sind. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Anzumerken wäre abschließend, dass nach Ansicht des Berufungssenates im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen zur Gewährung einer gnadenweisen Nachsicht eines Teiles der verhängten Geldstrafe gegeben sein können, weshalb - nach Zeitablauf - eine entsprechende Antragstellung bei Darlegung des Zahlungswillens und…