…von der Abgabenbehörde I. Instanz angesetzte Wert nur aus einem Verkauf, der zudem nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustandegekommen sei, abgeleitet worden sei. In der Berufung wurden die Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat gestellt. Diese Anträge wurden mit…
…ist - der gemeine Wert zu Grunde zu legen. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei der Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die den Preis beeinflussen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse…
…ein gewogener Durchschnittswert und daher kein Höchstpreis. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, welcher im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (§ 10 Abs. 2 BewG). Gewöhnlicher Geschäftsverkehr ist der Handel, der sich bei Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Ausrichtung…
…vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrunde zu legen. Gemäß Abs. 2 dieser Gesetzesstelle wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu…
…Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen…
…Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen…
…orientierte. Der gemeine Wert, bei dem es sich um eine fiktive Größe handelt, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen und es kommt diesbezüglich auf die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr angewandten Handelspreise im Inland an, wobei gegebenenfalls Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen sind. Es ist grundsätzlich als…
…wurden. Der gemeine Wert, bei dem es sich um eine fiktive Größe handelt, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen und es kommt diesbezüglich auf die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr angewandten Handelspreise im Inland an, wobei gegebenenfalls Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen sind. Es ist grundsätzlich als…
…00 abgetreten. Aufgrund des Naheverhältnisses der beiden Verkäufer zu den beiden Käufern (beide Verkäufer seien alleinige Stifter dieser Stiftungen) sei ebenfalls darauf zu schließen, dass gegenständliche Verkäufe nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen seien. Diese seien ebenfalls nicht zur Gemeinen Wert-Ermittlung im Sinne des §…
…00 abgetreten. Aufgrund des Naheverhältnisses der beiden Verkäufer zu den beiden Käufern (beide Verkäufer seien alleinige Stifter dieser Stiftungen) sei ebenfalls darauf zu schließen, dass gegenständliche Verkäufe nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen seien. Diese seien ebenfalls nicht zur Gemeinen Wert-Ermittlung im Sinne des §…
…dem EU-Beitritt kannte man die Direktlieferanten noch nicht und griff daher auf Vermittler zu. Die allgemeine Üblichkeit dieser Vorgangsweise im Geschäftsverkehr kann auch von unabhängiger Seite bestätigt werden. Ergänzung zu ihrer Aussage: ... viel komplizierter. Steuerberater: Auf die Komplexität der Lieferkette hat man als Empfänger…
…müssen. Das bloße Vorhandensein einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Registrierung im Firmenbuch befreiten den Bw. nicht von der notwendigen Sorgfalt im Geschäftsverkehr. Demgemäß sei im Jahr 2006 eine Vorsteuerkürzung in Höhe von € 28.000,00 vorzunehmen (vgl. Tz 4 des Berichtes vom 5. Juni…
…00 abgetreten. Aufgrund des Naheverhältnisses der beiden Verkäufer zu den beiden Käufern (beide Verkäufer seien alleinige Stifter dieser Stiftungen) sei ebenfalls darauf zu schließen, dass gegenständliche Verkäufe nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen seien. Diese seien ebenfalls nicht zur Gemeinen Wert-Ermittlung im Sinne des §…
…00 abgetreten. Aufgrund des Naheverhältnisses der beiden Verkäufer zu den beiden Käufern (beide Verkäufer seien alleinige Stifter dieser Stiftungen) sei ebenfalls darauf zu schließen, dass gegenständliche Verkäufe nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen seien. Diese seien ebenfalls nicht zur Gemeinen Wert-Ermittlung im Sinne des §…
…und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Nach § 10 Abs. 2 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen…
…dass maßgebliche Bemessungsgrundlage der gemeine Wert iSd § 10 Bewertungsgesetz sei, dh der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis. Die eingewendete "Wertlosigkeit" widerspreche dem im Anbot von der übertragenden Firma angegebenen Preis wie auch dem Umstand, dass die Anlage dem folgend aktiviert worden sei. Mit Antrag vom…
…des Jahres 2005 belege aber das Vorliegen ungewöhnlicher Umstände. Auch im Hinblick darauf wäre von einem außenstehenden Dritten im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs niemals ein Preis von € 1,428.751 für den Geschäftsanteil bezahlt worden, zumal das Unternehmen im Jahr 2003 kurz vor der…
…legen........ Gemäß Abs. 2 leg.cit. wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht…
…dem gemeinen Wert anzusetzen seien. Dieser werde durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Die Berufung wurde mittels Berufungsvorentscheidung abgewiesen. Im Vorlageantrag wurde nochmals festgehalten, dass es nicht möglich sei, einen höheren Preis…
…nach § 13 Abs. 2 zweiter Satz GebG nicht aus "Verkäufen" abgeleitet werden. Bei einer Mehrzahl von Verkäufen hat die Abgabenbehörde- unter der Voraussetzung, dass diese Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu Stande gekommen sind (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 46…