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UFSG RV/0023-G/11Wiederaufnahme des Verfahrens: Unzulässigkeit bei Fehlen eines Verweises im Wiederaufnahmebescheid auf eine gesonderte Begründung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2011

…Tatsachen hervorgekommen seien, ohne diese Tatsachen darzulegen oder auf etwa einen Prüferbericht zu verweisen, in welchem sie dargelegt wären. Die gesonderte (ergänzende) Bescheidbegründung vom 15. Dezember 2006 betrifft lediglich die Wiederaufnahmebescheide vom selben Tag hinsichtlich der Einkommensteuer für 1999, 2000 und 2002. Daher erweist sich…

UFSI RV/0205-I/08Verspäteter Vorlageantrag bei Hinterlegung der Berufungsvorentscheidungen und der gesonderten Begründung zu diesen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.12.2012

…Die gesonderte Begründung zu den Berufungsvorentscheidungen wurde ebenfalls mit Rückschein versandt und dem Vermerk auf dem Zustellnachweis entsprechend am 11.3.2008 hinterlegt. Die Abholfrist begann am 12.3.2008. Nach § 17 Abs. 3 dritter Satz Zustellgesetz gilt die gesonderte Begründung daher am 12.3…

UFSL RV/0298-L/08Begründung als zwingender Berufungsinhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2009

…wenn nun die Unterlagen im Februar 2008 mit Stempel Februar 2007 bei der Bw. aufgetaucht sind. Im Übrigen stand der Bw. ohnehin die gesonderte Begründung des Finanzamtes vom 17. Juli 2007 zur Verfügung, sodass eine Auseinandersetzung mit den Schlussfolgerungen des Finanzamtes möglich und zumutbar war.…

UFSW RV/1065-W/06Verspätete Berufung, weil ohne Ankündigung einer ergänzenden Begründung im Bescheid, der Fristenlauf mit Bescheidzustellung beginnt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2008

…Bescheid, dass noch eine gesonderte Begründung ergeht, bewirkt eine Hemmung der Berufungsfrist bis die Begründung nachgereicht wurde oder die Mitteilung erfolgt ist, dass die Ankündigung als gegenstandslos zu betrachten ist (vgl. Ritz3, BAO § 245 Tz 8). Der Begründung eines Bescheides kommt keine normative Kraft zu…

UFSW RV/2230-W/06Zurückweisung der Berufung wegen Verspätung, Bescheid enthielt keine Begründung, Bw. stellte keinen Antrag auf Mitteilung der fehlenden Begründung; Schätzung fiktive Anschaffungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2006

…Erledigung einer Überprüfung dahingehend zu unterziehen, ob diese von einem Anbringen abweicht. Den Bescheiden ist auch ohne gesonderte Begründung zu entnehmen, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vom FA in einer anderen Höhe angesetzt wurden als von der Bw. erklärt wurde (siehe auch die…

UFSL RV/0181-L/071. Bestimmung des Ansässigkeitsstaates bei Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) 2. Begründungsmangel eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011Teil 3/4

…für viele VwGH 18. 12. 2008, 2006/15/0208). Die Wiederaufnahmebescheide der Jahre 2001 bis 2003 vom 19. Dezember 2006 verweisen in der Begründung auf den gesonderten mit 5. Jänner 2007 datierten Schriftsatz (siehe Punkt 4. 6. 5.). Darin wird angegeben, dass erst im Zuge…

UFSI RV/0397-I/06Vorliegen von Wiederaufnahmegründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2007

…dass eine gesonderte Begründung noch ergehen wird. Diese gesonderte Bescheidbegründung datiert vom 19. Dezember 2005. Die gesonderte Bescheidbegründung bezieht sich ihrem Wortlaut und ihrem Inhalt nach nur auf den Einkommensteuerbescheid 1999. Gegen die genannten Bescheide wurde mit Eingabe von 16. Jänner 2006 fristgerecht Berufung erhoben…

UFSI RV/0261-I/04Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens, Kursgewinn, Erfassung bei GmbH & CoKG im Rahmen der Feststellung gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…Die bisherige Feststellung wurde hiebei dahingehend abgeändert, dass die Gesamteinkünfte um S 1,036.700.- erhöht wurden. Gleichzeitig wurde die Einkünftetangente des G1 um den angeführten Betrag erhöht. Das Finanzamt begründete dies wie folgt (gesonderte Begründung v. 28.3.2003): "1. Sachverhalt: Mit Schreiben vom…

UFSF RV/0222-F/10Schätzung Hundezucht, Liebhabereiprüfung (Aufhebung unter Zurückverweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.09.2011

…ermittelt wurden, ob und inwiefern die Bp von dieser Schätzung abgewichen ist, wurde weder im Bp-Bericht noch in der gesonderten Begründung zu den Berufungsvorentscheidungen festgestellt und begründet. Zusammengefasst ist festzustellen, dass die den angefochtenen Bescheiden vom Finanzamt zu Grunde gelegten Besteuerungsgrundlagen (Umsätze / Vorsteuern, Einkünfte…

UFSF RV/0337-F/08Hälftesteuersatz für nicht entnommenen Gewinn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2011

…angeschlossen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Mai 2008 hat das Finanzamt der Berufung teilweise Folge gegeben und nunmehr einen Betrag von 10.601,34 € dem Hälftesteuersatz unterzogen. In der gesonderten Begründung vom selben Tag wurde nach Wiedergabe von Gesetzesbestimmungen (§ 11a Abs. 1 und 2 EStG…

UFSL RV/1094-L/05Zulässigkeit einer separaten Bescheidbegründung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.10.2011

… 299 BAO aufgehoben. In der Bescheidbegründung, die der Gesellschaft gesondert zuging und nachweislich von der steuerlichen Vertretung am 7. Juli 2005 übernommen wurde, wurde die Aufhebung ausführlich begründet ebenso erfolgte eine Begründung der Ermessensübung. 4. Mit gleichem Datum wurde ein neuer Umsatzsteuerbescheid für 2003 erlassen…

UFSL RV/0756-L/061) Anspruchszinsen 2) Zulässigkeit eines Vorlageantrages vor Ergehen einer Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2008

…2006 als unbegründet abgewiesen wurde. In diesem Zusammenhang hat das Finanzamt am 19. Juni 2006 gesonderte Begründungen zur Berufungsvorentscheidung betreffend den Einkommensteuerbescheid für 2002 und den Bescheid betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen an den Bw. zugestellt. Der Vorlageantrag vom 7. Juli 2006 richtet sich darauf…

UFSL RV/0707-L/04Zuwendung eines Fruchtgenuss- und Nutzungsrechtes an eine Privatstiftung, wobei sich der Stifter eine Option auf die einzelnen Teilleistungen zurückbehalten hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2006Teil 1/3

…Y. Verwaltungs GmbH & Co KEG kapitalisiert mit 3 gemäß § 16 BewG. In der gesonderten Begründung vom 14. November 2002 wurde noch ausgeführt: "Bisher wurde unter EN 373782/1997 die Stiftung der Ansprüche aus den Ausgedingsrechten an der "Y. Forsthof V. GmbH & Co KG" als Stiftung…

UFSI RV/0155-I/12Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2012

…sich sowohl gegen den ESt- Bescheid 2004 als auch gegen den Anspruchszinsenbescheid 2004 richtet, wurde lediglich mit inhaltlichen Einwendungen gegen den genannten Sachbescheid begründet. Eine gesonderte Begründung bezüglich der Anspruchszinsen erfolgte nicht (Pkt. 3. der Berufungsschrift). Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung…

UFSL RV/1013-L/07Zurückweisung eines nicht fristgerecht eingebrachten Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.08.2010

…die gegenständlichen Berufungsvorentscheidungen dem Berufungswerber am 15. Juni 2007 persönlich zugestellt. Die in der Berufungsvorentscheidung betreffend Einkommensteuer 2001 angesprochene gesonderte Begründung war laut im Akt befindlichen Rsb-Rückschein bereits am 8. Juni 2007 zugestellt worden. Mit Schreiben vom 13. Juli 2007 erhob der Berufungswerber in…

UFSL RV/0146-L/051. Zulässigkeit einer endgültige Festsetzung nach rechtsgrundloser vorläufiger Festsetzung 2. Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2006

…USt für das Jahr 1993 mit einer Gutschrift von 55.071,47 €. Dieser Bescheid hatte eine Nachforderung von 112,42 € zur Folge. In der dazu ergangenen gesonderten Begründung vom 3. Jänner 2005 führte das Finanzamt (FA) aus, dass ein endgültiger Bescheid erlassen wird…

UFSI RV/0222-I/06Anspruchszinsen, Bindung an die Höhe der im KöSt- Bescheid ausgewiesenen Nachforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2006

…Anspruchszinsenbescheid 2000 richtet, wurde lediglich mit inhaltlichen Einwendungen gegen die genannten Sachbescheide begründet. Eine gesonderte Begründung bezüglich der Anspruchszinsen erfolgte nicht. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung an den Unabhängigen Finanzsenat vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO…

UFSI RV/0295-I/05Die nach Ablauf der Berufungsfrist eingebrachte Berufung war gemäß § 273 Abs. 1 lit.b BAO zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2005

…steuerlichen Vertreter zugestellt. In der Begründung des Wiederaufnahmebescheides wurde ausgeführt, "die (zusätzliche) Begründung zu diesem Bescheid" werde gesondert zugehen. Die gesonderte Begründung wurde laut Rückschein (Rsa) am 14.12.2004 zugestellt. Gegen die angeführten Bescheide erhob der Abgabepflichtige durch seinen steuerlichen Vertreter Berufung. Die Berufung…

UFSI RV/0510-I/04Anspruchszinsen - Bindung an Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2005

…2000 richtet, wurde lediglich mit inhaltlichen Einwendungen gegen die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens begründet. Eine gesonderte Begründung bezüglich der Anspruchszinsen erfolgte nicht. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs…

UFSG RV/0951-G/11Zurückweisung einer Berufung mangels Bescheidwirkung der angefochtenen Erledigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…von einer nichtselbständigen Tätigkeit für die Y- Transport GmbH, die bis dahin einzige Auftraggeberin des Bw, ausging. Die gesonderte Begründung war an den Bw, zu Handen seiner steuerlichen Vertretung adressiert worden und bei dieser nachweislich am 27. Oktober 2011 eingelangt (aktenkundiger Empfang des Poststücks lt…