…ausreichende eigene Existenzmittel zur Verfügung, sondern erscheine der Lebensunterhalt nur durch die Sozialleistungen möglich. Sozialhilfe könne jedoch nicht als Grundlage für die Begründung des Mittelpunktes der Lebensinteressen im Sinne des § 2 Abs. 8 FLAG 1967 angesehen werden. Das faktische Vorliegen nachhaltig gesicherter, eigener Existenzmittel sei…
…ab und führte aus, dass aus den übermittelten Sachkonten nicht feststellbar sei, ob bzw. in wie weit gesicherte Existenzmittel vorliegen. Im rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag führte der Bw. aus, dass seine Frau Studentin sei und er selbständiger Taxiunternehmer. Nun lege er zum dritten Mal eine Einkommensbestätigung…
…die gewerbliche Tätigkeit der Bw. wurde ab 1.1.2008 ruhend gemeldet. Aus diesem Grund war das Vorliegen ausreichender eigener Existenzmittel zu prüfen und liegen im Zeitraum 2008 nachhaltig gesicherte eigene Existenzmittel nicht vor. Soweit die Bw. im Vorlageantrag vorbringt, der ebenso selbständig tätige Ehegatte…
…dem Berufungswerber Familienbeihilfe im gesetzlichen Ausmaß zuzusprechen sein. Soweit die Berufungsbehörde sich den gemeinschaftsrechtlichen Argumenten nicht anzuschließen vermag, wird - da eine gesicherte Rechtsprechung zur Gemeinschaftskonformität von § 3 Abs 2 FLAG in Bezug auf die Ansprüche von subsidiär Schutzberechtigten nach der Richtlinie 2004/83/EG sowohl…
…da die Bw. seit dem Jahre 2004 den Lebensgefährten pflegen würde und weiters versuche mit Aufnahmeprüfung vom 26.3.2007 in die Krankenpflegeschule des A. aufgenommen zu werden. Dem Antrag wurde weiters zum Nachweis der Existenzmittel und Krankenversicherung u. a. auch vom "Beratungszentrum Pflege und…
…drei Monate hier aufhielten, seien Österreichern und Österreicherinnen in Bezug auf den Familienbeihilfenanspruch grundsätzlich nur dann gleichgestellt, wenn diese unselbständig oder selbständig erwerbstätig seien bzw. über ausreichende Existenzmittel und über eine ausreichende Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügten. Gem. § 3 Abs. 1 und 2…
…unbegründet, rechtswidrig und unmenschlich, ist darauf hinzuweisen, dass die Amtspartei - wie oben schon erwähnt - den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zuerkannt hatte, weil keine nachhaltig gesicherten Existenzmittel vorliegen. Eine unbegründete Entscheidung ist somit nicht zu erkennen. Auch die Ansicht der Bw., die Berufungsvorentscheidung sei rechtswidrig, teilt…
…sie in Österreich selbständig oder unselbständig erwerbstätig seien und über ausreichende Existenzmittel und eine ausreichende Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügten. Im Hinblick auf die dargelegten Einkommensverhältnisse und die monatlichen Fixkosten könne nicht von nachhaltig gesicherten Existenzmitteln ausgegangen werden. Der als "Berufung" bezeichnete Schriftsatz…