RIS AI
26 359 Treffer1657 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0877-G/07Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der dem Gottesdienst einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft gewidmet ist, durch eine andere Körperschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2009

…gelangen, weil für sie gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 Bekenntnisgemeinschaftengesetz (BekGG) eine Anerkennung als gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft pro futuro nicht möglich sei. Es gebe jedoch eine Anzahl einzelner genannter Religionsgemeinschaften mit weit unter dieser Mitgliederzahl, die diesen Rechtsstatus bereits erworben haben. Demgegenüber…

UFSL RV/1326-L/08Kirchenbeiträge und Spenden als Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2009

…von ihm selbst bestätigt - eine gesetzlich anerkannte Bekenntnisgemeinschaft (Erwerb der Rechtspersönlichkeit mit Wirksamkeit vom 11. Juli 1998 mit Feststellungsbescheid GZ 7836/18-9c/98 vom 20. Juli 1998 gemäß Bundesgesetz BGBl. I Nr. 19/1998). Zahlungen an religiöse Bekenntnisgemeinschaften sowie gemeinnützige Vereine mit religiöser Zielsetzung…

UFSW RV/2688-W/02§ 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG ist auf inländische juristische Personen, die Zwecke von religiösen Bekenntnisgemeinschaften fördern, nicht anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…der Bw. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der Verein folgende Tätigkeiten: 1. Das Wirken…

UFSW RV/2220-W/02Religiöse Bekenntnisgemeinschaften erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Befreiung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…Mütterberatungsstelle, Boxsportverein, Abendschule, Dorfver-schönerungsverein, Lawinenschutzverein subsumiert werden und sie kann diese Reihe nicht als weiteres Beispiel ergänzen). Da die Bw. als religiöse Bekenntnisgemeinschaft weder eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft, noch eine inländische juristische Person ist, die ausschließlich ins des § 39 BAO gemeinnützige, mildtätige…

UFSW RV/0187-W/02Die Verbreitung eines bestimmten Glaubens ist nicht ausschließlich gemeinnützig iS der BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2004

…der Bw. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer Religions- und Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der Verein folgende Tätigkeiten: 1. Das…

UFSI RV/0158-I/08Ist religiöser Bekenntnisgemeinschaft die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG insbes. wg. "Gemeinnützigkeit" zuzuerkennen ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…Allgemeinheit nicht erfüllt wird, weil die erbrachten Leistungen an das Band der Mitgliedschaft zur Bw geknüpft bzw. dadurch eingeschränkt sind. Da sohin die Bw als religiöse Bekenntnisgemeinschaft weder eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft noch eine inländische juristische Person ist, die ausschließlich iSd § 39 BAO…

UFSW RV/2402-W/07Wann erfüllt eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd § 39 Z 5 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…zu den bestehenden gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie sonstigen Religionsgemeinschaften. Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehen für Religionsgemeinschaften folgende Möglichkeiten der rechtlichen Konstituierung a.) eine Anerkennung nach dem Gesetz betreffend Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. 68/1874, b.) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem…

UFSW RV/2484-W/12Beiträge an den Verein "Initiative Religion ist Privatsache" als Sonderausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2013

…Nach dem zitierten Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung des § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 könnten als Sonderausgaben aus dem Titel der Kirchenbeiträge nur Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaft abgezogen werden. Zahlungen an religiöse Bekenntnisgemeinschaften sowie gemeinnützige Vereine mit religiöser Zielsetzung seien jedoch…

UFSF RV/0422-F/07Sonderausgaben und Werbungskosten konnten nur aufgrund vorgelegter Belege und Beweismittel berücksichtigt werden. Beiträge zum Islamischen Kulturverein etc. stellen keinen Kirchenbeitrag gemäß § 18 Abs 1 Z 5 EStG 1988 dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007

…1 Z 5 EStG 1988 können als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften sind derzeit ua die islamische Glaubensgemeinschaft (BGBl Nr…

UFSW RV/0136-W/07Alleinverdienerabsetzbetrag bei eheähnlicher Gemeinschaft nach Scheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2007

…buddhistische Religionsgesellschaft und die syrisch orthodoxe Kirche. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit oder ohne religiöse Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Der Verein der polnischen Ingenieure in Österreich ist keine der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Die Mitgliedsbeiträge zu diesem können daher nicht…

UFSL RV/0718-L/05Neubildung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Auflösung eines das betreffende religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereins ist gem. § 2 Abs. 5 RRBG ein Rechtsformwechsel unter Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen; die Liegenschaftsübertragung vom Verein auf die religiöse Bekenntnisgemeinschaft führt zu keiner Grunderwerbsteuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe von "Privilegien…

UFSL RV/0721-L/05Neubildung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Auflösung eines das betreffende religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereins ist gem. § 2 Abs. 5 RRBG ein Rechtsformwechsel unter Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen; die Liegenschaftsübertragung vom Verein auf die religiöse Bekenntnisgemeinschaft führt zu keiner Grunderwerbsteuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…bilden würde. In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe…

UFSL RV/0717-L/05Neubildung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft unter Auflösung eines das betreffende religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereins ist gem. § 2 Abs. 5 RRBG ein Rechtsformwechsel unter Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen; die Liegenschaftsübertragung vom Verein auf die religiöse Bekenntnisgemeinschaft führt zu keiner Grunderwerbsteuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe von "Privilegien…

UFSS RV/0377-S/04Die Bestimmung des § 2 Abs. 5 RRBG ist auch auf einen mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten örtlichen Teilbereich einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft anzuwenden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2007

…bilden würde. In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe…

UFSW RV/3391-W/09Zuerkennung der Spendenbegünstigung gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 idF StRefG 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.03.2010

…der Bw., insbesondere dessen Rechtsgrundlage (Statuten), die gesetzlichen Voraussetzungen im Hinblick auf die Erfordernisse zum Vereinszweck und zur Vermögensbindung erfüllt, um als begünstigte Körperschaft anerkannt und in die Liste der begünstigten Spendenempfänger aufgenommen zu werden. Mit dem Steuerreformgesetz (StRefG) 2009, BGBl I Nr. 26/2009…

UFSW FSRV/0085-W/12Beschlagnahme von Unterlagen (Handakten, EDV-Dateien usw.) bei einem zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)03.04.2013Teil 1/2

…des Spruchsenates erwogen: Gemäß § 89 Abs. 3 lit. a FinStrG würden Beweismittel, auf die sich eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit erstrecke, bei dem zur Verschwiegenheit Verpflichteten der Beschlagnahme nur unterliegen, soweit begründeter Verdacht bestehe, dass dieser selbst Beteiligter, Hehler oder Begünstigender in Bezug auf…

UFSG RV/0680-G/05Gemeinnützigkeit eines Vereins, der eine private Bildungseinrichtung unterhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 1/2

…genannt werden. Die bloße Nennung eines begünstigte Zwecke verfolgenden Vereins mit gleichen oder ähnlichen Zwecken als Empfänger des Restvermögens ohne gleichzeitige Anordnung über die Verwendung des übertragenen Vermögens erfülle die gesetzliche Anordnung nicht. Weiters gefährde eine Begünstigung von Mitgliedern oder Dritte durch satzungsfremde bzw. unangemessene…

UFSW RV/1208-W/07Günstigkeitsvergleich bei KESt-Anrechnung bzw -Erstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2007

…März 2007 ein, mit der Angabe von Sonderausgaben / Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften iHv über 100 € (ESt-Akt Bl 12f/2002) Weiterer Verfahrensgang hinsichtlich 2003: Mit Schreiben vom 6. Juni 2006 (ESt-Akt Bl 7/2003) erhob die Bw Berufung gegen den…

UFSW RV/0895-W/13Berücksichtigung von Sonderausgaben für Wohnraumschaffung nur im Rahmen des Höchstbetrages des § 18 Abs. 3 Zif. 2 EStG 1988 möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2013

…das für Wohnraumschaffung aufgenommen wurde, sowie von Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von 100,-- €. Der Einkommensteuerbescheid 2012 erging zunächst am 22.2.2013 erklärungsgemäß und ergab eine Gutschrift von 392,00 €. Mit Bescheid vom 7.3.2013 wurde das…

UFSW RV/2742-W/12Vertreterpauschale neben Pendlerpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2012

…nbsp; Der Bw., von Beruf Vertriebsingenieur, beantragt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2011 als Sonderausgaben die Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von € 291,52, das Pendlerpauschale in Höhe von € 696,00 sowie das Werbungskostenpauschale des § 17 Abs…