…gelangen, weil für sie gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 Bekenntnisgemeinschaftengesetz (BekGG) eine Anerkennung als gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft pro futuro nicht möglich sei. Es gebe jedoch eine Anzahl einzelner genannter Religionsgemeinschaften mit weit unter dieser Mitgliederzahl, die diesen Rechtsstatus bereits erworben haben. Demgegenüber…
…von ihm selbst bestätigt - eine gesetzlich anerkannte Bekenntnisgemeinschaft (Erwerb der Rechtspersönlichkeit mit Wirksamkeit vom 11. Juli 1998 mit Feststellungsbescheid GZ 7836/18-9c/98 vom 20. Juli 1998 gemäß Bundesgesetz BGBl. I Nr. 19/1998). Zahlungen an religiöse Bekenntnisgemeinschaften sowie gemeinnützige Vereine mit religiöser Zielsetzung…
…der Bw. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der Verein folgende Tätigkeiten: 1. Das Wirken…
…Mütterberatungsstelle, Boxsportverein, Abendschule, Dorfver-schönerungsverein, Lawinenschutzverein subsumiert werden und sie kann diese Reihe nicht als weiteres Beispiel ergänzen). Da die Bw. als religiöse Bekenntnisgemeinschaft weder eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft, noch eine inländische juristische Person ist, die ausschließlich ins des § 39 BAO gemeinnützige, mildtätige…
…der Bw. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer Religions- und Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der Verein folgende Tätigkeiten: 1. Das…
…Allgemeinheit nicht erfüllt wird, weil die erbrachten Leistungen an das Band der Mitgliedschaft zur Bw geknüpft bzw. dadurch eingeschränkt sind. Da sohin die Bw als religiöse Bekenntnisgemeinschaft weder eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft noch eine inländische juristische Person ist, die ausschließlich iSd § 39 BAO…
…zu den bestehenden gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie sonstigen Religionsgemeinschaften. Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehen für Religionsgemeinschaften folgende Möglichkeiten der rechtlichen Konstituierung a.) eine Anerkennung nach dem Gesetz betreffend Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. 68/1874, b.) die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem…
…Nach dem zitierten Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung des § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 könnten als Sonderausgaben aus dem Titel der Kirchenbeiträge nur Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaft abgezogen werden. Zahlungen an religiöse Bekenntnisgemeinschaften sowie gemeinnützige Vereine mit religiöser Zielsetzung seien jedoch…
…1 Z 5 EStG 1988 können als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften sind derzeit ua die islamische Glaubensgemeinschaft (BGBl Nr…
…buddhistische Religionsgesellschaft und die syrisch orthodoxe Kirche. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit oder ohne religiöse Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Der Verein der polnischen Ingenieure in Österreich ist keine der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Die Mitgliedsbeiträge zu diesem können daher nicht…
…In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe von "Privilegien…
…bilden würde. In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe…
…In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe von "Privilegien…
…bilden würde. In einem solchen Fall ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Sinn und Zweck der Neuregelung betreffend die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften war in Umsetzung der Religionsfreiheit die Schaffung einer "Zwischenstufe" zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die mit öffentlich-rechtlichem Status ausgestattet eine Reihe…
…der Bw., insbesondere dessen Rechtsgrundlage (Statuten), die gesetzlichen Voraussetzungen im Hinblick auf die Erfordernisse zum Vereinszweck und zur Vermögensbindung erfüllt, um als begünstigte Körperschaft anerkannt und in die Liste der begünstigten Spendenempfänger aufgenommen zu werden. Mit dem Steuerreformgesetz (StRefG) 2009, BGBl I Nr. 26/2009…
…des Spruchsenates erwogen: Gemäß § 89 Abs. 3 lit. a FinStrG würden Beweismittel, auf die sich eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit erstrecke, bei dem zur Verschwiegenheit Verpflichteten der Beschlagnahme nur unterliegen, soweit begründeter Verdacht bestehe, dass dieser selbst Beteiligter, Hehler oder Begünstigender in Bezug auf…
…genannt werden. Die bloße Nennung eines begünstigte Zwecke verfolgenden Vereins mit gleichen oder ähnlichen Zwecken als Empfänger des Restvermögens ohne gleichzeitige Anordnung über die Verwendung des übertragenen Vermögens erfülle die gesetzliche Anordnung nicht. Weiters gefährde eine Begünstigung von Mitgliedern oder Dritte durch satzungsfremde bzw. unangemessene…
…März 2007 ein, mit der Angabe von Sonderausgaben / Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften iHv über 100 € (ESt-Akt Bl 12f/2002) Weiterer Verfahrensgang hinsichtlich 2003: Mit Schreiben vom 6. Juni 2006 (ESt-Akt Bl 7/2003) erhob die Bw Berufung gegen den…
…das für Wohnraumschaffung aufgenommen wurde, sowie von Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von 100,-- €. Der Einkommensteuerbescheid 2012 erging zunächst am 22.2.2013 erklärungsgemäß und ergab eine Gutschrift von 392,00 €. Mit Bescheid vom 7.3.2013 wurde das…
…nbsp; Der Bw., von Beruf Vertriebsingenieur, beantragt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2011 als Sonderausgaben die Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von € 291,52, das Pendlerpauschale in Höhe von € 696,00 sowie das Werbungskostenpauschale des § 17 Abs…