…den typischen Fällen der Deliktsverwirklichung geringfügige Schuld vor. Ein Absehen von der Verhängung einer Strafe (§ 25 Abs. 1 FinStrG) kommt daher nicht in Betracht. Zur Strafbemessung ist Folgendes auszuführen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. Gemäß…
…dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrecht- und Schuldgehalt zu verstehen (vgl. Fellner,aaO, Rz. 7a zu § 25 FinStrG). Es liegen aber auch keine Anhaltspunkte vor, dass hier eine im Vergleich zu den typischen Fällen der Deliktsverwirklichung geringfügige Schuld gegeben wäre. Eine Anwendung der Bestimmung…
…den Betrieb schließen wird, weil er nicht rentabel ist. Der Umsatz entspricht nicht seinen Erwartungen, er macht keinen Gewinn. Der Beschuldigte hat keine Sorgepflichten, nur geringfügige Schulden unter € 5.000,00, kein Grundvermögen; die Gebäude, in denen er seine Betriebsstätte hat bzw. er wohnt…
…belaufen. Er habe kein Auto, auch kein Firmenauto. Er habe geringfügige Schulden in Höhe von ca. € 6.000,00 bis € 7.000,00. In der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat vom 26. April 2012 hat R auf diese Angaben verwiesen und ergänzend bzw…
…2003 bestehe zu Unrecht, weil dem Bf. nur eine geringfügige Schuld anzulasten sei. Das Verschulden an der Abgabenverkürzung gehe teilweise zu Lasten der Angestellten KF und zum größten Teil zu Lasten des Buchhalters PH . Von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Bf. sei Abstand zu…
…zumal ihm die Chance seines nunmehrigen beruflichen Neuanfanges durch die Geldstrafe nicht genommen werden sollte. Somit ergibt sich eine schuld- und tatangemessene Geldstrafe in Höhe von lediglich € 13.000,00; das sind ca. 9,69% des Strafrahmens. Die - wenn auch geringfügige - Unterschreitung der in …
…2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Gemäß § 95 EStG haften Sie als Schuldner der Kapitalerträge für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Sie werden für die Einhaltung und Abfuhr folgender Steuerbeträge in Anspruch genommen. | Zeitraum | Bemessungsgrundlage…
…die bisherige Unbescholtenheit, eine geringfügige Schadensgutmachung, erschwerend: kein Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruhe zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle. In der fristgerechten Berufung vom 5. Oktober 2012…
…rund 750.000 S betrug. Ebenso erhöhte sich auf den Konten bei der SPK in diesem Quartal der Schuldenstand wieder. Lediglich auf dem Konto VB 540-4470-2200 ist eine geringfügige Minderungen des Kapitalsaldos festzustellen. Aus den Quartalsabschlüssen ergibt sich weiters, dass das Konto SPK…
…046-2004/00000-001, wurde der Bw. für schuldig erkannt, als Geschäftsführer und somit als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma GT mbH, im Bereich des Finanzamtes Linz im Jahr 2004 a) vorsätzlich unter Verletzung der Pflicht zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) entsprechenden Voranmeldungen…
…in § 80 Abs. 1 BAO erwähnten Personen neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für diese Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der Ihnen auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden konnten. Nach § 9 Abs.1 BAO liegt demnach eine Ausfallshaftung dar, somit ist zunächst festzustellen…
…dh. die Zugänge zum Anlagevermögen und die zu deren Finanzierung aufgenommenen Fremdmittel würden sich bis auf eine geringfügige Differenz entsprechen. Über die Berufung wurde erwogen: Streit besteht im Berufungsfall darüber, ob Schuldzinsen in Höhe von 29.827,00 S bzw. ein Verlust aus dem Ausfall…
…Verhältnisse auf die glaubwürdigen Auskünfte des Leasingnehmers verlassen dürfen. Im Übrigen sei laut NoVA-Richtlinien Pkt. 1.2.2 eine geringfügige Nutzung im Inland nicht schädlich gewesen. Soweit der Leasingnehmer nach den Erhebungen des Finanzamtes den Tatbestand des § 1 Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz verwirklicht haben sollte…
…den Vorwurf einer schuldhaften Pflichtverletzung zu begründen. Bei derart geringen Abweichungen wird eine Vorwerfbarkeit schon deswegen nicht gegeben sein, weil Vertreter im Zeitpunkt, in dem sie eine Voranmeldung hätten abgeben sollen oder die abgegebene in der richtigen Höhe hätten abgeben müssen, diese geringfügige Unrichtigkeit - bei…
…Bedingungen abgeschlossen worden wären. Es ist zu prüfen, ob die Zuwendung nach ihrem "inneren Gehalt" ihre Ursache in einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter oder im Gesellschaftsverhältnis hat. Im letzteren Fall ist die Leistung - ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung z.B. als Darlehen oder stille…
…2007 einzustellen, hat die B GmbH aus der Finanzierung dieser Aktivitäten resultierende Forderungen mit einem Teilbetrag von 415.000,00 € nachgesehen. Infolge des Schuldnachlasses wurde von der Berufungsführerin für das Jahr 2007 ein Gewinn in Höhe von 395.080,56 € erklärt. Mit demselben…
…Sache des Geschäftsführers sei, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden dürfe (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038)…
…vorgeschrieben wurde, daher dem Geschäftsführer nicht zugerechnet werden kann, da es sich noch dazu um geringfügige Differenzen aus den Jahren 2001 von € 72,96 und 2002 von € 1.372,01 handelt, die im Zuge einer Lohnsteuerprüfung im Februar 2004 erst hervorgekommen sind, darf…
…Mangelnde Deckung im Vermögen des Schuldners bzw. Aussichtslosigkeit der Befriedigung der Forderung aus der Realisierung von Teilen oder des gesamten schuldnerischen Vermögens. Das gilt insbesondere im Konkursverfahren, wenn keine Aussicht auf Befriedigung besteht. Fruchtlose Pfändung des Schuldners oder unbekannter Aufenthalt des Schuldners. Vorliegen geringfügiger Forderungsbeträge…
…vom 16. Mai 2003 erfolgte eine geringfügige Korrektur dieser Umsatzgutschrift in Höhe von € 69,47, welche den Beschuldigten zur Last gelegt wird. Weder das erstinstanzliche Finanzstrafverfahren noch das Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat ergab irgendwelche Anhaltspunkte dahingehend, dass insoweit von den Beschuldigten schuldhaft, durch…