…dem Todestag liege und wäre dieser nach Ansicht des Finanzamtes infolge des im § 18 ErbStG geregelten Stichtagsprinzips nicht geeignet, einen Nachweis für einen geringeren Verkehrswert der Liegenschaften zum Todestag zu erbringen. Von der Berufungswerberin wurden darauf "Gutachtliche Stellungnahmen" nachgereicht. In diesen "Gutachtlichen Stellungnahmen" wurde ergänzt…
…dem Todestag liege und wäre dieser nach Ansicht des Finanzamtes infolge des im § 18 ErbStG geregelten Stichtagsprinzips nicht geeignet, einen Nachweis für einen geringeren Verkehrswert der Liegenschaften zum Todestag zu erbringen. Von der Berufungswerberin wurden darauf "Gutachtliche Stellungnahmen" nachgereicht. In diesen "Gutachtlichen Stellungnahmen" wurde ergänzt…
…im Zuge dessen der Masseverwalter mit Schreiben vom 24.5.1995 die Erklärung abgegeben hat, in das Auftragsverhältnis nicht einzutreten. Bis zu diesem Zeitpunkt waren erst geringe Baumaßnahmen erfolgt. Fraglich bleibt nun, in welcher Höhe Errichtungskosten in die Grunderwerbsteuer-bemessungsgrundlage einzubeziehen sind. Aus den letztlich…
…€) zur freien Verfügung verbleiben, wobei die an die Schwester zu zahlenden Raten mangels Nennung des Rückzahlungsbetrages ebenso außer Ansatz blieben wie die der Bf. zustehenden Sonderzahlungen. Durch diese vorerst noch geringeren Ratenverpflichtungen soll der Bf. auch die Möglichkeit eröffnet werden, für die erst ab…
…andere Schulden in vergleichbarer, entsprechender Höhe nachgesehen würden als erneut Abgabenschuldigkeiten, die - wie oben angeführt - in Bezug auf ihre verhältnismäßig geringe Höhe nicht geeignet sind, die finanzielle Situation des Berufungswerbers - bei aufrechtem Kredit von etwa 40.000,00 € - zu bessern. Es ist aus diesen…
…wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie oder eine andere Person (§ 5 Abs. 5) Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz zu gewähren wäre. Abs. 3 dieser Gesetzesbestimmung besagt, dass die Ausgleichszahlung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen…
…dass er dafür, dass in dem ua. auch von ihm unterschriebenen Kaufvertrag möglicherweise ein unrichtiger Kaufpreis angegeben war, kein oder allenfalls ein geringes Verschulden. Derartiges sei ihm auch von einem Finanzbeamten, bei dem er sich nach der allfälligen Strafbarkeit seines Verhaltens erkundigt habe, beschieden worden…
…Maßnahme, die tatsächlichen Aufwendungen des Jahres 2004 sind bei der Veranlagung für das Jahr 2004 beim Finanzamt geltend zu machen. Sollten die tatsächlichen Aufwendungen geringer sein, als die im Freibetragsbescheid angeführten, so müssen Sie mit einer Nachforderung rechnen." Mit Bescheid des Finanzamtes vom 12. Juli…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dipl.Tzt. Dr. Leopold Pfeil und Ing. Günter Reitinger als weitere Mitglieder des…
…und aus diesem Realisat die Abgeltung des Erbteiles sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruches erfolgen sollte. Ebensowenig von Belang für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ist - entgegen dem Berufungsvorbringen - die bislang betragsmäßig geringere Zuteilung der Ansprüche aus dem Realisat infolge eines bei der durchgeführten Auszahlung unterlaufenen Fehlers…
…Unterlagen geht hervor, dass Sie noch nie gegenüber der Finanzbehörde steuerlich vertreten wurden. Ebenso wenig ist zu ersehen, mit welchem gelinderen Zwangsmittel der Abgabepflichtige zur Erfüllung der obliegenden Erklärungspflicht bewegt werden könne, zumal ersichtlich ist, dass die Einkommensteuererklärung 2010 bis zum heutigen Tag bei der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vom 23. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y vom 22. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 wird abgeändert…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen TS, geb. 19XX, whft.: W, vertreten durch Dr. Franz Haunschmidt, Rechtsanwalt, in 4020 Linz, Landstraße 12, über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, OR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen W.H., über die Beschwerde der Beschuldigten vom 29. Jänner 2004 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
…umfasst der Begriff des Entziehens einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollstelle auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlichen Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung von Zollkontrollen gehindert wird (vgl. Witte, Zollkodex5…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Sylvia Posch, 2560 Berndorf, J.-F.-Kennedy-Platz 2, vom 11. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. August 2006, StNr. betreffend Nachsicht einer Erbschaftssteuer gemäß…
…1, 93 Abs. 1 Z 3 EStG realisiert wurde und der danach den Erben am Nachlass verbleibende Teil geringer ist, als der Wert des endbesteuerten Vermögens als auch, dass der den Erben verbleibende Teil des Nachlasses nicht nur aus endbesteuerten Vermögen besteht. Nach Ansicht des…
… 97 Abs.1, 93 Abs. 1 Z3 EStG realisiert wurde und der danach den Erben am Nachlass verbleibende Teil geringer ist, als der Wert des endbesteuerten Vermögens als auch, dass der den Erben verbleibende Teil des Nachlasses nicht nur aus endbesteuerten Vermögen besteht. Nach Ansicht…
…1, 93 Abs. 1 Z3 EStG realisiert wurde und der danach den Erben am Nachlass verbleibende Teil geringer ist, als der Wert des endbesteuerten Vermögens als auch, dass der den Erben verbleibende Teil des Nachlasses nicht nur aus endbesteuerten Vermögen besteht. Nach Ansicht des Bw…
…97 Abs. 1, 93 Abs.1 Z 3 EStG realisiert wurde und der danach den Erben am Nachlass verbleibende Teil geringer ist, als der Wert des endbesteuerten Vermögens als auch, dass der den Erben verbleibende Teil des Nachlasses nicht nur aus endbesteuerten Vermögen besteht. Nach…